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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Boschie007 am 04. April 2008, 17:51:14

Titel: FW anwärter Litzen - Ab wann bei Eignungsübung?
Beitrag von: Boschie007 am 04. April 2008, 17:51:14
Hi,
bin Eignungsübender und als Neckermann-SU FW-Anwärter eingestellt. Darf ich die goldenen respektive bronzenen Litzen erst nach der Eignungsübung oder schon vorher aufziehen?
Quelle wäre schön  - thx schonmal
mkg
Titel: Re: FW anwärter Litzen - Ab wann bei Eignungsübung?
Beitrag von: Fiestaman am 04. April 2008, 17:55:34
Du erhälst deinen Dienstgrad (vorläufig) ab Tag der Einstellung. Und darfst diesen dementsprechend auch sofort tragen.

Titel: Re: FW anwärter Litzen - Ab wann bei Eignungsübung?
Beitrag von: Boschie007 am 04. April 2008, 18:04:54
Also nicht erst dann, wenn ich zum SaZ ernannt werde.
Danke!
Titel: Re: FW anwärter Litzen - Ab wann bei Eignungsübung?
Beitrag von: Fiestaman am 04. April 2008, 18:15:53
Du erhälst diesen Dienstgrad vorläufig, bis du zum SaZ ernannt wirst und natürlich den UL bestanden hast. Solltest du die Eignungsübung abbrechen, verlierst du den Dienstgrad wieder.

Tragen darfst du ihn aber ,wie schon geschrieben, ab Tag der Einstellung.
Titel: Re: FW anwärter Litzen - Ab wann bei Eignungsübung?
Beitrag von: APDSFS-T am 04. April 2008, 19:06:15
Was soll das denn mit dem Neckermann-StUffz?
Titel: Re: FW anwärter Litzen - Ab wann bei Eignungsübung?
Beitrag von: Zebra am 06. April 2008, 12:13:43
Ich habe das Thema mal aufgespalten, da die letzten Beiträge nichts mehr mit der ursprünglichen Fragestellung des TO zu tun hatten.

Weiter geht es hier: http://www.bundeswehrforum.de/index.php?option=com_smf&Itemid=3&topic=15390.msg130178#new

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