Hi,
Ich bin FA , bin seit 4 Wochen in der AGA
meine Frage:
Ich wurde dummerweise 2 mal beim Kaugummikauen im Unterricht ( dumm von mir , ein drittes mal wird es nimmer passieren ) erwischt und dementsprechend einen Einlauf bekommen =/
Ich hab keine Belehrung bekommen oder derartiges, aber ärger, könnte ich wegen diesem DUMMEN Fehler meinen SaZ Status letztendlich verlieren ???
Ist nicht auf meine statistische Leistung bezogen, denn sie ist überdurchschnittlich.
eine verlinkte Frage!
Was muss man sich erlauben um entlassen zu werden? (Aus reiner Neugier)
NICHT AUF DEN GEDANKEN KOMMEN, DASS ICH DAS VERSUCHE, DENN ICH LIEBE DIESE BERUFUNG, ich nahm die ersten 2 Wochen einfach zu lässig, was ich den letzten beiden Wochen eingestellt habe.
Soll ebenfalls keine Entschuldigung sein, Soldaten entschuldigen sich nicht.
FA in der AGA....
ich liebe leute, die ohne vorahnung zum gehen und sagen, dass sei ihre berufung.... aber egal, das ist jetzt nicht thema!
um entlassen zu werden muss im normalfall schon einiges passiere, zB rechtsradikalismus, gewalt, angriffe gegen andere etc...
ALLERDINGS ist es auch so, dass in der "probezeit" schon die meinung des chefs reicht, dass du dafür nicht geeignet bist. ich kenn einen fall, da wurde einem der UA aberkannt, weil er zu ruhig, zu unselbstständig und zu uninteressiert war....
ok erdpichel was du magst oder nicht magst ist zurzeit relativ, mir gehts um beantwortung der fragen, trotzdessem danke für die anderen antworten=)
In den ersten vier Jahren der Dienstzeit reicht jedes Dienstvergehen, d. h.: jeder Verstoß gegen Dienstpflichten (siehe auch § 55 Abs. 5, 23 SG). In der Probezeit reicht im Grunde schon der schlechte Eindruck und der ist ebenfalls "relativ"!
Noch nie gehört, dass jemand wegen Kaugummi kauen vom Dienst entlassen wurde, aber du hast recht, schlechter Eindruck reicht vollkommen aus.
Das mit dem relativ -.-
alles ist relativ.
Noch schlimmer wäre wenn man das DSA nicht besteht, denn ein Kamerad hat ein kleines
Problem es zu bestehen, ist ebenfalls SaZ 12.
@wolverine
Hast du schon mal mitbekommen, dass jemand wegen einem schlechten Eindruck entlassen wurde ?
mfg
das DSA ist für den FA pflicht, also zumindest bis zum Feldwebellehrgang!
davon ab sollte jeder soldat, egal ob UA, FA oder OA so sportlich sein, zumindest seien IGF-daten zu erfüllen und damit eben auch sein DSA zu bestehen...
Glauben Sie mir, dass ich schon so ziemlich bei allem dabei war. Von Erzieherischen Maßnahmen über Disziplinarmaßnahmen und auch Entlassungen. Wenn ein Soldat nach der Probezeit entgegen seines Willens nicht übernommen wird, ist meistens der schlechte Eindruck maßgebend.
@erdpichel
Zitat von: erdpichel am 26. April 2008, 11:18:07
ALLERDINGS ist es auch so, dass in der "probezeit" schon die meinung des chefs reicht, dass du dafür nicht geeignet bist.
Das wäre ja ein Ding, wenn das so wäre- so einfach ist das nämlich nicht, wird aber gerne von Betroffenen so erzählt, um zu zeigen, dass man selbst nicht am Versagen schuld ist, sondern die Schuld mal wieder jemand Anderes trägt. Wenn das so gehen würde, würde ja der Willkür Türe und Tore offen stehen; die Konstrukte "ruhig", "unselbständig", "uninteressiert" wollen trotz allem immer noch sauber operationalisiert werden.
Weiterhin ist es für
alle Zeit- und Berufssoldaten befohlen,
jährlich das DSA abzulegen. Das gilt nicht nur für den FA und hört auch nicht nach DELITZSCH, MÜNSTER oder WEIDEN schlagartig auf.
Betonung auf ABLEGEN und nicht bestehen.
nein- besonders für Laufbahnlehrgänge mit der Voraussetzung des DSA streiche ablegen, setze erfüllen.
Zitat von: APDSFS-T am 03. Juni 2008, 19:23:01
nein- besonders für Laufbahnlehrgänge mit der Voraussetzung des DSA streiche ablegen, setze erfüllen.
Heißt das wenn ich FA im Pionierdienst bin kann es sein, daß das erfüllte DSA nicht zur Laufbahnvoraussetzung gehört, bei den Jägern schon? (Truppengattungen beispielhaft genannt)
Oder welche Laufbahnlehrgänge sind hier gemeint? Allgemein die Feldwebellehrgänge oder gibt es noch mehr Lehrgänge die das bestandene DSA als Voraussetzung mitbringen??
