Hab da ma ne frage ... ich habe bei der Musterung einen Antrag gestellt,... das ich eine Rückstellungsfrist bis zum 01.07.08 beantragen möchte weil ich im mom ein Berufskolleg besuche .... plötzlich kommt die Post für den Grundwehrdienst und ich darf ab zur Luftwaffe .... ich konnte mir noch nicht mals aussuchen wo ich hin wolte ... und muss 3 monate früher dahin!??? wie kommt sowas zu stande?? ich hab mich beworben und kann mir nich aussuchen was und wo ich machen will ???
Als erstes mal: Du kannst Wünsche äußern. Ob diese berücksichtigt werden steht auf einem anderen Blatt, der Dienstherr kann Dich nach Belieben in der ganzen Bundesrepublik Deutschland einsetzen, so wie er es für sinnvoll hält. Unabhängig davon, ob Du GWDL bist oder SaZ / BS.
zweitens: Sofort beim Kreiswehrersatzamt anrufen, denen die Lage schildern und um Verlegung des Einberufungstermins bitten, Gründe sind ja vorhanden. Das Ganze dann evtl. noch schriftlich dem Sachbearbeiter (also beim Telefonat den Namen des Sachbearbeiters merken!) mitteilen.
Kann mich Pioneer nur anschließen...
Zitat von: Benfica am 01. Februar 2008, 10:56:23
Hab da ma ne frage ... ich habe bei der Musterung einen Antrag gestellt,... das ich eine Rückstellungsfrist bis zum 01.07.08 beantragen möchte weil ich im mom ein Berufskolleg besuche .... plötzlich kommt die Post für den Grundwehrdienst und ich darf ab zur Luftwaffe
Sofort das KWEA anrufen und Ihnen das mitteilen. Deine Gründe sind ja eindeutig ;)
Zitat von: Benfica am 01. Februar 2008, 10:56:23
.... ich konnte mir noch nicht mals aussuchen wo ich hin wolte ... und muss 3 monate früher dahin!??? wie kommt sowas zu stande?? ich hab mich beworben und kann mir nich aussuchen was und wo ich machen will ???
Du kannst mehrere Wünsche äußern. Ob du aber auch wirklich dort hin kommst ist eine andere Frage! Wenn du nicht mehrere Wünsche angegeben hast (ein Fehler eigentlich ;)) dann stecken die dich dort hin wo grad Leute gebraucht werden. In meinem Fall hatte ich Glück, mein 1. Wunsch wurde angenommen da dort auch Leute fehlen! Du kansnt zwar noch nach der AGA nen Antrag auf Verlegung stellen aber ob dieser auch angenommen wird steht auch in den Sternen.
Zitat von: Benfica am 01. Februar 2008, 10:56:23
das ich eine Rückstellungsfrist bis zum 01.07.08 beantragen möchte weil ich im mom ein Berufskolleg besuche
Wobei sich mir hier als erstes die Frage stellt, hast du es den auch beantragt?
Es sollte Dir bei der Musterung gesagt worden sein dass eine Rueckstellung moeglich ist wenn eine "Schulbescheinigung" Deines Berufskollegs vorlegst. Solltest du dieses versaeumt haben...tja dann kannst Du nur noch auf ein good-will hoffen.
Grundregel 1: Ruhig bleiben....
Wieso hast du dich "beworben"?
Als was?
Wenn du "nur" den Grundwehrdienst ableistest, zieht die Bw dich da ein, wo sie dich gebrauchen kann-und das kann überall sein.
Du kannst für die Dauer der Schulausbildung zurückgestellt werden-aber nur, wenn du dies schriftlich (!) beantragt hast und entsprechende "amtliche" Dokumente vorgelegt hast.
Ein einfaches "ich möchte später eingezogen werden" reicht da nicht.
Also:
Umgehend beim KWEA anrufen und erklären, das du bis Zeitpunkt x zur Schule gehst.
Umgehend ein formloses Schreiben aufsetzen und um Zurückstellung vom Wehrdienst bitten-Schulbescheinigung beilegen und ab ans KWEA (wenn möglich persönlich dort abgeben und Eingang bestätigen lassen).