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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: kongo_otto am 24. März 2008, 21:13:58

Titel: Diebstahl bei der BW??
Beitrag von: kongo_otto am 24. März 2008, 21:13:58
Hallo Leute,

gestern habe ich beobachtet, wie ein Nachbar, Bundeswehrangehöriger, nagelneue Bundeswehrsachen (Handschuhe, Jacken etc. mit Etiketten) an einen Nachbarn verkauft hat. Auch Schuhe usw. hat er in seinem Petto.

Was kann man da unternehmen? Schließlich ist das Diebstahl und Unterschlagung. Soll ich die Feldjäger informieren??
Titel: Re: Diebstahl bei der BW??
Beitrag von: Fiestaman am 24. März 2008, 21:17:23
Vermutest du den Diebstahl oder weißt du 100% das es sich um Diebstahl handelt. Dein Nachbar kann die Sachen genauso gut in einem Bw-Shop bestellt haben und bei der Bestellung etwas für deinen anderen Nachbarn mitbestellt haben.

Titel: Re: Diebstahl bei der BW??
Beitrag von: kongo_otto am 24. März 2008, 21:20:33
Ich kann mir das nicht vorstellen, dass der das von einem BW Shop o.ä. bestellt hat, denn er ist selber beim Nachschub und hat Kontakte zum BWDLZ.
Titel: Re: Diebstahl bei der BW??
Beitrag von: Fiestaman am 24. März 2008, 21:22:31
Also ist es nur eine Vermutung, man sollte vorsichtig mit Tatortspielchen sein. Kann auch gut nach hinten losgehen.
Titel: Re: Diebstahl bei der BW??
Beitrag von: kongo_otto am 24. März 2008, 21:25:57
Selbst wenn man die Feldjäger informiert, würde ich das

1. ohne Angaben meiner Person machen
und
2. sollte er wirklich eine reine Weste haben, hat er sowieso nichts zu befürchten.

Titel: Re: Diebstahl bei der BW??
Beitrag von: Fiestaman am 24. März 2008, 21:29:31
1. Solltest du dir überlegen ob deine Vermutung wirklich begründet ist und du deinem Nachbarn nicht einfach nur einen auswischen willst.

2. Ist glauben nicht wissen.

Wie gesagt wäre eine solche Beobachtung meiner Meinung kein Grund für einen hinreichenden Tatverdacht.
Titel: Re: Diebstahl bei der BW??
Beitrag von: Andi am 24. März 2008, 21:47:34
Zitat von: Fiestaman am 24. März 2008, 21:22:31
Also ist es nur eine Vermutung, man sollte vorsichtig mit Tatortspielchen sein. Kann auch gut nach hinten losgehen.

Aha, inwiefern sollte soetwas "nach hinten losgehen"?

Zitat von: Fiestaman am 24. März 2008, 21:29:31
Wie gesagt wäre eine solche Beobachtung meiner Meinung kein Grund für einen hinreichenden Tatverdacht.

Und? Offensichtlich hat der TE einen Verdacht und ja, ich würde mich mit diesem Verdacht an die nächste Feldjägerkompanie wenden, bzw. direkt bei der Polizei Anzeige erstatten.

Die bundeseinheitliche Feldjägerrufnummer ist 01803-90 9999 - erreichbar rund um die Uhr.

Gruß Andi
Titel: Re: Diebstahl bei der BW??
Beitrag von: wolverine am 25. März 2008, 07:42:34
Polizei und die örtliche Staatsanwaltschaft sind die zuständige Behörde.
Titel: Re: Diebstahl bei der BW??
Beitrag von: Citox am 26. März 2008, 22:52:26
Wie wärs mit Leben und Leben lassen?

Ich an deiner Stelle würde nichts machen da dich ja wohl nichts angeht was dein Nachbar so treibt!

Es wurde keine Person geschädigt und es wird dadurch wohl auch niemand direkt geschädigt werden, also drüber hinwegsehen.

Weiß ja nicht wie es dir gefallen würde wenn du mal was weniger Legales machst und jemand der keine Ahnung hat bzw die Hintergründe nicht kennt die Nase in deine Angelegenheit reinsteckt.


Titel: Re: Diebstahl bei der BW??
Beitrag von: sliderbp am 26. März 2008, 23:07:56
Was is denn das für ne Einstellung ?  >:(

Da fällt mir echt nix mehr zu ein ... ich finde nicht, dass Diebstahl und Hehlerei ein Kavaliersdelikt ist über das man eventuell hinwegsehen könnte.
Titel: Re: Diebstahl bei der BW??
Beitrag von: Andi am 26. März 2008, 23:09:45
@Citox: *lol* Aus welchem Karnevallsverein bist du denn entsprungen?

