Ich befinde mich seit ca. 2 Jahren dauerhaft in Behandlung bei einem Hautarzt! (ich bin gesetzlich versichert)
Wie soll das nun werden wenn ich bei der Bundeswehr bin? Weil eigentlich kann man ja dann zu keinem anderen Arzt mehr gehen!
Schilderst dein Problem bei der Einstellungsuntersuchung in den ersten Tagen und wirst dann mit Sicherheit weiterbehandelt werden, wenn nötig.
Stellt sich erstmal die Frage, bist du überhaupt schon gemustert und wenn ja, hast du das bei der Musterung gesagt?
Denn ich könnte mir vorstellen das so etwas, je nach erkrankung zur ausmusterung führen könnte.
Also in meinem Einberufungs Bescheid steht, dass man falls man medizienische Hilfe benötigt zum nächsten Standort/Truppenarzt/Zahnarzt oder ins nächste Bundeswehrkrankenhaus gehen soll. Und das man nur, wenn es nicht mehr rechtzeitig klappt, zum zivielen Arzt gehen soll. Dann sollst du aber auch sofort schildern, dass du Soldat der Bundeswehr bist. Also würde ich einfach zum Truppenarzt gehen das Problem schildern und dann wird er schon eine Überweisung oder ähnliches machen.
mKG Jan,
@Jan89
Ich glaub du hast da was falsch verstanden.
Zitat von: Fiestaman am 18. März 2008, 00:51:06
@Jan89
Ich glaub du hast da was falsch verstanden.
Was meinst du? Meinst du den Inhalt des Einberufungsbescheides oder das Topic des Threads? Versteh ich nicht, klär mich bitte auf.
mKG Jan,
Die Frage, deine Antwort bezieht sich auf ein anderes Thema.
Ist jetzt auch egal, er hat seine Antwort bekommen.
ZitatWie soll das nun werden wenn ich bei der Bundeswehr bin?
Ich dachte genau darauf hätte ich geantwortet!!!
Zitat von: Jan89 am 18. März 2008, 00:31:40
Also würde ich einfach zum Truppenarzt gehen das Problem schildern und dann wird er schon eine Überweisung oder ähnliches machen.
mKG Jan,
Deine Antwort bezieht sich auf einen akuten Notfall, indem es nicht mehr möglich ist einen Truppenarzt aufsuchen zu können.
Die Frage bezog sich auf eine vorhandene Krankheit, welche lediglich weiterbehandelt werden muss. In diesem Fall ist der Truppenarzt aufzusuchen, welcher für die weitere Behandlung zuständig ist. Dieser wird dann, wenn möglich, selbst weiter behandeln oder den TE zu einem Dermatologen/Hautarzt überweisen. Ob Zivil oder BW Krankenhaus hängt von den Gegebenheiten ab.
Zitat von: Fiestaman am 18. März 2008, 01:09:09
Deine Antwort bezieht sich auf einen akuten Notfall, indem es nicht mehr gegeben ist einen Truppenarzt aufsuchen zu können.
Die Frage bezog sich auf eine vorhandene Krankheit, welche lediglich weiterbehandelt werden muss. In diesem Fall ist der Truppenarzt auf zu suchen, welcher über die weitere Behandlung zuständig ist.
In dem Einberufungsbescheid ist nicht von einem Notfall, sondern von Medizienischer Hilfe Algemein die Rede (Zum. liest es sich so heraus). Und wenn er eine Hautkrankheit hat, so sollte er nicht zum zivielen Arzt gehen sondern zum Truppenarzt (So habe ich es verstanden). Wenn dann der Truppenarzt endscheidet das Ziviele Facharzt Behandlung notwendig ist, wird er eine Überweisung machen. Nichts anderes sagte ich in meinem vorherigen Post.
mKG Jan,
Zitat von: felz am 17. März 2008, 18:32:41
Ich befinde mich seit ca. 2 Jahren dauerhaft in Behandlung bei einem Hautarzt! (ich bin gesetzlich versichert)
Wie soll das nun werden wenn ich bei der Bundeswehr bin? Weil eigentlich kann man ja dann zu keinem anderen Arzt mehr gehen!
Mensch, sei froh!!
Ich habe Schuppenflechte und durfte alle paar Wochen von Holzminden nach Hannover ins Facharztzentrum fahren. Und die Jungs haben mir zum ersten Mal so richtig geholfen. (Außerdem haben sie mir auch noch Kontaktlinsen verpasst. 8))
Auch in der AGA konnte ich ohne Probleme dahin - war übrigens die Idee des San-Bereichs.
Ich weiss noch, wie unser Hauptmann mich mit großen Augen angeguckt hat, als ich mit einem riesigen Paket diverser Cremes, Pasten, Lotionen und son Zeugs um die Ecke kam. "Herr Panzerschütze, haben Sie den Laden da ausgeräumt, oder was?" ;D :D ;D