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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: RFA und Litzen am 21. April 2008, 15:49:07

Titel: Litzen RFA und ehemalige Soldaten
Beitrag von: RFA und Litzen am 21. April 2008, 15:49:07
Moin.

Eine kurze Frage.

Bin jetzt RFA geworden. Wenn ich außerhalb von DVags und Übungen den Dienstanzug trage, werden die FA-Litzen dann zusammen mit den Reservistenlitzen getragen? Oder nur die FA-Litzen?

Gruß und Dank.
Titel: Re: Litzen RFA und ehemalige Soldaten
Beitrag von: bayern bazi am 21. April 2008, 19:36:59
die resi litzen werden nur im zusammenhang mit einer UTE getragen

bei übungen und DVag bist du soldat - mit allen rechten und pflichten da haben die bunten litzen nix an der uniform zu suchen

die RFA-litze sind teil deines dienstgrades - allso IMMER zu tragen
Titel: Re: Litzen RFA und ehemalige Soldaten
Beitrag von: Piet am 21. April 2008, 20:20:14
Bei UTE werden beide getragen.
Titel: Re: Litzen RFA und ehemalige Soldaten
Beitrag von: RFA am 22. April 2008, 17:55:12
Wo bekomm ich denn so einen Antrag auf UTE her?
Titel: Re: Litzen RFA und ehemalige Soldaten
Beitrag von: bayern bazi am 22. April 2008, 18:01:11
bei deinem FwRes
Titel: Re: Litzen RFA und ehemalige Soldaten
Beitrag von: der LT am 22. April 2008, 18:01:44
Wenn Du eine UTE beantragen möchtest, musst Du einen formlosen Antrag an den zuständigen FwRes bzw. ans Landeskommando schicken. Weiter Informationen findest Du z.B. hier: http://www.reservistenverband.de/download/050802_mitgliederportal_wehrdienst_bestimm_ute.pdf
Titel: Re: Litzen RFA und ehemalige Soldaten
Beitrag von: dada81 am 11. Juli 2008, 12:20:54
UTE gibts natürlich nur für besonders förderungswürdige Veranstaltungen wie z.B. Gelöbnis
Titel: Re: Litzen RFA und ehemalige Soldaten
Beitrag von: Pioneer am 13. Juli 2008, 18:23:20
Ich weiß ja nicht, aber ich habe eine allgemeine UTE des Dienstanzuges in den entsprechenden Variationen der ZDv 37/10 für alle Veranstaltungen, die die Bw mehr oder weniger in der Öffentlichkeit repräsentieren. (Volkstrauertag, Beerdigungen von Kameraden, Hochzeiten, (eigentlich im Allgemeinen Familienfeiern) VVags mit Thema SiPol oder ähnliches)

Da muß die UTE nicht explizit beantragt werden, die Resi-Litzen sind zu tragen und die UTE mitzuführen. Bei DVag´s wird der Anzug normal auf der Zuziehung befohlen und mitgeteilt, ob der Anzug auch auf der Anreise getragen werden darf, als Nachweis ist die Zuziehung mitzuführen. Bei DVag´s oder Übungen bist Du ja Soldat, da haben die schwarz-rot-güldenen Resi-Litzen an keinem Kleidungsstück was verloren.

Nur bei VVag´s mit UTE (also Veranstaltungen des VdRBw die im Feldanzug absolviert werden sollen, z. B. Vielseitigkeitswettkämpfe, Trainingsmärsche oder Taktik für Offz oder Uffz) muß die Uniformtrageerlaubnis für den jeweiligen Einzelfall vom Landeskommando genehmigt werden. Dazu ist vorab auch eine Teilnehmerliste beim FwRes einzureichen, die UTE wird auch nur für Teilnehmer erteilt, die auf der Liste draufstehen...

Bei einem Gelöbnis ist für Rekruten normalerweise der große Dienstanzug befohlen (war zumindest bei uns so), wenn Du als Resi zum zuschauen da hingehst wirst Du wohl den kleinen Dienstanzug mit Litzen tragen. Und dann brauchst Du auch keine explizite UTE für den "Diener", dafür hast Du ja die "Allgemeine Uniformtrageerlaubnis des Dienstanzuges"...

Wenn Du dem Gelöbnis als Soldat (z. B. während einer WÜ) beiwohnst und einem der anwesenden Truppenteile unterstehst wird Dir der Anzug sowieso befohlen.
Titel: Re: Litzen RFA und ehemalige Soldaten
Beitrag von: Tobi am 01. August 2008, 23:44:26
Zitat von: Pioneer am 13. Juli 2008, 18:23:20
Bei DVag´s wird der Anzug normal auf der Zuziehung befohlen und mitgeteilt, ob der Anzug auch auf der Anreise getragen werden darf, als Nachweis ist die Zuziehung mitzuführen. Bei DVag´s oder Übungen bist Du ja Soldat, da haben die schwarz-rot-güldenen Resi-Litzen an keinem Kleidungsstück was verloren.

Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass die schwarz-rot-goldene Kordel auf der Hin- und Rückreise zur DVag (ebenso wie auf der Hinreise zu einer Wehrübung) angelegt und zur Wehrdienstleistung wieder abgelegt werden müsste, auch wenn dies praktisch oft nicht so gehandhabt wird.