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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: OGFire am 16. April 2008, 19:57:24

Titel: Widerspruch gegen die Einberufung
Beitrag von: OGFire am 16. April 2008, 19:57:24
So, hier möchte ich mich mal kritisch zu gängigen Praxis der Einberufung äußern. Ich spreche hier vor allem Studenten an. Mich ereilte das Schicksal am Ende des ersten Semesters, als ich meinen Einberufungsbescheid bekommen habe. Natürlich habe ich fristgerecht Widerspruch eingelegt und wirklich in streng sachlicher Formulierung und Argumentation meine mir durch den Einzug entstehenden Nachteile beim Studium dargestellt.

Im Zuge des Bologna-Prozesses werden viele, um genau zu sein fast alle, Studiengänge vom Diplom-/Staatsexamen-Verfahren auf Bachelor/Master umgestellt. Hier kam schon der entscheidende Grund für meinen Widerspruch. Da ich unweigerlich auf das Bachelor-/Master-System umsatteln musste und mir dadurch entscheidende Nachteile entstanden sah ich es als angebracht, dass meinem Anliegen stattgegeben wird.

In erster Instanz wurde mein Widerspruch durch das zuständige KWEA abgelehnt, in zweiter Instanz gings dann zur zuständigen Wehrverwaltung. Was hinter den Mauern dieser Behörde vonstatten geht möchte ich lieber nicht wissen. Ohne eigenen Nachdruck mit Hilfe des Telefons wollte sich niemand rechtzeitig meinem Problem annehmen. Der zustädnige Sachbearbeiter (3. Person beachten!) kam mit meinem Schreiben überhaupt nicht zurecht und warf die durch den Wehrdienst entstehenden Nachteile und eben die Lösungen dafür auf die Hochschule zurück. Ein förmliches Ablehnungsschreiben kam erst 3 Monate später zu mir in den Briefkasten geflattert, also fast am Ende meiner AGA!

Die Begründung erfolgte zwar sachgerecht, jedoch lassen die Arbeitsweise und Qualität auf glatten Dilettantismus schließen. Selbst jetzt ist mein Gesuch auf Umsattelung auf das Bachelor-/Master-System durch den Dekan meiner Fakultät noch nicht in trockenen Tüchern. Ich kann im Diplom-Modus also nicht weiterstudieren, darüber hinaus entstehen mir durch das Masterverfahren, welches mich zu einem 1 Jahr längeren Studium zwingt, monitäre Nachteile. Eine mehrsemestrige Prüfung in Recht kann ich zum geforderten Termin nicht mehr absolvieren und muss diese auf höhere Semster verschieben.

Was ich hiermit sagen möchte, wer in genau dieser Situation steckt möge sich bitte rechtlich-kompetenten Beistand holen und jene Bürokraten in ihren Amtsstuben vom hohen Ross herrunterholen. Ich möchte hier selbstredent nicht alle Sachbearbeiter über einen Kamm scheren, jedoch deckt sich der Verdacht auf Schlamperei.

Ein letztes Wort zum Bund. AGA war ja ganz nett, danach ist die Bundeswehr gezeichnet von Langeweile und ... . Ich selber war nach der AGA in einer sehr großen Kaserne stationiert (inkl. eines Generals), und das im Stab. Zu tun gabs nichts, ein Gesuch auf Erholungsurlaub zum rechtzeitigen Ablegen einer Prüfung wurde abgelehnt. Jeder kann sich jetzt selbst ausmalen welches Bild ich vom Bund vertrete, jedenfalls kein Positives. Aber ich möchte hier nicht zuviel verraten, möge jeder angehende Wehrdienstleistende seine eigenen Erfahrungen machen. ;)
Titel: Re: Widerspruch gegen die Einberufung
Beitrag von: SpaxXx am 16. April 2008, 20:09:34
Öhm, ist in diesem Text jetzt irgend ne Frage enthalten oder eine Aufforderung zum mitdiskutieren oder wolltest du einfach Frust ablassen, was mich dann wieder zu der Frage bringt, warum hier ?
Hier kann keiner was für dein Problem und dieses Problem wurde schon in unzähligen Threads behandelt, deshalb frage ich mich, was du mit diesem Beitrag bezweckst ?
Titel: Re: Widerspruch gegen die Einberufung
Beitrag von: OGFire am 16. April 2008, 20:16:04
Die Daseinsberechtigung für meinen Thread ergibt sich aus dem geschilderten Sachverhalt. Demjenigen, der mehr als 2 zusammenhängende Sätze versteht, ist diese Darstellung und wie man sich verhalten soll gewidmet. Ob sich hier noch jemand dazu äußert oder nicht steht hier nicht zur Debatte. Solange dieses Forum der demokratischen Grundlage nicht abgeneigt ist frage ich mich eher was dein Post zu bedeuten hat.

