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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: pommesweis2 am 04. April 2008, 20:40:16

Titel: Disziplinarvorgesetzer
Beitrag von: pommesweis2 am 04. April 2008, 20:40:16
Wie ist dieser definiert?
Ist das der KpChef?
Titel: Re: Disziplinarvorgesetzer
Beitrag von: peppie am 04. April 2008, 20:52:38
KpChef - Btl-Kdr -> usw..
Titel: Re: Disziplinarvorgesetzer
Beitrag von: Andi am 04. April 2008, 23:11:21
" § 27 Wehrdiensziplinarordnung, Disziplinarvorgesetzte
(1) 1 Die Befugnis, Disziplinarmaßnahmen zu verhängen und die sonst den Disziplinarvorgesetzten obliegenden Entscheidungen und Maßnahmen zu treffen (Disziplinarbefugnis), haben die Offiziere, denen sie nach diesem Gesetz zusteht, und deren truppendienstliche Vorgesetzte sowie die Vorgesetzten in vergleichbaren Dienststellungen, denen sie durch den Bundesminister der Verteidigung zur Erfüllung besonderer Aufgaben verliehen wird. 2 Oberster Disziplinarvorgesetzter ist der Bundesminister der Verteidigung.
(2) 1 Die Disziplinarbefugnis ist an die Dienststellung gebunden. 2 Sie kann nicht übertragen werden. 3 Sie geht von selbst auf den Stellvertreter im Kommando über. 4 Hat der Inhaber der Dienststelle oder der Stellvertreter im Kommando keinen Offiziersrang, geht sie auf den nächsthöheren Disziplinarvorgesetzten über.
(3) 1 Verstöße der Sanitätsoffiziere gegen ihre ärztlichen Pflichten werden durch vorgesetzte Sanitätsoffiziere geahndet. 2 Dies gilt auch dann, wenn mit dem Verstoß gegen ärztliche Pflichten ein Verstoß gegen sonstige Pflichten zusammentrifft."