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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Charlie am 16. April 2008, 22:25:29

Titel: Eignungsübung / Unbefristeter Vertrag
Beitrag von: Charlie am 16. April 2008, 22:25:29
Schönen guten Abend,

in habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag und in meinem Vertrag steht drin, das nur schriftlich gekündigt werden kann.
Wie läuft das ab, wenn ich zum 1.7 meine Eignungsübung antrete?

Wenn ich diese bestehe, bleibe ich ja automatisch beim Bund.

Aber wie läuft das mit der Kündigung von meinem alten Arbeitgeber? Nicht das der darauf pocht und sagt, Sie haben den Vertrag nicht eingehalten.

In meinem E-bescheid wird darauf nicht näher eingegangen.

Danke und einen angenehmen Abend.

Gruß Charlie
Titel: Re: Eignungsübung / Unbefristeter Vertrag
Beitrag von: Fiestaman am 16. April 2008, 22:38:56
Wenn du nach der Eignungsübung zum SaZ ernannt wirst, endet das Arbeitsverhältniss. Bzw. bekommt dein AG von der SDBW einen Bescheid, dass du absofort in das Verhältniss eines SaZ übernommen worden bist.

Kündigen solltest du nicht, da du Kündigungsschutz während der EÜ hast. Solltest du also dich dazu entschließen die EÜ abzubrechen, musst du dann, falls noch nicht geschehen, deinen Wehrdienst leisten. Und hättest auch während dieser Zeit Kündigungsschutz.

Normalerweise solltest du auch ein Merkblatt für den Arbeitgeber mitbekommen haben. Dort steht dies auch nochmal alles drauf. Wichtig ist das du dies deinem AG auch gibst!