heißt ja der Grundsatz. Jetzt stellt sich mir folgende Frage: Ich bin bei einem Truppenteil beordert. Ein anderer Truppenteil möchte mich evtl. für eine Wehrübung zu seiner Unterstützung heranziehen. Nun stellt sich mir folgende Frage: kann ich bei diesem anderen Truppenteil befördert werden??
Die Stelle ist eine Uffz/StUffz - Stelle, ich bin momentan noch HG. Wenn ich nun bei dem anderen TrT übe und wieder über meine erforderlichen 12 Tage für eine Beförderung komme könnte ich ja zum SG befördert werden. Würde dies so gehen? Oder muß ich bei dem TrT üben, zu dem ich beordert bin um befördert werden zu können?
Grundsätzlich kannst Du auch bei einem anderen Truppenteil befördert werden.
Auf ner U/SU Stelle kann man nicht zum SG befördert werden.
Zitat von: TheAdmin am 11. Februar 2008, 15:01:01
Auf ner U/SU Stelle kann man nicht zum SG befördert werden.
Ahja. Ich dachte, auf U/SU Stellen sind die Mannschaftsdienstgrade bis SG geschlüsselt, nur OSG wird extra geschlüsselt, so daß eine Beförderung im Rahmen der Mannschaftsdienstgrade möglich ist. Naja, dann wars halt nix.
Danke für die Info!
EDIT: Bei genauem Überlegen ist das eigentlich auch klar. Mannschaft bleibt Mannschaft und Uffz bleibt Uffz... ::)
Aber die Beförderung wäre auch bei einer Übung in einem anderen TrT möglich. Darum gings mir ja eigentlich.
Zitat von: TheAdmin am 11. Februar 2008, 15:01:01
Auf ner U/SU Stelle kann man nicht zum SG befördert werden.
Warum nicht? 2001 waren mit mir 2 HG´s auf San II / Res -Lehrgang und beide wurden (obwohl auf Stelle U/SU beordert) zum SG befördert.
Hat sich das seitdem geändert?
Nein, das hat sich nicht geändert
Hmmm.
Und wer hat nun Recht? Bitte um Quellen, falls möglich.
Danke im Voraus.