Bundeswehrforum.de

Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: m1cha am 29. April 2008, 18:18:56

Titel: Entlassungsbescheid
Beitrag von: m1cha am 29. April 2008, 18:18:56
Hallo,
Hab folgende Frage,also ich wurde nachträglich ausgemustert und habe gestern ein Anruf bekommen das der Entlassungsbescheid da ist und ich bitte um 7.00 Uhr da sein soll,jetzt meine Frage wie wird es da ablaufen und muss ich noch was mitbringen,außer den Bahnausweis ?!Ach und wie lange wird die Auskleidung dauern (wie die Einkleidung)?

Vielen Dank im voraus
MFG
???
Titel: Re: Entlassungsbescheid
Beitrag von: Timid am 29. April 2008, 18:40:39
Zitat von: m1cha am 29. April 2008, 18:18:56jetzt meine Frage wie wird es da ablaufen und muss ich noch was mitbringen,außer den Bahnausweis ?!

Die Karte für die Waffenkammer, sämtliche erhaltene Ausrüstung, natürlich sämtliche Unterlagen (wie Truppenausweis, Erkennungsmarke, Schießbuch etc.), die du bekommen hast, usw.. Also: Alles, was du nur leihweise für die Dienstzeit bekommen hast. Zusätzlich empfiehlt sich noch eine Tasche, um Stiefel, Schuhe etc. darin zu transportieren (obwohl, erhält jemand, der ausgemustert wurde, das Zeug überhaupt?).
Ablaufen wird es ähnlich wie bei Dienstantritt: Du erhältst einen Laufzettel, den du abarbeiten musst, mit verschiedenen Stationen, an denen du jeweils per Unterschrift bestätigt bekommst, dass du dort kein Material mehr ausgeliehen hast (MatGruppe, etc. pp.). Dazu dann noch, so notwendig, die ärztliche Untersuchung, Auskleidung, Besuch beim ReFü, etc.. Wenn das alles erledigt ist, bekommst du irgendwann die Wehrdienstbescheinigung etc. und darfst nach Hause.

ZitatAch und wie lange wird die Auskleidung dauern (wie die Einkleidung)?

Sollte schneller verlaufen, da normalerweise nur die Vollzähligkeit und der Zustand des Materials geprüft wird. Wenn das Personal vor Ort entsprechend auf Zack ist, alle mitspielen und keine Probleme (fehlendes oder nicht intaktes Material) auftreten, kann das alles in 5 Minuten erledigt sein.
Der gesamte Vorgang wird trotzdem locker einen Vormittag oder mehr in Anspruch nehmen können.