Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: GMS am 07. April 2008, 22:10:24

Titel: 3-Brüder-Regelung (§11 II Nr.3 Wehrpflichtgesetz)
Beitrag von: GMS am 07. April 2008, 22:10:24
Moin!

Ich habe eine Frage zur 3-Brüder-Regelung!
Per Suche konnte ich zwar etwas finden, aber meine Frage ist etwas spezieller.

Kurz zur Info:
Ich habe noch 3 Brüder.
Die jüngsten beiden sind Zwillinge und haben diese Woche ihren Musterungsbescheid bekommen.


Mein einer Bruder hat Zivildienst geleistet.
Ich war SaZ 4.

Da ich länger als 2 Jahre gedient habe,
würde § 11 II Nr.3 ja nicht greifen.

Meine Frage ist nun, ob nur der ältere von den beiden Zwillingen
Wehrdienstleisten müsste oder nicht doch beide.
Denn wenn ich mir den § 11 anschaue, steht dort:
Zitat3. Wehrpflichtige, deren zwei Brüder Grundwehrdienst von der in § 5 Abs. 1 bestimmten Dauer, Zivildienst von der in § 24 Abs. 2 des Zivildienstgesetzes bestimmten Dauer oder deren zwei Geschwister Wehrdienst von höchstens zwei Jahren Dauer als Soldaten auf Zeit geleistet haben

Wenn ich das richtig verstehe müsste der Wehrdienst schon geleistet worden sein, damit die Befreiung beantragt werden kann.
Und da, dass wohl in der Frist nicht möglich sein wird, schätze ich mal, dass beide hin müssen.


Ich hoffe, ich konnte mein Problem halbwegs verständlich darstellen und es kann mir jemand bei diesem Problem behilflich sein.
Titel: Re: 3-Brüder-Regelung (§11 II Nr.3 Wehrpflichtgesetz)
Beitrag von: StOPfr am 07. April 2008, 22:41:12
Ich versuchs mal  ;):
Du warst über 2 Jahre SaZ, kannst also in einem Antrag nicht angeführt werden;
ein Bruder war Zivildienstleistender, kann also bei einem Antrag berücksichtigt werden.
Aber (wie Du richtig vermutest):
Beide Zwillinge haben noch keinen Wehrdienst geleistet, also kann der Jüngere keinen Antrag mit Verweis auf einen vom Älteren geleisteten Dienst begründen. Beide dürfen m.E. antreten.
Titel: Re: 3-Brüder-Regelung (§11 II Nr.3 Wehrpflichtgesetz)
Beitrag von: GMS am 07. April 2008, 22:58:01
Der Sachverhalt ist so optimal zusammengefaßt.  :D
Danke für die Antwort.

An welche Stelle beim KWEA wendet man sich denn da am Besten,
um rechtsichere Auskünfte zu erhalten?
Bin schon eine Weile raus und kenne mich in dem Bereich nicht mehr so gut aus.
Titel: Re: 3-Brüder-Regelung (§11 II Nr.3 Wehrpflichtgesetz)
Beitrag von: Timid am 07. April 2008, 23:07:28
Am besten einfach über die Vermittlung gehen, Sachverhalt schildern, die werden wissen, welcher Sachbearbeiter zuständig ist.