Und zu Guter letzt, ich schiebe hier keinen Frust, sondern schildere die Wahrheit.
Titel: Re: Widerspruch gegen die Einberufung
Beitrag von: Dennis812 am 16. April 2008, 20:42:39
Mhm - also erstmal sind Ihre Punkte nachvollziehbar.

ABER:
Wie "überrascht" kam für Sie denn bitte die Einberufung? Ich für meinen Teil kenne viele Kameraden, die mit purer Absicht vor ihrer beruflichen Ausbildung, zu der ein Studium ebenfalls gezählt werden kann, ihren Wehrdienst abgeleistet haben.
Dann treten die von Ihnen genannten Probleme erst garnicht auf!

Und - dass Behörden nicht die schnellsten sind, sollte sich zu einem Abiturienten rumgesprochen haben  ;) (nichts für ungut).

Ich möchte aber eine Frage an Sie, OGFire, stellen: Hat Ihnen der Wehrdienst "nur" nichts gebracht oder hat er Ihnen tatsächlich unter soziologischen und sonstweiteren Gesichtspunkten geschadet? Bedenken Sie bitte bei der Antwort, dass der Pflichtwehrdienst bekannt und durch die von Ihnen angesprochen FDGO legitimiert ist.

MkG
Titel: Re: Widerspruch gegen die Einberufung
Beitrag von: OGFire am 16. April 2008, 21:11:23
Okay, also das Sietzen muss ja nicht unbedingt sein oder? ;)

Bevor ich meine letzte Prüfung in Mathematik am 28.03.07 abgelegt habe kam schon eine Woche zuvor der Einberufungsbescheid. Bei meiner Musterung habe ich explizit darauf hingewiesen, dass ich studieren werde und nachdrücklich um eine Ableistung meines Wehrdienstes nach dem erfolgreichen Abitur gebeten. Selbst bevor ich mich an der Uni beworben habe richtete ich erneut ein schriftliches Gesuch auf Ableisten meines Wehrdienstes an das zuständige KWEA. Die Antwort kam prompt und mir wurde bestätigt, dass ich zu Beginn des Studiums nicht damit rechnen müsste.

Um auf das Gespräch mit dem Wehrberater zurückzukommen, ich habe ihn gefragt was er davon halte Studenten während ihres Studiums einzuziehen. Ohne den O-Ton wiederzugeben, aber er halte sowas für unverantwortlich, des Weiteren stelle dies nicht die gängige Praxis dar. Objektiv betrachtet eine dreiste Lüge.

Und nun zur eigentlichen Frage: Folgende Nachteile entstanden mir durch die Einberufung:

1. kein Abschluss Diplom mehr möglich
2. offiziell wurde ich noch nicht in das Neue System aufgenommen, Entscheidung beim Dekan res. Rektorat zieht sich über einen Monat hin
3. falls 2., ein Jahr (auf Basis Master-System) länger studieren, monitäre Ausfälle zu ungunsten meinerseits
4. Recht wird im jetzigen 2. Semester nicht mehr modular angeboten, ich muss jedoch eine Prüfung in Recht ablegen, also Verschiebung auf höhere Semsester
5. Anerkennung meiner bisher geleisteten Prüfungen nur teilweise stattgegeben

Ich möchte hier nicht noch die Fahrlässigkeiten seitens des KWEA zu meiner Musterung preisgeben.
Es mag ja sein, dass in meinen Worten auch ein Stück Verbitterung drin steckt. Jedoch lassen sich diese objektiven Mängel beim Auslegen und Einhalten der Einberufungspraxis nicht außer Acht lassen. Und mein Hinweis an jene, die so etwas betrifft, ist durch und druch ernst gemeint.
Titel: Re: Widerspruch gegen die Einberufung
Beitrag von: Andi am 16. April 2008, 22:43:14
Tja, wiedermal ein Fall von akutem "selbst schuld". Ein Studium begonnen, obwohl klar war, dass man wehrpflichtig ist, das nennt man auf gut Deutsch entweder hoch gepokert oder schön blöd. In diesem Fall wohl definitiv letzteres.
Hätte sich sicherlich gelohnt seinen Wehrdienst vor dem Studium abzuleisten. Aber der ein oder andere Jugendliche muss halt dann mit der Holzhammermethode von seinem hohen Ross zurück in die Realität geholt werden. *Schulter zuck*

