Hallo,
meine Tochter hat beim Osterfeuer ihre Beförderung gefeiert und dabei einen über den Durst getrunken. Als hilflose Person wurde sie dann von der Polizei aufgegriffen und aufgrund einer Verletzung die sie sich vor ca. zwei Wochen im Dienst zugezogen hatte in ein ziviles Krankenhaus verbracht. Dort wurde die Verletzung begutachtet und neu verbunden. Dank eines Anrufs einer Bekannten konnten wir unsere Tochter aus dem Krankenhaus abholen und nach Hause bringen.
Ich sollte noch dazu schreiben, dass sie zur Zeit krank geschrieben ist und von ihrem zuständigen Truppenarzt die Auflage bekommen hat, sich zwecks Verbandwechsel beim nächsten BW Standort zu melden. Dies ist bisher auch geschehen. Nächster Termin ist am Dienstag.
Vom Krankenhaus hat sie ein Schreiben für den zuständigen Truppenarzt mitbekommen in dem u.a. geschildert wird, wie sie sich verhalten hat.
Da sie mit einem RTW ins Krankenhaus verbracht wurde und vor Ort behandelt wurde sind Kosten entstanden. Die Rechnung wird sicherlich an die BW gehen.
Nun stellen sich folgende Fragen.
Müssen wir dem Dienstherrn den Vorfall sofort melden??? Heraus kommt es ja sowieso, da eine Rechnung und ein Bericht an die BW geht.
Muss der Truppenarzt am Dienstag informiert werden???
Nun die Masterfrage... Weche Konsequenzen zieht das nach sich????
Ich wäre dankbar, wenn ich aus dem Forum ein paar Anregungen bekommen könnte.
Schon mal vielen Dank im voraus.
Die besorgten Eltern.
Eine Meldung schnellstmöglich an den zuständigen Sanbereich, dort sollte auch über die Feiertage jemand Dienst haben, sollte von Ihnen erfolgen.
Schon um etwaige Dienstliche Konsequenzen so gering wie Möglich zu halten.
Zu den Konsequenzen kann ich nicht wirklich was sagen.
Allerdings hat sie sich ja scheinbar richtig verhalten. Sie hat sich als Soldat zu erkennen gegeben, dass sie dort verbunden wurde liegt ja nicht in ihrer Entscheidung sonder in dem Falle in der entscheidung des behandelden Arztes.
Was das verhalten in der öffentlichkeit angeht ist das natürlich etwas anderes.
Sich so zu betrinken das man mit dem RTW als hilflose Person ins Krankenhaus gefahren werden muss, wirft kein wirklich gute Licht auf den Soldaten und damit auf die Bundeswehr.
Ob das Disziplinar Konsequenzen hat liegt im Ermessen des Disziplinarvorgesetzten.
Wenn sie KzH geschrieben war, dann könnte daraus ein Verstoß gegen die Pflicht zur Gesunderhaltung werden. Und wieso war ihre Tochter eine "hilflose Person"? Wurde ein Alkoholtest gemacht und was ist dabei herausgekommen? Wie lange ist Ihre Tochter bei der Bundeswehr und welchen Dienstgrad hat sie?
Die Bundeswehr erfährt es spätestens, wenn die Rechnung für den RTW und die Behandlung "ins Haus flattert". Also Dienstag morgen beim zuständigen Truppenarzt melden, Vorfall schildern. Außerdem würde ich sofort die zuständige Einheit informieren, auch wenn es vermutlich nur einen GvD/UvD gibt. Dieser wird dann den Spieß/Chef am Diensttag morgen informieren. Und dann am Dienstag den Spieß persönlich anrufen und informieren.
So würde ich zumindest vorgehen.
Edit: BulleMölders war leider schneller ;)
Aus eigener Erfahrung kann ich nur von einem ähnlichen Fall berichten.
Dort hat der zuständige KpChef dem Patienten die Kosten für den zivlen Rettungseinsatz als Geldbusse (Diziplinarmassnahme) aufs Auge gedrückt, die im unteren m 4stelligen Eurobereich war.
Könnte mir vorstellen, das es hier genauso gehandhabt wird als disziplinarische Konsequenz.
Nicht allein wegen der Tatsache, das die Patientin krankgeshrieben war/ist und gegen die Pflicht zur Gesunderhaltung verstosen wurde.
Zur Vorgehensweise Zustimmung siehe Vorredner.
Am besten heute noch den zuständigen SanBereich UvD/GvD in Kenntnis setzen, ebenso die Einheit.
Wenn man volltrunken ist und von einem RTW in´s nächste Krankenhaus gebracht werden muss, ist man wohl "hilflos".
Ansehensschädigung sehe ich auf Anhieb nicht, da sie wohl nicht in Uniform war und (hoffentlich) nicht ihren Soldatenstatus in die Meute gegröhlt hat.
Und während einer Krankschreibung ein derartiges "Fest" zu feiern - naja! Eine disziplinare Würdigung wäre es wohl wert, ist aber durch den Zuständigen zu entscheiden.
kommt auch wieder auf den grund der kzh schreibung an
so wie ich das lese ist die tochter wegen einer verletzung kzh geschrieben - also wird sie ja nicht bettlägrig sein - folglich auch kein grober verstoß gegen die vorschriften - solang das ausgehen nicht der genesung verzögert
Ist natürlich eine Einzelfallentscheidung. Aber in den wenigsten Fällen ist "saufen bis zur Besinnungslosigkeit" einer Genesung förderlich.
ZitatUnd wieso war ihre Tochter eine "hilflose Person"? Wurde ein Alkoholtest gemacht und was ist dabei herausgekommen? Wie lange ist Ihre Tochter bei der Bundeswehr und welchen Dienstgrad hat sie?
"Hilflose Person" ist doch selbstredend. Zu Deutsch "volltrunken". - Kein Alkotest-.
Zum 01.04. ein Jahr BW, zum 01.04. Uffz.
Soviel ersteinmal zu den offenen Fragen.
Gruß HW
Zitat korrekt eingefügt. Mailman
gehört hier vllt nicht wirklich hin , aber wieso stellt Hauptwachtmeister die Frage und beantwortet sie selber ???
Lese dir den gesamten Thread durch und dir wird auffallen das die Frage ein Zitat, aus einem anderen Beitrag, sein soll.
Eigentlich wurde alles gesagt.
Es ist alles möglich-der Disziplinarvorgesetzte entscheidet (ggf. nach Rücksprache mit dem zuständigen Truppenarzt), ob und ggf. wie diese Tat zu massregeln ist.
Von "nix" (vermutlich unwahrscheinlich) bis hin zu Geldbusse ist alles möglich-da hilft nur abwarten.