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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: caly2303 am 09. Juni 2008, 11:44:33

Titel: Strafanzeige und die Konsequenzen
Beitrag von: caly2303 am 09. Juni 2008, 11:44:33
Hallo,

folgendes ist passiert. Ich wurde vor gut 3 Monaten überfallen. Dabei haben zwei Personen auf mich eingeschlagen, der eine mit einem Teleskopschlagstock und der andere mit einem um die Faust gewickelten Gürtel. Trotz der schweren Verletzungen am Kopf habe ich die Täter erkannt und habe diese bei der Polizei angezeigt.

Der Fall ist NOCH NICHT abgeschlossen. Ist das negativ bei meiner Bewerbung zu werten? Was passiert, wenn der Prozess noch am laufen ist, während ich meine evntuelle Dienstzeit ab dem 1.10 antreten werde? Und was ist, wenn ich in der Woche Termine mit meinem Rechtsanwalt habe. Bekomme ich dann frei?
Dann ist es so das beide Täter mich wegen "Beleidigung" angezeigt haben<<<<lächerlich aber nun gut und der Staatsanwalt hat es zwar fallen gelassen aber ein Vermerk würde angeblich in meiner Akte stehen. Es ist jedoch so, dass nur bestimmte Intitutionen diesen Vermerk lesen könnten. Also in dem polizeilichen Führungszeugnis soll es nicht zu sehen sein. Sieht es dann die BW und ist dieses ebenfalls negativ zu werten?
Titel: Re: Strafanzeige und die Konsiquenzen
Beitrag von: schlammtreiber am 09. Juni 2008, 12:25:55
Warum sollte es jemand negativ werten wenn DU angegriffen wirst und den/die Täter anzeigst?
Titel: Re: Strafanzeige und die Konsiquenzen
Beitrag von: Gräfin am 09. Juni 2008, 12:31:00
Ich denke mal, es geht dem TE auch um die "Anzeige wegen Beleidigung". Die zwar, nach eigener Aussage, vom Staatsanwalt fallen gelassen wurde, aber wohl angeblich in der Akte vermerkt wurde.
Titel: Re: Strafanzeige und die Konsiquenzen
Beitrag von: schlammtreiber am 09. Juni 2008, 12:38:14
Nein, interessiert kein Schwein  ;)
Titel: Re: Strafanzeige und die Konsiquenzen
Beitrag von: caly2303 am 09. Juni 2008, 13:07:41
Puh... weil das wäre hammer. Wobei ich die beiden noch nichteinmal Beleidigt habe, weil ich dazu gar nicht gekommen bin. Da ich 3 schläge auf den Arm bekommen habe und danach gleich zwei gegen den kopf.. und da war bei mir ende im Gelände. ;-)

Titel: Re: Strafanzeige und die Konsequenzen
Beitrag von: schlammtreiber am 09. Juni 2008, 14:27:02
Vielleicht hast Du im Niedergehen noch etwas geröchelt was irgendwie nach "impertinente Person" klang, und die beiden fühlten sich darob zutiefst in ihrer Seele verletzt  ;)

Ne, ernsthaft: einer Anzeige wegen "Beleidigung" gegen das Opfer einer Gewalttat wird der Staatsanwalt keine übergeordnete Bedeutung beimessen  ::)
Titel: Re: Strafanzeige und die Konsequenzen
Beitrag von: caly2303 am 09. Juni 2008, 16:02:50
Ja wie gesagt ich habe nur das Schreiben von der Staatsanwaltschaft bekommen das es fallen gelassen wurde, jedoch ein vermerk gemacht wurde. Und bei erneuter Beleidigung würde diese hinzugezogen werden.

Ich bin ja in dem Sinne nicht zu Boden gegangen <<<harter Kerl ;-) ... wusste nur nicht mehr wo vorne und hinten war ^^

Wie sieht es aus mit den Terminen vor Gericht und Anwalt???
Titel: Re: Strafanzeige und die Konsequenzen
Beitrag von: Andi am 09. Juni 2008, 16:23:32
Melden und dementsprechend wirst du dafür wohl Urlaub bekommen.

Gruß Andi
Titel: Re: Strafanzeige und die Konsequenzen
Beitrag von: wolverine am 09. Juni 2008, 17:30:28
In dem Verfahren werden Sie als Zeuge geladen und dafür gibt es Urlaub und Zeugengeld.