Gruß Andi
Titel: Re: Widerspruch gegen die Einberufung
Beitrag von: erdpichel am 16. April 2008, 23:27:11
als ich deine einleitung gelesen hab dachte ich auch "selbst schuld"! Andi sacht das schon ganz richtig:
jede deutsche mann weiss, dass er wehrdienst leisten muss, wahlweise auch zivildienst.
und weisste: gerade wenn man nix machen will, dann gibt es tausend möglichkeiten, sich den wehrdienst zu schenken! musste nur das internet durchforsten, nen text kopieren, eigenen namen drunter setzen und schon bist du durch! aber da du trotz studium offensichtlich zu doof dazu warst, entschuldige wenn ich das so krass sage, dann biste selber schuld! pech gehabt und jetzt heul nicht rum! >:(
Titel: Re: Widerspruch gegen die Einberufung
Beitrag von: OGFire am 16. April 2008, 23:32:58
Ah ha, Bundeswehrniveau also. Wenn du richtig gelesen hättest würde dir auffallen, dass meinem erneuten schriftlichen Gesuch ans KWEA direkt nach meinem ABI gezogen zu werden nicht Folge geleistet wurde. Nach deiner Logik sollte ich also aus freien Stücken mal zur nächsten Kaserne rennen um mich zwangszurekrutieren.

Als Moderator solch einen anfälligen Ton an den Tag zu legen lässt wohl darauf schließen, dass die Lese- und Auffassungsfähigkeit einen Dämpfer verpasst bekommen hat, warum auch immer. Sorry für diesen meinserseits anmaßenden Ton, aber den Post, lieber Andi, lässt ernsthafte Zweifel an deiner Diskussionsfähigkeit aufkommen.

Und bevor hier ein dummer Kommentar von wegen "Anstachelung oder Frustablassen" kommt, mein Anliegen habe ich leicht verständlich für jederman lesbar verfasst, um auf die Praxis der Einberufung aufmerksam zu machen.

Edit: @erdpichel und Andi: Ich frag euch mal direkt, habt ihr irgendwelche Komplexe? Ich kenn dieses Niveau ja von den hochzuehrenden Mannschaftern (8 Jahre)...ihr seid wahrscheinlich welche. Ist ja auch egal, schade das man sich in diesem Forum vorkommt wie bei einer auschweifenden Uffz-Feier. Ein schönes Leben noch! ;)
Titel: Re: Widerspruch gegen die Einberufung
Beitrag von: Fiestaman am 16. April 2008, 23:46:56
Zitat von: OGFire am 16. April 2008, 23:32:58
Nach deiner Logik sollte ich also aus freien Stücken mal zur nächsten Kaserne rennen um mich zwangszurekrutieren.

Das wohl kaum, aber vielleicht etwas hartknäckiger beim KWEA sein sollen.

Ausserdem wäre dir auch der Weg des Zivildienstes geblieben, dort hättest du den Zeitraum gut selbst planen können.

Titel: Re: Widerspruch gegen die Einberufung
Beitrag von: Gräfin am 17. April 2008, 00:26:52
Dürfte ich einige von euch bitten, ein wenig über eure Wortwahl nachzudenken? So sollten wir doch bitte dran denken, die Diskussion so sachlich wie möglich zu halten. Und da hilft es nichts, jemanden als "zu doof" zu betiteln oder andere mit "Komplexen" zu bedenken.
Vielen Dank
Grä

@TE: Du hast vorhin so schön gesagt, dass du nicht alle über den gleichen Kamm scheren willst. Also tu das bitte auch hier nicht.
Titel: Re: Widerspruch gegen die Einberufung
Beitrag von: schlammtreiber am 17. April 2008, 08:21:05
Der TE ist also der Meinung, der Bologna-Prozess müsste sofort rückgängig gemacht werden, da wehrpflichtigen Studierenden Nachteile entstehen können? Hab ich das richtig verstanden?  ;D
Titel: Re: Widerspruch gegen die Einberufung
Beitrag von: wolverine am 17. April 2008, 08:49:10
Allein auf Studenten und das "Bachelor/Master-System" bezogen, wirkt der Beitrag willkürlich. Europarechtlich müsste man in diesem Zusammenhang die ganze Wehrpflicht hiterfragen, die es in vielen Staaten nicht gibt (folglich werden deren Studenten alle schneller Bachelor-/Master oder Anderes). Da jedoch Landesverteidigung (und alles was damit zusammenhängt) nicht in europäische sondern in nationalstaatliche Kompetenz (weswegen das Urtel "Tanja Kreil" die Bundesrepublik Deutschland auch nie gebunden hätte!) fällt, führt das nicht weiter.

