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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Stanglwirt88 am 20. März 2008, 14:41:55

Titel: Fragen zum ZNWG
Beitrag von: Stanglwirt88 am 20. März 2008, 14:41:55
Hi an alle.

hätte mal vier fragen?

Kann das sein das das ZNWG München strener auswählt und eher leute abweist?

Wie lange dauert es ugefähr bis man eine Einladung vom ZNWG bekommt wenn man alles mit dem WDB abgeschickt hat?

Überprüft das ZNWG bei allen Stellen die Beglaubigten Kopienn der Zeugnisse nochmal auf originalität.

Legt man die Meisterprüfung wo man bei der Bundeswehr macht intern bei der BW ab oder über die IHK in Zivil.


Danke für eure Mühen und liebe grüße
Titel: Re: Fragen zum ZNWG
Beitrag von: Fiestaman am 20. März 2008, 15:27:11
Moin,

Zu 1. Warum sollten Sie?

Zu 2. Das variiert nach Auslastung des ZnwG und deinem gewünschten Einstellungstermin. Kann innerhalb vier Wochen da sein, kann aber auch ein par Monate dauern.

Zu 4. Deine Meisterprüfung machst du nicht bei der Bundeswehr. Du bekommst Meisterrelevantes Wissen in deiner Ausbildung zum Feldwebel beiggebracht. Musst dann aber noch Prüfungsrelevante Meisterteile in deiner Bfd Zeit machen und legst deine Prüfung vor der IHK oder Hwk ab.
Titel: Re: Fragen zum ZNWG
Beitrag von: Stanglwirt88 am 20. März 2008, 21:00:32
dank für die schnelle antwort.

muß ich die meisterprüfung überhaupt machen bei der BW wenn ich gar nicht will, ist das pflicht?

und mach ich sie bei der ihk während meiner diensteit oder werd ich nur darauf vorbereitet um sie anschließend machen zu können?

und noch ne frage. wie lange dauertes bis die Personalakte gelöscht wird? hatte 2003 GWD ist die jetzt schon wieder gelöscht?

liebe grüße
Titel: Re: Fragen zum ZNWG
Beitrag von: BulleMölders am 21. März 2008, 08:02:46
Die Personalakte wird erst dann gelöscht, wenn du nicht mehr der Wehrüberwachung unterliegst.
Titel: Re: Fragen zum ZNWG
Beitrag von: Fiestaman am 21. März 2008, 14:02:58
Bei der Bundeswehr bekommst du, wie ich schon oben schrieb, teilweise Meisterwissen vermittelt in den Fachlehrgängen.

Da der Meister aus mehreren Teilen besteht musst du Teile bei der IHK in Kursen nachholen und legst dort auch deine Prüfung ab.

Da kannst die Bfd Maßnahme 24 Monate vor DZE beginnen.
Titel: Re: Fragen zum ZNWG
Beitrag von: Zebra am 21. März 2008, 18:00:08
Oder er durchläuft innerhalb seiner Dienstzeit, die Fortbildungsstufe Alpha, welche in der Laufbahn der Feldwebel des allgemeinen Fachdienstes vorgesehen ist, und absolviert die Meisterprüfung im Rahmen einer ZAW-Maßnahme an einer ZAW-Betreeungsstelle(inklusive des ganzen Unterrichtes der dazu nötig ist und inklusive der Prüfungen bei HWK / IHK)

MkG

Zebra
Titel: Re: Fragen zum ZNWG
Beitrag von: Stanglwirt88 am 22. März 2008, 13:26:25
Hallo bullemölders.

wann unterliegt man denn nicht mehr der wehrüberwachung. ab einem gewissen alter oder einer gewissen zeit nach dem GWD?
liebe grüße
Titel: Re: Fragen zum ZNWG
Beitrag von: Stanglwirt88 am 22. März 2008, 13:29:53
Hallo ebra und fiestmann...

danke für die antworten. jetzt weiß ich bescheid wie der ablauf ist. doch eines weiß ich immer noch nicht.
wenn ich überhaupt keine interesse an einer meisterprüfung habe, dann muß ich die vorbereitung darauf nicht machen und kann ganz normal meine dienstzeit bis zum ende absolvieren oder?
Titel: Re: Fragen zum ZNWG
Beitrag von: StOPfr am 22. März 2008, 14:31:37
Zitat von: Stanglwirt88 am 22. März 2008, 13:26:25
wann unterliegt man denn nicht mehr der wehrüberwachung...

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