Moin!
Leider ist Ende 2006 mein Springerschein abgelaufen, weil ich seit Mai 2006 auf ZAW bin und leider in den Monaten zuvor nicht mehr die 5 Pflichtsprünge machen konnte. 2007 hätte ich sie ohnehin nicht machen können. Schade um die Zulage. Frage: Ab Februar diesen Jahres bin ich wieder zurück in meiner Stammeinheit und will so schnell wie möglich wieder springen gehen? Muss ich nun den Lehrgang noch einmal machen oder gibt es da auch eine andere Möglichkeit, z.B. nach kurzer Einweisung durch Absetzer einfach wieder springen? Im Falle des Falles würde ich auch den Lehrgang nochmal machen, ich fand ihn nämlich toll (Altenstadt). Aber wenn ich schon im Februar wieder springen gehen könnte, wäre das am besten.
MkG
Atheros
Atheros, du musst nicht den kompletten Lehrgang neu machen, aber den sog. Auffrischer-Lehrgang musst du besuchen, wenn du deine Lizenz wieder aufleben lassen willst! Dazu brauchst du dann aber eine Stelle, auf der das möglich ist, denn auf einer ZBV-Schüler-Stelle wird dir dieser Auffrischer-Lehrgang nicht zugewiesen werden!
Auf der Stelle, auf der ich bin, ist Fallschirmspringen möglich. Ich werde als auf jeden Fall nach Ende der ZAW wieder springen können. Aber was genau ist dieser Auffrischerlehrgang?
Hallo,
siehe Lehrgangskatalog. In Kürze: Ein paar Tage Altenstadt, ein paar Turmsprünge, Fallübungen, FallPRÜFUNG, und dann springen.
(also die letzten Tage eines "normalen, vollständigen Lehrganges" mitlaufen).