Zum eigentlichen Kern: Die Behörde hat nach Recht und Gesetz gehandelt: Jeder Wehrpflichtige kann bis zum dritten Semester einberufen werden und ein Anspruch auf frühzeitige Einberufunf vor dem Studium besteht nicht. Hier entscheidet der Bedarf der Bw. Ich verstehe den Ärger. Rechtlich wird hier aber kein anderer Berater etwas erreichen.
Titel: Re: Widerspruch gegen die Einberufung
Beitrag von: Homie am 17. April 2008, 10:18:36
Zitat von: OGFire am 16. April 2008, 23:32:58
Wenn du richtig gelesen hättest würde dir auffallen, dass meinem erneuten schriftlichen Gesuch ans KWEA direkt nach meinem ABI gezogen zu werden nicht Folge geleistet wurde.

Wenn man wirklich eingezogen werden will, bspw. um danach in Ruhe studieren zu können, dann ist das - meiner Meinung nach - problemlos möglich.

Ein Anruf wirkt oft besser als ein unpersönlicher Brief in dem nur in geschwollenem Deutsch die Gründe aufgelistet werden, ein persönliches Gespräch ist was so etwas angeht, die beste Lösung. Ein Brief dient meist erstmal als Kaffetassen-Untersetzer und wird irgendwann bearbeitet... (natürlich ist das nicht bei jedem so, aber öfters der Fall)

Mitarbeiter im KWEA sind auch denkende Menschen und keine emotionslosen Bundeswehr-Rekrutierungscyborgs, wenn man dem zuständigen Sachbearbeiter vernünftig erklärt warum man eingezogen werden will sitzt man 5 Minuten später bei dem Einplaner...

Gruß, Homie
Titel: Re: Widerspruch gegen die Einberufung
Beitrag von: Spochtschuetze am 17. April 2008, 12:12:53
Wenn es gut läuft, dann ja.
Bei mir vergingen von dem ursprünglich vorgesehenen bis zum tatsächlichen Einberufungstermin ein halbes Jahr, obwohl ich mehrmals das KWEA aufgesucht hatte. Mit Gelegenheitsjobs und Praktika sah es durch mein Einverständnis für kurzfristige Einberufung auch nicht so toll aus. Wolverine sagte es: einen rechtlichen Anspruch auf frühzeitige Einberufung hat man nicht. Wenn "kein Platz" ist, dann hilft persönliches Engagement leider nicht. Ich kann den Ärger von OGFire daher sehr gut nachvollziehen.
Dumm gelaufen.
Titel: Re: Widerspruch gegen die Einberufung
Beitrag von: Andi am 17. April 2008, 14:18:15
Tja, da hat Homie nunmal absolut recht. Wer gezogen werden will, der wird auch gezogen und lustiger Weise kann es wirklich klappen zur nächstbesten Kaserne zu gehen und einen dortigen Disziplinarvorgesetzten davon zu überzeugen, dass er einen in seiner Einheit/seinem Verband haben will. Der macht dann ein wenig Papier schwarz und fordert einen beim zuständigen KWEA an.

Gruß Andi
Titel: Re: Widerspruch gegen die Einberufung
Beitrag von: Pioneer am 17. April 2008, 14:59:23
Wo ein Wille - da ein Gebüsch...

Also ich behaupte ganz frech daß der TE mit etwas höherem Engagement und der entsprechenden Motivation ohne weiteres gleich nach dem Abi den Wehrdienst ableisten hätte können...
Titel: Re: Widerspruch gegen die Einberufung
Beitrag von: Spochtschuetze am 17. April 2008, 16:34:16
Zitat von: Andi am 17. April 2008, 14:18:15
... und lustiger Weise kann es wirklich klappen zur nächstbesten Kaserne zu gehen und einen dortigen Disziplinarvorgesetzten davon zu überzeugen, dass er einen in seiner Einheit/seinem Verband haben will. Der macht dann ein wenig Papier schwarz und fordert einen beim zuständigen KWEA an.
Könnte das dann bitte in die FAQ aufgenommen werden? Am besten noch mit einem Formblatt als pdf, welches man sich ausdrucken und an der Wache vorzeigen kann.  ::)