Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Oli Z am 14. März 2008, 14:55:57

Titel: Hallenschuhe
Beitrag von: Oli Z am 14. März 2008, 14:55:57
Hallo!
Wer kann mir neue, ungetragene Hallenschuhe in Gr. 280 verkaufen?
Ich zahl gerne 25 Euro dafür!
Viele Grüße,
Oliver
Titel: Re: Hallenschuhe
Beitrag von: Merovaeus am 14. März 2008, 14:58:18
Gr.280?
Wie groß bist du? 22.5m?  ;D

Entweder ein Tippfehler oder es handelt sich wohl nicht um dt. Angaben.
Titel: Re: Hallenschuhe
Beitrag von: Oli Z am 14. März 2008, 15:00:46
Ne... die Größe steht auf den Hallenschuhe! Bedeutet 280mm ...
Das sind ca. 43,5 deutsche Größe...
Titel: Re: Hallenschuhe
Beitrag von: Merovaeus am 14. März 2008, 15:04:29
Gehen die Schuhe überhaupt in den Privatbesitz des Soldaten über oder wird dort nach dem Gebrauch einfach eine neue Sohle eingelegt und ab geht's damit wieder in den Dienst?
Stelle es mir schwierig vor, an solche Hallenschuhe zu kommen.  :-\

Viel Glück jedenfalls
Titel: Re: Hallenschuhe
Beitrag von: bankazone am 14. März 2008, 15:30:38
Ich weiß das man die Kampfstiefel behalten darf warum sollte man also nicht auch die Turnschuhe behalten dürfen.
Titel: Re: Hallenschuhe
Beitrag von: Streichholzmann am 14. März 2008, 15:34:20
Auch die Turnschuhe darfst du behalten...
...wäre ja auch noch schöner wenn man die verschwitzten, abgelatschen, fußpilzhaltigen Hallenschuhe von Anderen auftragen müsste...
Titel: Re: Hallenschuhe
Beitrag von: Timid am 14. März 2008, 15:35:21
Darf man den Hintergrund für die Frage erfahren?

Sämtliche Schuhe werden dem Soldaten nach Dienstzeitende zur Aufbewahrung übergeben, gehen jedoch damit noch lange nicht in seinen Besitz über!
Titel: Re: Hallenschuhe
Beitrag von: Pioneer am 14. März 2008, 15:57:50
Zitat von: Timid am 14. März 2008, 15:35:21
Darf man den Hintergrund für die Frage erfahren?

Sämtliche Schuhe werden dem Soldaten nach Dienstzeitende zur Aufbewahrung übergeben, gehen jedoch damit noch lange nicht in seinen Besitz über!

Genau. Die Frist für den Übergang in das Eigentum des Soldaten beginnt bei DZE und beträgt 3 Jahre. Die Frist fängt bei einer Beorderung oder Wehrübung wieder von vorne an.

Bis zum Ablauf der Frist ist der Soldat zwar Besitzer und ggf. Nutzer, Eigentümer der Klamotten ist immer noch die Bw.
Titel: Re: Hallenschuhe
Beitrag von: Oli Z am 14. März 2008, 17:56:21
Eigentum BW oder nicht ist mir eigentlich recht egal! Ich hätte gerne diese Schuhe und wenn jemand seine nicht getragen hat und sie mir verkaufen will: sehr gerne!
Ausscheider 2000 - und meine Schuhe sind inzwischen im A...!
Titel: Re: Hallenschuhe
Beitrag von: Timid am 14. März 2008, 17:59:39
Zitat von: Oli Z am 14. März 2008, 17:56:21Eigentum BW oder nicht ist mir eigentlich recht egal!

Das mag durchaus sein, bzw. kann man schon aus dem ersten Beitrag herauslesen. Uns ist es aber nicht egal!

Dicht.