Moin!
Ich habe eine Frage zur 3-Brüder-Regelung!
Per Suche konnte ich zwar etwas finden, aber meine Frage ist etwas spezieller.
Kurz zur Info:
Ich habe noch 3 Brüder.
Die jüngsten beiden sind
Zwillinge und haben diese Woche ihren Musterungsbescheid bekommen.
Mein einer Bruder hat Zivildienst geleistet.
Ich war SaZ 4.
Da ich länger als 2 Jahre gedient habe,
würde § 11 II Nr.3 ja nicht greifen.
Meine Frage ist nun, ob nur der ältere von den beiden Zwillingen
Wehrdienstleisten müsste oder nicht doch beide.
Denn wenn ich mir den § 11 anschaue, steht dort:
Zitat3. Wehrpflichtige, deren zwei Brüder Grundwehrdienst von der in § 5 Abs. 1 bestimmten Dauer, Zivildienst von der in § 24 Abs. 2 des Zivildienstgesetzes bestimmten Dauer oder deren zwei Geschwister Wehrdienst von höchstens zwei Jahren Dauer als Soldaten auf Zeit geleistet haben
Wenn ich das richtig verstehe müsste der Wehrdienst schon geleistet worden sein, damit die Befreiung beantragt werden kann.
Und da, dass wohl in der Frist nicht möglich sein wird, schätze ich mal, dass beide hin müssen.
Ich hoffe, ich konnte mein Problem halbwegs verständlich darstellen und es kann mir jemand bei diesem Problem behilflich sein.
Am besten einfach über die Vermittlung gehen, Sachverhalt schildern, die werden wissen, welcher Sachbearbeiter zuständig ist.