hallo,
Hab eine Bewerbung für Übernahme in die Laufbahn der Reserveoffiziere abgegeben. Diese ist soweit fertig mit allen Unterlagen. Bin nun in eine neue Einheit gekommen, bei der ich diese Laufbahn einschlagen möchte.
Nun kommen bei mir Zweifel auf, ob das die richtige Entscheidung war.
Nun meine Frage:
Ist es möglich den Antrag noch zurückzuziehen? Der Antrag war soweit fertig, wurde allerdings erst letzte woche zum PersABw weitergeleitet. Vielleicht auch noch gar nicht, hab nämlich noch keine Abgabenachricht erhalten (ist diese zwingend erforderlich?) Ernennung zum SaZ ist auch noch nicht erfolgt.
Falls hier falsch, bitte verschieben.
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
mkg
Zitat von: Soldat+01 am 11. März 2008, 18:46:44
Ist es möglich den Antrag noch zurückzuziehen?
Klar, auf dem gleichen Wege, wie du ihn eingereicht hast.
ZitatVielleicht auch noch gar nicht, hab nämlich noch keine Abgabenachricht erhalten (ist diese zwingend erforderlich?)
Nein, sowas wirst du nicht bekommen.
ZitatErnennung zum SaZ ist auch noch nicht erfolgt.
Wie auch? Es ist ja kein Automatismus, dass man zum SaZ ernannt wird, nur weil man einen Antrag gestellt hat... ;)
Gruß Andi
was ich für das problem halte ist die verpflichtungserklärung. Diese habe ich zusammen mit den kompletten Bewerbungsunterlagen ja abgegeben.
Gibt das irgendwelche Probleme, wenn ich meinen Antrag zurückziehe?
Bis wann wäre mit einer ersten Antwort von P zu rechnen?
Werde ich bei positiver Entscheidung seitens P gleich zum SaZ ernannt, oder kommt von P vorher erst noch irgendwelche Mitteilungen zwecks Lehrgänge etc...
Ab wann ist dier Ernennung wirksam?
mkg
Zitat von: Soldat+01 am 11. März 2008, 19:15:29
Gibt das irgendwelche Probleme, wenn ich meinen Antrag zurückziehe?
Ja, die Begeisterung deiner Vorgesetzten, die deine Bewerbung ja bearbeiten und vorbereiten mussten wird sich in Grenzen halten. ;) Das wars aber auch.
ZitatBis wann wäre mit einer ersten Antwort von P zu rechnen?
Habe meine Kristallkugel leider gerade an schlammtreiber vermietet.
ZitatWerde ich bei positiver Entscheidung seitens P gleich zum SaZ ernannt, oder kommt von P vorher erst noch irgendwelche Mitteilungen zwecks Lehrgänge etc...
Ab wann ist dier Ernennung wirksam?
Vorschlag: Du gehst morgen zu deinem Chef und besprichst das alles mit dem. Alles andere bringt dir nichts und du machst dich nur unnötig kirre.
Gruß Andi
Zitat von: Andi am 11. März 2008, 19:01:20
Wie auch? Es ist ja kein Automatismus, dass man zum SaZ ernannt wird, nur weil man einen Antrag gestellt hat... ;)
Gruß Andi
Wie jetzt, dafür gibt es noch keine Internetadresse, wo ich den Antrag Online ausfülle und nach abschicken wird die Ernennungsurkunde automatisch ausgedruckt?
Wie Rückständig doch die Bundeswehr ist. :)
Zitat von: Andi am 11. März 2008, 19:26:28
Habe meine Kristallkugel leider gerade an schlammtreiber vermietet.
*guckt zu total verkratzter kristallkugel die derzeit als türstopper im büro missbraucht wird*Ach... ähhh... das war
Deine ??
*hust*