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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Neonroehre am 03. Juni 2008, 22:36:06

Titel: Schule beendet - Jetzt Bundeswehr?
Beitrag von: Neonroehre am 03. Juni 2008, 22:36:06
Servus zusammen,

Ich habe die Schule beendet diesen Monat ( Fachabitur ) und möchte gerne zur Bundeswehr und meinen Grundwehrdienst ableisten. Dazu einige Fragen ( entschuldigt bitte, per Suchfunktion wurden einige Fragen schon beantwortet, die folgenden leider nicht ):

1. Habe heute beim KWEA abgerufen und gefragt, ob es möglich wäre, eingezogen zu werden, da nochnichts gekommen sei ( bin T2 gemustert). Ich solle doch eine Email schreiben, bekam ich als Antwort, jedoch sei der Juli dieses Jahres zu kurzfristig, da sie derzeit andere einziehen. Meine Möglichkeit wäre Oktober diesen Jahres.

Kriege ich sofort gesagt, ob es Möglich ist, oder muss ich dann bis September/Oktober "zittern" ? Kann ich mich auch im Notfall für eine Zivi-Stelle bewerben, damit ich - falls es nicht klappt mit der BW - etwas in der Hinterhand habe?

2. Wie hart ist die Grundausbildung (gerade im sportlichen Sinne)? Man sieht ja immer wieder in Filmen, wie die Soldaten gedrillt werden und zusammenbrechen. Sollte man sich gut vorbereiten was Kondition angeht?

Das war es erstmal

Danke für eure Antworten im vorraus

mfg
Titel: Re: Schule beendet - Jetzt Bundeswehr?
Beitrag von: Fiestaman am 03. Juni 2008, 23:57:09
Zu 1. Wenn du zum Oktober eingezogen werden möchtest, sollte das auch klappen. Und wenn dir vom KWEA gesagt wird es besteht die Möglichkeit zum Oktober eingezogen zu werden, gibt es doch auch keinen Grund zum "zittern". Natürlich solltest du dich zeitnah darum kümmern.

Zu 2. Was für Filme meinst du bitte? Wahrscheinlich keine die mit der Realität zu vergleichen wären.
Titel: Re: Schule beendet - Jetzt Bundeswehr?
Beitrag von: BulleMölders am 04. Juni 2008, 07:40:14
Der Zivildienst ist keine Alternative zum Grundwehrdienst, wenn es mit dem gewünschten Einberufungstermin nicht klappt.
Der Zivildienst ist eine Alternative für Menschen, die den Dienst an der Waffe aus Gewissensgründen ablehnen.

In Art. 12a Abs. 2 Grundgesetz heißt es unter anderem:
Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert