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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: michi1989 am 11. Juni 2008, 20:04:18

Titel: DZE 30.09.2008, Ausbildungsstelle aber schon früher, was NUN????
Beitrag von: michi1989 am 11. Juni 2008, 20:04:18
moin,

bräucht mal dringend ein paar ratschläge von leuten die wissen worüber sie schreiben ;)

Ich bin W9er und scheide am 30.09 aus!Ich suche schon die ganze zeit nach ausbildungsplätzen, doch am 01.10 ist leider absolut nichts mehr zu kriegen!!!
Meine Frage nun: Wäre es zu 100% möglich früher aus der Bundeswehr auszuscheiden wenn ich beispielsweise meinem KPchef ein ausbildungsvertrag z.b von august auf den tisch klatsche???
Einer sagt ja, der andere nein! Weiß zufällig jemand GENAU was da sache ist!!

Vielen dank für eure hilfe


gruß michi
Titel: Re: DZE 30.09.2008, Ausbildungsstelle aber schon früher, was NUN????
Beitrag von: peppie am 11. Juni 2008, 20:20:58
Ja es ist prinzipiell möglich. Aber du solltest eine angemessene Geste machen und nichts "auf den tisch klatschen" ;)
Am besten über den Dienstweg (TE-Fhr/ZgFhr -> Spieß -> Chef) dein Anliegen schildern und Spieß/Chef werden sich dann mit deinem Problem beschäftigen :)
Titel: Re: DZE 30.09.2008, Ausbildungsstelle aber schon früher, was NUN????
Beitrag von: wolverine am 11. Juni 2008, 20:24:16
Zu 100% nein, das kann hier keiner garantieren. Grundsätzlich besteht Wehrpflicht und eine Ausbildungsstelle befreit davon nicht.  Jedoch kann man natürlich Anträge stellen und diese müssen bearbeitet und beschieden werden. Wenn Urlaubsanspruch oder Freistellungsanspruch besteht, könnte der Chef sein Ermessen evtl. im Sinne des Soldaten ausüben. Und wenn noch ein paar Tage fehlen könnte man über Sonderurlaub nachdenken. Jedoch besteht auf dies alles kein gesetzlicher Anspruch und die Ermessenserwägungen stehen dem Chef allein zu.
Titel: Re: DZE 30.09.2008, Ausbildungsstelle aber schon früher, was NUN????
Beitrag von: der_kenner am 11. Juni 2008, 21:37:49
Könnte man den Wehrdienst nicht splitten?
Titel: Re: DZE 30.09.2008, Ausbildungsstelle aber schon früher, was NUN????
Beitrag von: schlammtreiber am 12. Juni 2008, 12:25:02
Nicht wirklich.
Titel: Re: DZE 30.09.2008, Ausbildungsstelle aber schon früher, was NUN????
Beitrag von: wolverine am 12. Juni 2008, 17:34:41
Habe ich auch bedacht; der § 5 II WPflG sieht die Möglichkeit vor (war jedoch nie richtig beliebt). Dann müsste der TS aber ein Möglichkeit finden, den Rest seiner Wehrpflicht innerhalb der zu berücksichtigenden Altersgrenz abzuleisten und dies müsste durch die Wehrersatzbehörden mit geändertem Einberufungsbescheid verfügt werde. Im Rahmen seiner Ausbildung wird er aber hierzu keine Möglichkeit finden. Aber grundsätzlich könnte das auf mögliche Durchführbarkeit geprüft werden.