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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: ronne am 27. März 2008, 23:28:11

Titel: eignungsübüngsüberprüfung
Beitrag von: ronne am 27. März 2008, 23:28:11
wie ist das eigentlich mit den gehalt werde ja saz8 bekomme ich mein volles gehalt schon wenn ich noch in der eignungsübüngsüberprüfung ? oder erst danach ??
Titel: Re: eignungsübüngsüberprüfung
Beitrag von: Dietmar79 am 28. März 2008, 06:09:09
Auf jedenfall immer mit Punkt und Komma sprechen/schreiben beim Bund. Habe gehört die ziehen dir sonst gnadenlos 10 € für jedes fehlende Satzzeichen ab....

Titel: Re: eignungsübüngsüberprüfung
Beitrag von: Pioneer am 28. März 2008, 08:04:51
Zitat von: ronne am 27. März 2008, 23:28:11
wie ist das eigentlich mit den gehalt werde ja saz8 bekomme ich mein volles gehalt schon wenn ich noch in der eignungsübüngsüberprüfung bin? oder erst danach ??

Und für jedes fehlende Wort nen Hunni.... :P :P :P
Titel: Re: eignungsübüngsüberprüfung
Beitrag von: Fiestaman am 28. März 2008, 10:31:05
Eignungsübungsüberprüfung :) interessantes Wort hast du dir da zusammengereimt.Ich denke du meinst die Eignungsübung, in dieser Zeit erhälst du dein volles SaZ Gehalt. Bzw. die ersten 1-2 Monate einen Abschlag bis deine Kontodaten bei der WBV verarbeitet worden sind. Und den Rest nachgezahlt.