Hallo zusammen,
ich bin Student und werde die Zeit meiner Semesterferien als reservist nutzen und vom 11.2 bis 04.04 in meiner alten Einheit dienen.
Ich bin zur Zeit OG d.R und beordert auf ne SG Stelle.
Meine beiden Fragen sind nun:
Wann kann ich mit einer Beförderung (zum HG) rechnen?
Wieviel verdiene ich eigentlich in der Zeit die ich dann dort bin?
Danke schon jetzt
Euer
OG d.R
Da würde ich doch glatt mal nach dem "Leistungskatalog für Reservisten" und nach dem "Unterhaltssicherungsgesetz" googeln ;) !
Du bekommst am Tag den Wehrsoldsatz für einen OG plus Fahrtkosten für bis zu 5 Familienheimfahrten in Monat! Essensgeld für die Tage, an denen du nicht im Dienst warst, wird ausgezahlt und einmal im Kalenderjahr bekommt ein beorderter Reservist Leistungszuschlag bis zur Gesamthöhe von € 434,60, wenn er (als Mannschafter) mehr als 13 Wehrübungstage auf dem Buckel hat (insgesamt!).
Die Unterhaltssicherungsbehörde zahlt dir als Student den Mindestsatz, der im USG drinnen steht, je nach Familienstand und Anzahl der Kinder!
HG könntest Du theoretisch nach 6 Wehrübungstagen werden, SG nach insgesamt 12, sofern der Zeitpunkt, zu dem du in die BW eingetreten bist, länger als 36 Monate zurückliegt! Wenn das nicht der Fall ist, wirst du maximal HG bei dieser Wehrübung! Wenn Du die 36 Monate erfüllst, wirst du normalerweise nach den 12 Wehrübungstagen direkt zum SG befördert. Das bedeutet wesentlich weniger Papierkram als zwei Beförderungen ;) !
Danke!!
Hab den Rat mit dem Leistungskatalog befolgt! Ist zwar etwas unübersichtlich, aber ich denke ich habs verstanden ;) (Hatte insgeheim glaub ich mit mehr gerechnet ??? ;D ;) ) Und zur Not muss ich danm halt den Spieß mal belästigen, damit ich mein Geld bekomme ;D Schließlich hab ich mich ja freiwillig gemeldet!
Dann werd ich jetzt wohl erst HG... Diensteintritt war Oktober 2006...
Danke nochmal
Wehrsoldzahlungen finden immer unbar statt, und zwar zum 15. des Monats! Dafür ist der Rechnungsführer zuständig und nicht der Spieß!
Somit wirst du wohl zum 15.02.2008 oder kurz danach den Wehrsold für den Februar 2008 bekommen, also insgesamt 19 Tage a € 8,95 (= zusammen € 170,05!), dann zum 15.03.2008 den Wehrsold für den Monat März plus das Verpflegungsgeld für die beiden Wochenenden im Februar und dann zum 15. April den Rest! Der Leistungszuschlag kommt normalerweise nach der Wehrübung, Fahrtgeld für Familienheimfahrten kann monatlich abgerechnet werden und kommt dann immer mal zwischendurch!
Die Leistungen der Unterhaltssicherungsbehörde (Tagessatz für einen ledigen OG ohne Kinder ist € 19,43, im Monat mit 30 Tagen also zusammen € 582,90!) müssen spätestens drei Monate nach Ablauf der Wehrübung beantragt werden und kommen normalerweise monatlich im Voraus! Wenn du HG bist, kannst du für die restlichen Tage nach der Beförderung die Differenz zum HG-Tagessatz (€ 20,20, Differenz also € 0,77 am Tag!) mit der Vorlage deiner Beförderungsurkunde bei der USB beantragen!
Und wenn du im Oktober 2006 erst zur BW gekommen bist, kannst Du bereits nach 6 Tagen, also nach dem Samstag, den 16.02.2008, zum HG befördert werden!
Ich muss mal grad einbremsen, denn
1. Leistungszuschlag steht nur "beorderten" Reservisten zu
2. Eine Beförderung kann nur erfolgen, wenn der Reservist auch beordert ist
3. Für den SG muss die Beorderung zusätzlich auf einem Dienstposten sein, der bis SG geschlüsselt ist
Zitat von: OG d.R am 07. Februar 2008, 14:33:20
...
Ich bin zur Zeit OG d.R und beordert auf ne SG Stelle.
Lieber, "TheAdmin" ;) !
1. siehe zitierte Zeile aus dem Ausgangsposting!
2. dto.!
3. ALLE Mannschafter-Stellen sind standardmäßig S/SG (also vom Schütze, ... bis Stabsgefreiter) geschlüsselt! Ausnahmen stellen hier nur die OSG-Stellen dar, die aber in letzter Zeit wohl eher rar geworden sind!
Somit dürften alle deine Bedenken aus dem Weg geräumt sein und meine Sachen wie gehabt weiter gültig sein!
Sorry, habs zweimal überselen ;D
Aber wieso schreiben alle möglichen Leute, meinen Nick immer in Anführungszeichen ???
@ TheAdmin
Hmmm, vielleicht weil Du als Admin TheAdmin heißt und man ja sonst denken könnte es wäre nur ganz allgemein ein Admin gemeint während es doch ganz konkret um TheAdmin geht?
Keine plausible Erklärung? Na gut, dann eben nicht ;).
Ehrfurcht. Der Name höherer Wesen ist primitivem Aberglauben zufolge mystisch, und seine "pure" Erwähnung könne Folgen nach sich ziehen. So umschreiben einige Menschen z.B. "Gott" mit "G*tt", "Er", "der Herr" oder was auch immer.
