Auf der Bundeswehr-Homepage steht folgendes:
ZitatVergütung für besondere zeitliche Belastungen
Sie beträgt
* für einen zusammenhängenden Dienst von mehr als 12 bis 16 Stunden
12,78 Euro ab dem vierten Dienstmonat;
17,90 Euro ab dem zehnten Dienstmonat.
* für einen zusammenhängenden Dienst von mehr als 16 bis 24 Stunden
25,56 Euro ab dem vierten Dienstmonat;
35,79 Euro ab dem zehnten Dienstmonat oder
Dienstzeitausgleich (Freistellung vom Dienst).
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Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten
Sie beträgt je Dienststunde
* 2,72 Euro an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen,
* 0,64 Euro an Samstagen in der Zeit von 13:00 bis 20:00 Uhr.
* 1,28 Euro in der übrigen Zeit von 20:00 bis 6:00 Uhr.
Wann genau wird denn welche Zulage/Vergütung gewährt? Zum Beispiel bin ich Wachhabender, der Dienst geht zusammenhängend 24 Stunden. Dann bekäme ich für diesen Dienst 35,79 €? Und wenn dieser Dienst z.B. von Samstag 9 Uhr auf Sonntag 9 Uhr geht, bekäme ich zusätzlich zu den 35,79 € weitere 4,48 € (13-20Uhr) + 5,12 € (20-24 Uhr) + 24,48 € (0-9 Uhr)? Oder sehe ich das komplett falsch? Ich glaube ja, denn nach dieser Rechnung würde man ja für einen 24-Stunden-Wachdienst 69,87 €!!!
Noch eine Frage: Erhält man eine Vergütung während Bereitschaftsdiensten?
Am Wochenende gelten einige Sonderregeln:
Für den Samstag erhälst du demnach nur 17,90, da du nur von 9-24 Uhr, also 15 Stunden Dienst tust, dafür erhältst du für den Sonntag 9 Stunden Dienstausgleich
Das verstehe ich nun überhaupt nicht mehr. 17,90 € erhält man für einen zusammenhängendes Dienst von 12 - 16 Stunden. Da ein Wachdienst 24 Stunden dauert, sollten doch eigentlich die 35,79 € zutreffen. Und was ist mit DuZ? Zählt das nicht?
Wie ich schon schrieb, gelten am Wochenende Sonderregelungen, da wird jeder Tag einzeln betrachtet, wodurch man im Endeffekt besser gestellt wird.
Die Berechnung des DuZ dürfte richtig sein.
Naja, das mit dem "besser gestellt" kann man wohl so oder so sehen. Auf mehr Geld lege ich persönlich mehr Wert als auf mehr freie Tage. Schade, dann habe ich mich geirrt.
Wenn sich dein Chef an den Erlaß hält, dann darf er den finanziellen Ausgleich nur dann genehmigen, wenn eine Abgeltung in Freizeit nicht möglich ist.