Gruß Andi
Titel: Re: Diebstahl bei der BW??
Beitrag von: Pioneer am 27. März 2008, 07:20:00
Zitat von: Citox am 26. März 2008, 22:52:26
Es wurde keine Person geschädigt und es wird dadurch wohl auch niemand direkt geschädigt werden, also drüber hinwegsehen.

Junge, falls das Zeugs geklaut oder unterschlagen wurde ist jeder einzelne von uns geschädigt worden. Zumindest sofern er Steuern zahlt. Und das ist (eigentlich) jeder. Zwar nur mit einem minimalen Betrag, aber Kleinvieh macht bekanntlich auch Mist.

Und was machst Du, wenn in Deine Wohnung einer einsteigt und Deinen Kleiderschrank ausräumt? Wegsehen? Ich vermute, das Geschrei ist dann groß und die Kripo wird als unfähig bezeichnet, wenn der Dieb nicht erwischt wird. Und was würdest Du machen, wenn Dein Nachbar den ganzen Vorfall beobachtet, aber es nicht für nötig befindet, die Polizei zu rufen, weil es ihm ja nichts angeht, was bei seinem Nachbarn so vorgeht?

Ich weiß ja nicht, wo Du herkommst, aber wenn es an der Regel ist, daß Du Dich bei Straftaten Deines Nachbarn raushalten willst weil er sich ja bei Deinen auch raushält, dann ist da wohl einiges im Argen...



Titel: Re: Diebstahl bei der BW??
Beitrag von: Dietmar79 am 27. März 2008, 12:24:34
Citox = Nachbar ?????

was ein müll
Titel: Re: Diebstahl bei der BW??
Beitrag von: StOPfr am 27. März 2008, 12:50:42
Zitat von: Citox am 26. März 2008, 22:52:26
Wie wärs mit Leben und Leben lassen?
Wenn man schon mein heftiges Kopfschütteln nicht sieht, will ich jedenfalls scharf gegen eine solche Einstellung protestieren >:(! 
Titel: Re: Diebstahl bei der BW??
Beitrag von: KpTrpFhr am 27. März 2008, 12:56:04
Zitat von: kongo_otto am 24. März 2008, 21:25:57
Selbst wenn man die Feldjäger informiert, würde ich das

1. ohne Angaben meiner Person machen
und
2. sollte er wirklich eine reine Weste haben, hat er sowieso nichts zu befürchten.




So einfach geht das aber auch nicht! Bei einer Anzeige werden auch die Personalien des Anzeigenstellers erfasst! Nix anonym!

Und nochmal die Frage: Hast du stichhaltige Beweise, dass es sich um einen Diebstahl handelt? Es gibt in fast jeder Stadt BW-Shops und selbst auf dem Flohmarkt bekommt man einzelne Bundeswehrartikel. Ist das dann deiner Meinung nach gleich Diebstahl und Unterschlagung, wenn jemand dort einkauft?? Antwort: NEIN!

Du solltest besser erst mehr nachdenken, bevor du dieses Forum dazu benutzt, um unbescholtene Kameraden hier an den Pranger zu stellen. Denn das ist auf jeden Fall üble Nachrede, Verleumdung und falsche Verdächtigung. Auch ein Straftatbestand!

MfG
KpTrpFhr
Titel: Re: Diebstahl bei der BW??
Beitrag von: Andi am 27. März 2008, 13:10:01
Zitat von: KpTrpFhr am 27. März 2008, 12:56:04
So einfach geht das aber auch nicht! Bei einer Anzeige werden auch die Personalien des Anzeigenstellers erfasst! Nix anonym!

Doch, so einfach geht das - eine Anzeige kann man bei Feldjägern sowieso nicht aufgeben. Und Feldjäger sind verpflichtet eine Feldjägermeldung beim Verdacht auf eine Straftat zu schreiben, was dann auch immer Ermittlungen des Disziplinarvorgesetzten nach sich zieht.

ZitatUnd nochmal die Frage: Hast du stichhaltige Beweise, dass es sich um einen Diebstahl handelt?

Die braucht er überhaupt nicht. Um Straftäter zu überführen leisten wir uns in Deutschland Staatsanwaltschaften, bzw. die Polizei und Gerichte. ;)

ZitatDu solltest besser erst mehr nachdenken, bevor du dieses Forum dazu benutzt, um unbescholtene Kameraden hier an den Pranger zu stellen. Denn das ist auf jeden Fall üble Nachrede, Verleumdung und falsche Verdächtigung. Auch ein Straftatbestand!

