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Community => Mitglieder und Off-Topic => Thema gestartet von: Alkohol1ker_ am 02. Februar 2008, 16:05:07

Titel: KDV
Beitrag von: Alkohol1ker_ am 02. Februar 2008, 16:05:07
Mahlzeit..

also ich mach grade meine AGA hab in der 2. woche mein KDV antrag gestellt weil es mir persönlich zu hart und stressig war die ersten wochen, aber jetzt geht es eigentlich, und ich habe mir überlegt jetzt 3 monate mit dem kdv antrag weiter zu machen darf nur net an die waffe halt und kurz vor dem ende der AGA mein kdv antrag wieder zurück zu nehmen und den waffendiesnt dann aufzunehmen, weil ich aber die AGA nicht schaffen werde muss ich ja wieder eine neue AGA machen und das wäre dann sowas wie ein neuanfang für mich.

würde mein "plan" aufgehen ? oder würde die bw rechtliche schritte gegen mich einleiten oder irgendwas in der art

und noch eine andere kurze fragen
wenn man einmal kdv gestellt hat wird man nie mehr befördert oder?

danke
Titel: Re: KDV
Beitrag von: Piet am 02. Februar 2008, 16:27:47
KDV ist nur aus Gewissensgründen zulässig, die bei Dir offenkundig nicht vorliegen ("zu stressig").