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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Kevk am 25. April 2008, 18:16:26

Titel: Fragen zum Bund
Beitrag von: Kevk am 25. April 2008, 18:16:26
Hi !

Ich mache zurzeit meine Ausbildung als Werkstoffprüfer und werde vorraussichtlich am Ende des Jahres fertig sein.

Vor kurzem bin ich in meine eigene Wohnung eingezogen.

Wie schaut es aus wenn ich nach meiner Ausbildung zum Bund muss ? Bekomme ich die Mietkosten inkl. Strom vom Bund bezahlt ? Wieviel würde ich monatlich beim Bund verdienen ? Übernimmt der Bund Kosten für Bus & Bahn um zur Kaserne zu fahren ?

Kann ich ausgemusstert werden,aufgrund meiner Knieprobleme ?


Gruß
Titel: Re: Fragen zum Bund
Beitrag von: Gräfin am 25. April 2008, 19:23:39
Leute, bitte nutzt die Suchfunktion!
Wegen deinen Knieproblemen: Hier kann dir niemand sagen, ob du ausgemustert wirst. Wir sind keine Ärzte und via Internet is das immer schwer einzuschätzen. Außerdem is das eh von Fall zu Fall unterschiedlich!!! Also geh zur Musterung und warte was der Musterungsarzt sagt. Fertig.
Wegen deiner Wohnung: Grundwehrdienst oder willst du SaZ machen? Was hast du denn angestrebt?
Wenn du deinen Grundwehrdienst machst, werden deine Mietkosten von der Unterhaltssicherungsbehörde getragen, wenn du einen Antrag stellst und sofern du die Wohnung schon 6 Monate vor Dienstantritt hattest!
Was du beim Bund verdienst: nutz die Suchfunktion oder schau in die Besoldungstabelle.
Die BW lässt dir für deine erste Fahrt zur Kaserne einen Gutschein für Bus und Bahn zukommen.
Danach bekommst du eine Karte, die dich zum Bahnfahren zwischen deinem Heimatort und der Kaserne berechtigt.
LG
grä
Titel: Re: Fragen zum Bund
Beitrag von: Jäger08 am 25. April 2008, 22:49:36
Wenn du schon Antwortest dann schon auch bitte richtig, zur Wohnung, wie er gesagt hat zu den 6 Monaten das stimmt so weit, aber die Unterhaltsicherungsbehörde übernimmt auch die kosten wenn du dir gerade jetzt erst eine Wohnung gesucht hast und du schon eingezogen bist, aber da allerdings übernehmen sie nicht alles nur ein teil, wie bei den 6 Monaten , das habe ich auch hinter mir. Aber wenn du länger als 6 Monaten da Wohnst dann bekommst du so um die 220 - 250 euro sorry habe jetzt meine Papiere nicht hier sonst hätte ich dir es genau sagen können. Wenn du GWDL bist bekommst du für deine Heimfahrten immer einen Bahn berechtigungsausweiß mit dem du immer heim fahren kannst und auch wieder zur kasserne. Wenn du FWDL machst dann nur bis zum 10 Monat ab dann musst du selbst bezahlen.
Titel: Re: Fragen zum Bund
Beitrag von: StOPfr am 25. April 2008, 23:15:18
Zitat von: Jäger08 am 25. April 2008, 22:49:36
Wenn du schon Antwortest dann schon auch bitte richtig...
Ich würde empfehlen immer schon höflich zu bleiben, besonders dann, wenn man die Bestimmungen selbst nicht so genau kennt  >:(!

GWDL oder FWDL haben Anspruch auf kostenlose Familienheimfahrten...; mit einem Berechtigungsausweis können sie (GWDL oder FWDL) auch andere Fahrscheine nach den Bestimmungen für die BahnCard lösen.
Den Mobilitätszuschlag für heimatferne Einberufung (einfache Entfernung zwischen Dienst- und Wohnort über 30 km) gibt es allerdings nur für GWDL. FWDL erhalten ab 10. Monat den gestaffelten Zuschlag zum Wehrsold. 

Über Mietzuschüsse durch die USB, die Höhe und deren Abhängigkeit von der Mietdauer wurde hier bereits mehrfach ausführlich informiert. Es hilft die Suchfunktion.   
Titel: Re: Fragen zum Bund
Beitrag von: Lars am 26. April 2008, 02:28:18
Servus,

was deine Mietsorgen angeht, bekommst du von der Unterhaltssicherungsbehörde eine Kaltmiete bis 298€ erstattet. Vorraussetzung
ist dafür das du vorweisen kannst das du seit min. 6 Monaten vor Dienstantritt eine eigene Wohnung hast. Meistens reicht es aus,
einfach den Mietvertrag kopieren und vorzulegen!

Gruß Lars
Titel: Re: Fragen zum Bund
Beitrag von: Kevk am 26. April 2008, 06:44:11
OK,gut zu wissen.Ich werde die Suchfunktion auch benutzen.

Danke für eure Antworten
Titel: Re: Fragen zum Bund
Beitrag von: steinschnell am 27. April 2008, 14:55:16
Man bekommt 298€ wenn man den Antrag stellt. Wenn mann die letzten 13 gehälter nachweisen kann, kann man auch mehr bekommen wie in meinem Fall 350...