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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Markus82 am 05. April 2008, 20:12:02

Titel: Kündigungsfristen während der Eignungsübung
Beitrag von: Markus82 am 05. April 2008, 20:12:02
Hallo zusammen,

habe zwar erfahren, dass man während der Eignungsübung zum 1. oder 15. eines Monats entlassen werden kann aber welcheFristen eingehalten werden müssen...Keine Ahnung...

Könnt Ihrmir da weiterhelfen. Suchfunktion ohne Ergebnisse..

Danke
Titel: Re: Kündigungsfristen während der Eignungsübung
Beitrag von: Fiestaman am 06. April 2008, 04:53:09
Wenn du die Eignungsübung beenden möchtest kannst du dies jederzeit machen. Du wirst dann zum nächstmöglichen Termin 1. oder 15. entlassen. Ausser du hast deinen Wehrdienst noch nicht geleistet, dann musst du diesen noch ableisten. D.h. den Rest der Zeit bis zu den 9 Monaten, als Wehrdienstleistender, ableisten.