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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Rukk am 19. Juni 2008, 19:34:06

Titel: Zur Bundeswehr (trotz Zivildienst, psych. Erkankung) ?
Beitrag von: Rukk am 19. Juni 2008, 19:34:06
Hallo,

Ich wurde T2 gemustert. Hab aber Kriegsdient verweigert und Zivildienst gemacht. Bin dann aber psychisch krank geworden und schon seit längerem in Behandlung. Mehrere Monate. Ich wurde dann auch ausgemustert und vom Zivildienst befreit.

Jetzt meine Frage: Könnte ich noch zur Bundeswehr, irgendwie. Bin unter 25.
Titel: Re: Zur Bundeswehr (trotz Zivildienst, psych. Erkankung) ?
Beitrag von: Garry am 19. Juni 2008, 20:34:25
Wer soll dir das hier beantworten?

Selbst wenn hier Aussagen getroffen werden, sind sie nicht bindend!

Ein Gespräch mit deinem zuständigen Wehrdienstberater könnte dir schon weiterhelfen!
Titel: Re: Zur Bundeswehr (trotz Zivildienst, psych. Erkankung) ?
Beitrag von: Fallschirmjäger am 19. Juni 2008, 20:49:01
Warum so negativ eingestellt, Garry ;) ?

Sicher sind auf jeden Fall zwei voneinander unabhängige Fakten:

1. Anerkannte Kriegsdienstverweigerer können nur dann zur Bundeswehr, wenn sie den Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer wiederrufen! Das geht auch nachträglich und wenn man den Zivildienst schon komplett oder teilweise hinter sich gebracht hat!

2. Ausgemusterte können formlos und schriftlich beim zuständigen Kreiswehrersatzamt eine erneute Musterung beantragen!

Ich würde mit der Variante 2 beginnen und zunächst die erneute Musterung beantragen. Danach wird man sehen, ob sich hierbei neue Gesichtspunkte ergeben. Wenn ja, dann würde es sich rentieren, weiter zu denken, wenn nein, dann ist es ohnehin aussichtslos, weitrere Schritte zu unternehmen!
Titel: Re: Zur Bundeswehr (trotz Zivildienst, psych. Erkankung) ?
Beitrag von: Garry am 19. Juni 2008, 20:51:11
Ich bin nicht negativ eingestellt. Nur ein Realist ;).
Titel: Re: Zur Bundeswehr (trotz Zivildienst, psych. Erkankung) ?
Beitrag von: peppie am 19. Juni 2008, 21:36:03
Ich vermute, dass eine erneute Musterung nur durchgeführt werden kann, wenn die Kriegsdienstverweigerung widerrufen wurde. Ansonsten, so vermute ich, gibt es für das KWEA keinen Grund, eine erneute Musterung durchzuführen.

Ansprechpartner ist zunächst mal der Sachbearbeiter im KWEA oder der Wehrdienstberater. Einer von beiden wird eine verbindliche Aussage treffen können.

Prinzipiell ist es möglich, nach Kriegsdienstverweigerung und Zivildienst als SaZ in der Bundeswehr zu dienen.
Titel: Re: Zur Bundeswehr (trotz Zivildienst, psych. Erkankung) ?
Beitrag von: BulleMölders am 20. Juni 2008, 06:36:11
Nur frage ich mich, warum die Bundeswehr jemanden nehmen sollte, der erst den Kriegsdienst verweigert hat und jetzt psychisch krank und in Behandlung ist.
Zumal ja nur SaZ in Frage kommen würde und die Bundeswehr dann für die Behandlung aufkommen müsste.
Da sich die Bundeswehr ihre Bewerber ja mittlerweile aussuchen kann, sehe ich da äußerst wenig Chancen überhaupt zu irgendeinem Vorstellung eingeladen zu werden.
Titel: Re: Zur Bundeswehr (trotz Zivildienst, psych. Erkankung) ?
Beitrag von: schlammtreiber am 20. Juni 2008, 07:59:32
Zitat von: BulleMölders am 20. Juni 2008, 06:36:11
Nur frage ich mich, warum die Bundeswehr jemanden nehmen sollte, der erst den Kriegsdienst verweigert hat und jetzt psychisch krank und in Behandlung ist.

Ich hatte mich gescheut es so deutlich zu sagen, aber es stimmt.
Titel: Re: Zur Bundeswehr (trotz Zivildienst, psych. Erkankung) ?
Beitrag von: Rukk am 20. Juni 2008, 17:37:51
Ok vielen Dank. War ja nur eine eventuelle Idee. Dann weiß ich ca. wie das formmäßig abläuft.