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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Alexey am 19. März 2008, 08:50:53

Titel: Widerspruch gegen Ausmusterung!
Beitrag von: Alexey am 19. März 2008, 08:50:53
Servus Leudde,

ich hätt´da mal ´ne Frage.

Die haben mich heute ausgemustert (T5) weil ich chronischen Gastrid habe, laut dem Internisten, bei dem ich vor ´nem halben Jahr war. Ich will aber unbedingt hin. So. Wie soll ich vorgehen? Zu einem anderen Internisten udn nochmal ´ne Magenspiegelung machen lassen?

Ich muss sagen, zu der Zeit, als ich das letze Mal beim Internist war (vor ´nem halben Jahr) hatte ich echt Probleme im Job usw. Da hatt ich so viel Streß, war ja kein Wunder, dass sich Magengeschüre gebildet hatten.

Danke im Voraus
Titel: Re: Widerspruch gegen Ausmusterung!
Beitrag von: BulleMölders am 19. März 2008, 09:43:50
Man kann natürlich eine Nachmusterung beantragen und mit einem neueren Attest versuche etwas zu ändern.
Ich befürchte aber das die BW sich nicht wirklich auf die Gefahr einlassen wird, dass zu Anfang alles soweit in Ordnung ist und sich dann in Zukunft so etwas wieder aufleben könnte.
Titel: Re: Widerspruch gegen Ausmusterung!
Beitrag von: Alexey am 19. März 2008, 11:35:00
Also meinst Du, ich soll es lieber gleich lassen? ._.
Titel: Re: Widerspruch gegen Ausmusterung!
Beitrag von: BulleMölders am 19. März 2008, 11:45:36
Da ich kein Arzt bin kann ich nicht beurteilen ob du Gesund bist.
Im Endeffekt entscheidet der Musterungsarzt über eine Änderung der Tauglichkeit.
Aber wer es nicht versucht bekommt auch keine Antwort.

Stellt sich auch noch die Frage, willst du länger zum Bund oder nur als GWDL?

Titel: Re: Widerspruch gegen Ausmusterung!
Beitrag von: Alexey am 19. März 2008, 12:29:43
Ich dachte da an "länger".
Titel: Re: Widerspruch gegen Ausmusterung!
Beitrag von: wolverine am 19. März 2008, 12:46:20
Ein Widerspruch hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn entweder das Verfahren oder das Ergebnis fehlerhaft waren/sind. Bisher haben Sie nichts hierzu vorgetragen! Die Diagnose stellen Sie nicht in Frage und auch Verfahrensfehler machen sie nicht geltend. Mit diesen (bisherigen) Angaben kann man Ihnen nicht zu einem Widerspruch raten.
Titel: Re: Widerspruch gegen Ausmusterung!
Beitrag von: Alexey am 19. März 2008, 16:36:05
Alles klar! ^^"