Sie haben als FA für den FwLg AMT die selben Voraussetzungen wie alle anderen FA, unabhängig von der TrGattung. Zu Lehrgangsbeginn haben Sie das in den letzten 12 Monaten (Zeit- nicht Kalenderjahr) erfüllte DSA vorzulegen.
zumindest in der theorie, aber das hatten wir ja schonmal ;)
wichtig ist, dass jeder der zum bund geht sich im klaren ist, dass er auch sportlich sein muss und das auch bleiben sollte...
Das ist Schwachsinn. Auch in der Praxis. Dort wurde ich lange genug verwendet um genau sagen zu können, was mit Soldaten geschehen ist, die das DSA zur Einschleusung nicht vorweisen konnten. Das ist die Wahrheit- alles andere ist dummes Zeug. Genauso, wie es immer noch Kameraden gibt, die vorgeben, alles zu wissen, in ihrem schmalen Wissen (begründet auf Gerüchten) die Hälfte verwechseln und ohne Hintergrundwissen Äpfeln mit Birnen, also den Fw von Früher mit dem Feldwebel von Heute vergleichen und lauthals umherposaunen, dass früher alls Besser war. In der Feldjägertruppe sowieso.
Ihre Aussage läßt rückschließen, dass Sie ebenfalls mit der FwAusbildung Berührungspunkte hatten oder haben, da Sie dazu profunde Aussagen treffen können. Vielleicht wurden wir sogar nebeneinander verwendet und wissen es nicht.
das wissen ist durchaus da. wohl nicht so stark und so ausgeprägt wie bei ihnen, aber immerhin soweit, wie ich es jetzt gerade haben kann, denke ich.
was ich sage, ist kein quatsch! ich kenne, höchstpersönlich einen fall, ein kamerad, der als U zum FAL ohne DSA gekommen ist. dieses war soweit abgelegt und bestanden, ausser der 3000er und die schwimmdisziplin... also de fecto hatte er kein dsa zu einschleusung. auf den FAL wurde nochmals das DSA abgeprüft, allerdings nur, damit wir das fürs damals frisch angefangene jahre hatten. an diesem Tag konnte er aber nicht daran teilnehmen, weil er auf nem 30er war, den er beim ersten mal nicht bestanden hat. das ist fakt!
ich habe schon oft gehört, dass es auf dem FwLerhgang anders abgeht, aber auf dem FAL war das so!
Ich habe mich in meinen letzten Posts ausschließlich auf den FwLg AMT bezogen. Dort gilt das, was ich geschrieben habe, in Theorie und Praxis, und nicht nur in der Theorie, wie Sie es angemerkt haben. Auch wenn wir das schon hatten, wie Sie es ergänzt haben, macht es diese ganzen falschen Aussagen und Gerüchte nicht wahrer.
Danke APDSFS-T,
ich dachte schon, bei der Bw wird neuerdings mit zweierlei Maß gemessen ;)
Zitat von: APDSFS-T am 04. Juni 2008, 05:08:36
Ich habe mich in meinen letzten Posts ausschließlich auf den FwLg AMT bezogen. Dort gilt das, was ich geschrieben habe, in Theorie und Praxis, und nicht nur in der Theorie, wie Sie es angemerkt haben. Auch wenn wir das schon hatten, wie Sie es ergänzt haben, macht es diese ganzen falschen Aussagen und Gerüchte nicht wahrer.
alles klar, das erklärt die sache doch ;)
ZitatBetonung auf ABLEGEN und nicht bestehen.
Jeder Soldat muss das Sportabzeichen jährlich
ablegen.Schaut man auf den Seiten des DOSB nach, so stellt man schnell fest, das "ablegen" immer bedeutet, die Mindestforderungen zum bestehen einer Disziplin zu erbringen.
Beispiel: Um als Mann die Leistungen für den 3000m Lauf "abzulegen", (also die Leistung zu erbringen), muss Mann mindestens 13:30 Min laufen.
Wer langsamer läuft, hat die Leistung nicht "abgelegt".
Ergo bedeutet das, das jeder Soldat die Mindestforderungen des DSA "erfüllen" muss-denn der Befehl lautet ja, das er das Sportabzeichen "abzulegen" hat..
Edit:
...auf 3000 geändert.
13:30? du meinst 13:00 min, oder!?
Ist doch letztlich Hupe, die genauen Anforderungen sind in den Kompanien ja schließlich bekannt. "Ablegen" ist in diesem Fall jedenfalls gleichzusetzen mit "bestehen". Oder man könnte auch sagen: Wer die in den entsprechenden Katalogen aufgeführten Anforderungen nicht erfüllt, hat das DSA bzw. dessen Disziplinen nicht abgelegt.
Probleme schaffen ohne Waffen...
@Timid
so ist es.