Hallo
hab da so ein kleines Problem.
Und zwar möchte ich gerne zur Bundeswehr,im Oktober war ich dann in München und hab alles hinter mich gebracht usw....
Nun waren dort noch Ärztliche Auflagen, die ich nun erfüllt habe.
Habe die ganze Ärztlichen Unterlagen dann nach München geschickt,und letzte Woche eine Antwort erhalten.
Nun steht da drin:
Sehr geehrter Herr......aufgrund des Befundes vom 14.3..... wurde die Ärztliche Annahmeuntersuchung mit dem Ergebnis gesundheitlich geeignet..... Signierziffer 2 abgeschlossen.
So schön und gut, ich freu mich ja das es soweit gut klappt , aber mir stellt sich jetzt die alles entscheidende frage.
Muss ich mich nun wieder in München schriftlich melden? Wegen dem Einplaner.
Oder wird dort meine Bewerbung nun weiter bearbeitet? Weil ich konnte damals ja nicht eingeplant werden wegen den Ärztlichen auflagen. Genommen werde ich,wurde mir damals gesagt, wenn ich eben die auflagen erfülle.
Nur muss ich mich nun wieder ,melden oder nicht?
Ich bin eben der Meinung, das ich jetzt auf meine Einberufung warten muss.
Aber lasse mich gerne eines besseren belehren.
Danke für eure Hilfe
Grüßle
André
Hast du keine vorläufige Einplanung bekommen?
Sonst anrufen und fragen wie es weiter geht.
Hallo,
in dem Zettel vom einplaner steht nur,
Mir wurde eröffnet,das die Einplanung zu dem von mir gewünschten Diensteintrittstermin noch nicht erfolgen kann da : noch ärztliche Auflagen bestehen.....
und weiter unten
Unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Eignungsfeststellung und der mit mir besprochenen Verwendungsvorschläge besteht folgende planung.
Diensteintrittstermin 04/2008 07/2008
1Verwendungswunsch N000 Elektronische Instandsetzung 1
2Verwendungswusnch N100 Elektronische Instandsetzung 2
3Verwendungswunsch N400 Elektronische Instandsetzung 3
Diese Verwendungsplanung ist keine Einstellungszusage,sondern nur eine Planung, deren Realisierung erst nach Wegfall der zur Zeit bestehenden Hinderungsgründe geprüft werden kann.
Des hab ich halt beim Einplaner in München im Oktober noch mitbekommen
Grüßle
André
Zitat von: aners am 24. März 2008, 20:40:10
Mir wurde eröffnet,das die Einplanung zu dem von mir gewünschten Diensteintrittstermin noch nicht erfolgen kann da : noch ärztliche Auflagen bestehen.....
Diese Verwendungsplanung ist keine Einstellungszusage,sondern nur eine Planung, deren Realisierung erst nach Wegfall der zur Zeit bestehenden Hinderungsgründe geprüft werden kann.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Da steht doch alles was du wissen musst!
Allso wenn ich jetzt ned grad total bescheuert bin (bitte darauf keine Antwort) ,dann lese ich aus diesem Satz das meine Bewerbung nun beim einplaner weiter bearbeitet wird?
Sehe ich das jetzt richtig?
Oh man^^
Richtig, solltest als nächstes irgendwann eine Aufforderung zum Dienstantritt bekommen.
Supi,dann klappt es hoffentlich zum 1.7 ;)
Dann danke ich Fiestmann für deine schnelle und tolle Hilfe :)
Vielen dank
Grüßle
André
Zitat von: aners am 24. März 2008, 20:40:10
Diese Verwendungsplanung ist keine Einstellungszusage,sondern nur eine Planung, deren Realisierung erst nach Wegfall der zur Zeit bestehenden Hinderungsgründe geprüft werden kann.
also das markierte wort sagt mir, dass du noch nicht unbedingt ne stelle sicher hast! kann auch sein, dass du jetzt ne absage bekommst, weil nix frei ist....
Er steht nun auf einer Warteliste und wird zum nächstmöglichen Termin eingestellt werden. So läuft es im Regelfall ab.