Ich habe gestern den Brief auf meine Bewerbung erhalten wo drinsteh, dass ich für die Feldwebellaufbahn und Uffz-laufbahn nicht geeignet wäre da bessere Bewerber vorliegen.
Meine Frage ist jetzt, ob ich eine Ausbildung in der Mannschaftslaufbahn anstreben könnte?
Können schon, aber...
Die maximale Verpflichtungszeit (SaZ4) ist keine Perspektive für die Zukunft, ein Laufbahnwechsel nahezu ausgeschlossen. Wir hatten diese Diskussion schon häufiger, gerade in den letzten Tagen >
hier.
danke,
ich kenn einen wehrdienstberater der in den mannschaften angefangen hat und jetzt oberleutnant beim heer und fallschirmjäger ist. Also musst das ja irgendwie gehen.
Ein WDB, der Offz ist? Sind das nicht i.d.R. altgediente Fw-DstG, die Ihren "Spaß" "draußen" schon hatten? ::)
Davon ab, natürlich ist man i.d.R. nicht direkt Oberleutnant, wenn man beginnt (ja, es gibt Ausnahmen ;) ). Das hat aber bei weitem nicht zu beduetet, dass dieser Olt mal ein SaZ4/Msch war. Vielmehr ein SaZ12 (OA). Denn auch auch Offizieranwärter sind zu Beginn Schütze, dann nach drei Monaten Gefr. usw.
Auch die Wehrdienstberatungsfeldwebel haben ihre Vorgesetzten - Wehrdienstberatungsoffiziere. ;) Und die führen auch ganz normal Wehrdienstberatung durch.
Klar gibt es Beispiele für ein "vom SaZ Mannschaften zum General", nur kann man eigentlich sagen, dass diese Zeiten vorbei sind. ;)
Gruß Andi
aber es ist auf jedenfall möglich eine Berufsausbildung zu machen
ist der test denn für mannschafter leichter oder ist der gleich
Gruß christian
Als Mannschaftssoldat SaZ 4?
Nein.
Du kannst lediglich die Gelder des BFD nutzen-aber in den paar Monaten (z.Zt. 7) und mit den paar Euro kannst du keine Berufsausbildung absolvieren....
In der Mannschaftslaufbahn muss nicht nach 4 Jahren Schluß sein.
Es ist sogar möglich, auf SaZ 8 zu verlängern, wenn man den entsprechenden Dienstposten besetzt (z. B. Oberstabsgefreiter) oder in einer integrierten Verwendung Dienst leistet.
Wenn du dich im Dienst bewährst, ist es sogar möglich, dass du UA werden kannst (trotz der festgestellten Nichteignung). Somit könnte es mit dem Laufbahnwechsel doch noch funktionieren.
Seien Sie aber wenigsten so fair und geben Sie zumindest die grundsätzlichen Wahrscheinlichkeiten für alle diese Ausnahmetatbestände an!