Hi Kameraden,
bin beorderter Reservist im Dienstgrad eines HptGefr. Ich leiste seit einiger Zeit schon regelmäßig "Dienst" in Form von DVags. Auf meiner Beorderung steht "Dienstgrad gem. STAN Stabsgefreiter - Soldat".
Mir stellt sich nun die Frage ob, wann und wenn ja wie ich zum StGefr befördet werden kann.
Hat hier jemand Erfahrungen? Wie kann ich die Beförderung anleiern?
Danke und kameradschaftliche Grüße
eba
DVag werden schon seit geraumer Zeit nicht mehr angerechnet. Man kann zwar während einer DVag befördert werden, jedoch spielt der geleistete Wehrdienst in Form von DVag keine Rolle für eine Beförderung.
mhhh schade ABER bei mir sieht es folgendermaßen aus.
Habe Ende Juni 2001 meinen GWD als HG verlassen und sofort eine 3-montige Anschlußwehrübung geleistet. Insofern sind doch genügend Tage WüB für eine Beförderung auf der Uhr oder?
Warst Du während Deiner Anschlusswehrübung 2001 bereits beordert?
Falls ja, dann solltest Du mal bei Deinem Beorderungstruppenteil nachfragen.
Ansonsten sieht es eher schlecht aus.
Ja während der Anschluß-WüB bin ich MOB-Beordert gewesen. Der TrT wurde dann aufgelöst, bin jetzt auf einem anderen Posten in einer anderen Einheit auf einem "strukturgebundenen STAN-V-Dienstposten" beordert.
Soll ich die mal kontaktieren?
Zitat von: eba am 12. Februar 2008, 11:50:13
mhhh schade ABER bei mir sieht es folgendermaßen aus.
Habe Ende Juni 2001 meinen GWD als HG verlassen und sofort eine 3-montige Anschlußwehrübung geleistet. Insofern sind doch genügend Tage WüB für eine Beförderung auf der Uhr oder?
Das liegt aber im Ermessen der Dienststelle, bei der Du Dienst tust. Du kannst auch 500 WÜ-Tage haben, wenn Dich keiner zur Beförderung vorschlägt wird daraus nix...
Das heißt, daß Du wieder zu einer WÜ mußt, um befördert zu werden. Vielleicht im Vorfeld mit S1 und/oder dem KpFw besprechen.
EDIT: in Anbetracht Deiner WÜ-Tage könntest Du auch am 1. Tag der WÜ bereits zum SG befördert werden.
Ich schlage trotzdem vor, dass Du mal Deinen Beorderungs-/Mob-Truppenteil kontaktierst. Einen Anspruch auf Beförderung gibt es natürlich nicht!
Kein Anspruch ist klar aber schön wärs trotzdem :-) wenn ich doch alle formalen Voraussetzungen erfülle...mich ich das am besten schriftlich mit der freundlichen Bitte um Prüfung...oder mal eben anrufen und fragen "kann ich mal eben befördert werden?" :-)
Ich würde an Deiner Stelle dort anrufen. Dann schilderst Du denen Dein Anliegen und fragst, ob eine Beförderung möglich ist. Fragen kostet bekanntlich nichts. ;)
mhhh kann mir natürlich am Tel wieder keine die zuständige Person nennen, typisch Bw aber da die wohl gerade alle zu Tisch sind, probier ich es gleich nochma