habe dir SuFu benutzt aber direkt zu meiner frage nicht gefunden.
eins vorweg
ich kann nicht schwimmen. das liegt daran das ich eine regelrechte wasserphobie (sobald ich bis zum hals im wasser bin) habe da ich als kleines kind mal fast ertrunken wäre
dadurch kann ich das DSA nicht schaffen?
hab mal gehört, von einen kumpel, bei ihn in der aga war auch mal jemand den es genauso ging wie mir, da wurde ihn gesagt das wenn man nicht schwimmen kann das iwie durch einen lauf ausgleichen kann? bestimmte strecke in bestimmter zeit. zahlen weis ich keine :-\
is da was dran?
Du musst für das DSA auf jedenfall 200m in unter 6 min Schwimmen diese Disziplin kann durch nichts anderes ausgeglichen werden
Das Nichtbestehen des DSA als GWDL ist kein Problem und führt nicht zur Entlassung vor dem Ablauf der neun Monate.
Als FA führt dies jedoch zur Ablösung, sofern die SDBw keine Ausnahmen zulässt. Sie sind GWDL?
nein saz 4
Und weiter?
ja wie und weiter...
wenn er SaZ 4 ist ist das doch ne klare antwort! für die mannschaftslaufbahn ist das DSA nicht pflicht...
@erdpichel
Das meinte ich damit.
Trotzdem Dank an Sie, dass Sie die Frage, welche an hgw gestellt wurde, in ihrer Befürchtung, er könne es wohl nicht für sich selbst, für ihn beantwortet haben.
Zitat von: erdpichel am 27. April 2008, 11:14:04
ja wie und weiter...
wenn er SaZ 4 ist ist das doch ne klare antwort! für die mannschaftslaufbahn ist das DSA nicht pflicht...
is das DSA pflicht für saz8 uffz laufbahn
Jepp, einmal im Jahr ;)
Also Fazit?
Bitte mal zusammenfassen. Wenn er SaZ4 ist und Mannschafter macht, dann musser nicht schwimmen können?
Doch! - Zumindest, was die Schwimmüberprüfung in der AGA angeht.