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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: NoMax am 30. Mai 2004, 13:12:25

Titel: AGA neu wg. kein "Helfer im SAN Dienst"?
Beitrag von: NoMax am 30. Mai 2004, 13:12:25
Muss man die AGA neu machen, wenn man die HLW Prüfung versemmelt hat, bzw den "Helfer im SAN Dienst" nicht hat?
Titel: Re:AGA neu wg. kein "Helfer im SAN Dienst"?
Beitrag von: Timid am 30. Mai 2004, 14:02:10
Man wird eher nur diesen Teil der Grundausbildung wiederholen müssen, wenn dieser das nächste Mal ausgebildet wird - also vermutlich bei der nächsten Grundausbildung.

Das einzige Problem wird sein, dass man gewisse Anschlusslehrgänge nicht antreten kann - für den Führerschein z.B. braucht man diesen Ausbildungsteil unbedingt ...
Titel: Re:AGA neu wg. kein "Helfer im SAN Dienst"?
Beitrag von: NoMax am 30. Mai 2004, 18:18:48
gibts da ne ZDv für oder so was?

mein zugführer meinte, das man den helfer im san dienst bräuchte zum die aga zu bestehen, genauso wie die wachposten ausbildung...
Titel: Re:AGA neu wg. kein "Helfer im SAN Dienst"?
Beitrag von: Simon am 31. Mai 2004, 11:23:13
Im weitesten Sinne obliegt es dem Chef zu entscheiden, ob eine AGA 1. bestanden ist oder 2. wegen nichtbestehen wiederholt werden muss. Es gibt durchaus Einheiten denen es herzlich schnuppe ist, ob Sie Ihre AGA bestanden haben (bspw. wenn Sie danach in irgendeinem Stab Bueroarbeit machen sollen, man Sie dort schon seit Monaten fest eingeplant hat und Ihr Ausfall bedeuten wuerde, dass 3 Monate lang ein wichtiger Posten komplett unbesetzt ist).

Simon