Ich habe eigentlich nur darauf gewartet, dass irgendjemand diesen Unsinn erzählt - dass das von dir kommt passt aber nur ins Gesamtbild deiner Person. ;)
Natürlich ist das, was du schreibst Unsinn und offensichtlich ist ja gerade die frage, ob der Kamerad so "unbescholten" ist, wie du gern hättest.  ::)

Gruß Andi
Titel: Re: Diebstahl bei der BW??
Beitrag von: KpTrpFhr am 27. März 2008, 13:38:30
Servus Andi!

Zitat von: Andi am 27. März 2008, 13:10:01

Doch, so einfach geht das - eine Anzeige kann man bei Feldjägern sowieso nicht aufgeben. Und Feldjäger sind verpflichtet eine Feldjägermeldung beim Verdacht auf eine Straftat zu schreiben, was dann auch immer Ermittlungen des Disziplinarvorgesetzten nach sich zieht.


[...] Um Straftäter zu überführen leisten wir uns in Deutschland Staatsanwaltschaften, bzw. die Polizei und Gerichte. ;)


Und genau diese werden ggf auch feststellen, ob überhaupt eine Straftat vorliegt. Ansonsten in dubio pro reo! Da könnte ja sonst jeder kommen! Ein Täter ist erst dann einer Straftat überführt, wenn man sie ihm ohne Zweifel nachweisen kann.

Zitat
Ich habe eigentlich nur darauf gewartet, dass irgendjemand diesen Unsinn erzählt - dass das von dir kommt passt aber nur ins Gesamtbild deiner Person. ;)
Natürlich ist das, was du schreibst Unsinn und offensichtlich ist ja gerade die frage, ob der Kamerad so "unbescholten" ist, wie du gern hättest.  ::)

Ob er unbescholten ist, das wissen wir alle nicht. Und wenn es keiner weiss, gilt in dubio pro reo!
Der "Unsinn" um den es hier geht, ist allerdings deiner Person zuzuschreiben. Da du mich nicht persönlich kennst, liegt es nicht in deinem Ermessen das "Gesamtbild meiner Person" zu beurteilen und hier meine Beiträge als Unsinn einzustufen. Also keep Hundeplatz! Schau mal lieber in die vorhandenen Gesetzestexte!

MfG
KpTrpFhr

Titel: Re: Diebstahl bei der BW??
Beitrag von: Timid am 27. März 2008, 13:55:08
Zitat von: KpTrpFhr am 27. März 2008, 13:38:30Schau mal lieber in die vorhandenen Gesetzestexte!

Das gleiche gilt auch für dich! Dann wirst du nämlich schnell feststellen, dass deine obige Aussage so nicht haltbar ist, da üble Nachrede und Verleumdung sich eigentlich gegenseitig ausschließen, falsche Verdächtigung das Handeln "wider besseres Wissen" voraussetzt ... Und auch eine üble Nachrede kann man wohl kaum nachweisen, da Ross und Reiter nicht bekannt sind ;)

Wie auch immer: Wenn man jemanden dazu auffordert, schon bei einem Verdacht (ob bewiesen oder nicht, ist erstmal irrelevant, Beweise beschleunigen den Vorgang höchstens) auf Vorliegen einer Straftat nicht die möglichen Schritte einzuleiten, zeugt das nicht gerade von einem vorbildlichen Verhalten für einen Staatsbürger und speziell einen solchen in Uniform!
Titel: Re: Diebstahl bei der BW??
Beitrag von: StOPfr am 27. März 2008, 14:28:40
Zitat von: KpTrpFhr am 27. März 2008, 13:38:30
Und genau diese werden ggf auch feststellen, ob überhaupt eine Straftat vorliegt.
Wie sollen sie das ohne eine vorherige Anzeige feststellen können?

Zitat von: KpTrpFhr am 27. März 2008, 13:38:30
Ansonsten in dubio pro reo! Da könnte ja sonst jeder kommen! Ein Täter ist erst dann einer Straftat überführt, wenn man sie ihm ohne Zweifel nachweisen kann.

Die anderen Aussagen sind leider Gemeinplätze. Um einem Täter eine Straftat nachweisen zu können, muss die vermutete Straftat zunächst einmal zur Anzeige gebracht werden. Als Anzeigender bzw. Zeuge der Vorkommnisse bist Du dann allerdings für Ermittlungen und erst Recht für Verurteilungen nicht mehr zuständig.
In der Tat könnte jeder kommen! Denn jeder, der Hinweise auf eine Straftat hat muss dies zur Anzeige bringen bzw. bei einem hinreichenden Verdacht die zuständigen Stellen informieren. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein, denn unser demokratisches Rechtssystem lebt davon, dass sich die Bürger beteiligen.