Vielleicht deswegen scheuen sich einige User TheAdmin (Gnade komme über ihn) direkt anzusprechen ;D
Ich kann, bzw. will ich das mit dem Sold im Moment noch nicht so richtig glauben... ??? ;D Denn 8,.. Euro am Tag erscheint mir irgendwie nicht "genug". Ich meine ich habe doch schon als GWDLer 400,- und nen bisschen verdient. Bei nem Tagessatz von 8 Euro käme ich so aber nur knapp über die 200,- Euro im Monat.
Hab ich nen denkfehler oder wo liegt mein Problem? ;D
Mein Gedanke ist der, dass ein GWDLer nich immer freiwillig beim Bund ist ich als Reservist mich ja sogar freiwillig gemeldet habe - da erscheint mir 8,- Euro Gehalt,Sold/Tag irgendwie zu wenig.
Damit ihr mich aber bitte nicht falsch versteht: Ich mache diese Übung nicht (nur) wegen dem Geld. Klar kann ich es als Student gebrauchen, aber primär möchte ich alte Kamerden wiedersehen und der Dienst hat mir ja auch Spaß gemacht.
Nur wenn ich ab und an (zwei,drei mal die Woche nach Hause fahre - Kaserne is ne halbe Stunde weg von mir) verfahre ich ja schon besagte 8,- Euro...
Kann mir wer weiter helfen?
Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
ZitatDie Leistungen der Unterhaltssicherungsbehörde (Tagessatz für einen ledigen OG ohne Kinder ist € 19,43, im Monat mit 30 Tagen also zusammen € 582,90!) müssen
Die kommen noch dazu, also sinds knapp 780. Wenn du noch ne Wohnung länger als 6 Monate hast, dann wird die auch noch von der Unterhaltsicherungsbehörde bezahlt..
peppie war schneller ;)
Zitat von: peppie am 08. Februar 2008, 20:23:45
...
Wenn du noch ne Wohnung länger als 6 Monate hast, dann wird die auch noch von der Unterhaltsicherungsbehörde bezahlt..
Und genau das ist der Trugschluss! Wer als Student den Mindestsatz von der Unterhaltssicherungsbehörde bekommt, also als OG täglich € 19,43 oder als HG täglich € 20,20, der muss damit und davon seinen Lebenunterhalt bestreiten! Und zwar einschliesslich der Miete und allen Nebenkosten!
Erst wenn dieses Geld dazu nachweislich nicht ausreicht, dann kann er mit der USB verhandeln und entsprechende Nachweise vorlegen! Das mit der Miete, die nach mehr als 6 Monaten Mietvertragsdauer zu Beginn des Wehrdienstverhältnisses von der USB bezahlt wird, gilt für GWDL/FWDL, aber nicht für Reservisten! Die werden in einem andern § "abgebacken" und bekommen dann entweder ihren Verdienstasufall ersetzt oder bene den erwähnten Mindestsatz, z. B. als Student.
Hat man bei einer Wehrübung die knapp zwei Monate dauert eigentlich Urlaubstage? Bzw. kann ich mir als Reservist Sonderurlaub verdienen? (z.B durch GvD am Wochenende oder Blutspenden - für letzteres gabs bei uns immer einen Tag Sonderurlaub)
Urlaub hast du dann, wenn deine Wehrübung länger als einen Kalendermonat dauert, was in deinem Fall gegeben ist, weil du ja schon den kompletten März übst. Der Urlaub berechnet sich Anteilig (1/12) aus dem Urlaub, der dir als Zeit- oder Berufssoldat in deinem Alter zustehen würde!
Sonderurlaub ist immer "Chefsache", der hat auch die Vorschriften dazu ;) ! Ob das mit dem Blutspenden noch geht, weis ich nicht!
Hab grad mal in der SUV geguckt, aber da ist auch immer nur von diesem 1/12 die die Rede. Wieviel is das denn in Tagen? Oder rechnet sich besagtes 1/12 nach den Tagen der Dienstzeit?? Also 1/12 von 30 Tagen z.B ?
Sei doch bitte nicht so begriffsstutzig ;) !
Wenn dir für dein Alter nach dem Bundesurlaubsgesetz 30 Tage Jahresurlaub zustehen würden, dann bekommst Du für jeden ganzen Monat Wehrübung davon 1/12, also 2,5 Tage (die aufgerundet werden auf 3 Tage!). Für die "angebrochenen Monate", in deinem Falle für den Februar und den April, bekommst Du nichts! Stehen dir nur 28 Tage zu, ergibt das 2,33 Tage, die abgerundet werden auf 2 Tage! Das wars!
Und jetzt nichts wie gegoogelt nach dem Bundesurlaubsgesetz!
Mhh, mir hat die Dame von der Unterhaltsicherungsbehörde gesagt, die würden meine Miete übernehmen, bei meiner Anschluss Wehrübung.
Sonst hätte ich bei meiner Wehrübung ja weniger Geld zur Verfügung, als beim FWDL.
Also, auch dir empfehle ich, einmal nach dem Unterhaltssicherungsgesetz zu googeln und dann festzustellen, welche Leistungen Grundwehrdienstleistende und FWDL erhalten und welche Leistungen reservisten bekommen! Das sind nämlich eindeutig "zwei Paar Stiefel"!
Und bei einer Anschlusswehrübung bist du bereits Reservist!
Wie hiess das früher bei OTTO in "Susi und ihr Fön" ;) : "Da wusste Susi, dass ihr Fön gelogen hatte!" :D