Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: knocki am 21. Juni 2008, 17:39:55

Titel: DSA als offz ( bzw oa) pflicht?
Beitrag von: knocki am 21. Juni 2008, 17:39:55
hi ,
hab da ma ne frage, mein chef hats leider mit dem ablegen des dsa was schleifen lassen und wir müssen das nun nächste woche ablegen... weil danach sind wa im trp-praktikum und er moechte es es selber abnehmen, und wir dürfen es nicht privat oder von kameraden machen lassen.
wie ist das nun eigentlich wenn man das dann echt nicht schafft in dem kalenderjahr, ist es nicht jetzt neu das man dann theoretisch entlassen werden kann? stimmt das oder nicht? also wenn man es gar nicht schafft...?
es sollte eigentlich nicht das problem für mich sein das abzulegen, aber mal so im generellen? die frage stell cih mir schon lange, weiß da jemand was zu?
gruß
Titel: Re: DSA als offz ( bzw oa) pflicht?
Beitrag von: Offz am 21. Juni 2008, 20:25:19
Beim 78. OAJ ist es Pflicht ansonsten wird man entlassen. Laut Informationen aus meiner Grundwehrdienstzeit ist es für jeden Zeitsoldaten verpflichtend es abzulegen bzw. zu bestehen da man sonst evt. Lehrgänge nicht antreten kann bzw. abgelöst wird.
Da es für dich als OA eh kein Problem sein dürfte, würde ich mir darüber keine Gedanken machen. Falls du es nicht schaffst, kannst du es bestimmt noch während deines Truppenpraktikums nachholen.
Titel: Re: DSA als offz ( bzw oa) pflicht?
Beitrag von: APDSFS-T am 21. Juni 2008, 21:11:42
Es ist nicht nur im 78. OAJ Pflicht, sondern in allen. Jeder OA hat die Pflicht, innerhalb der ersten 12 Monate seiner Dienstzeit sein DSA abzulegen. Legt der OA spätestens zum oder während des OL 1 sein DSA nicht vor, führt dies automatisch dazu, daß der Soldat nicht zum Fhj regelbefödert wird. Generell hat besonders jeder Zeit- und Berufssoldat die Pflicht, jährlich sein DSA zu erfüllen.
Titel: Re: DSA als offz ( bzw oa) pflicht?
Beitrag von: knocki am 22. Juni 2008, 01:53:33
jut, aber entlassen die dann einen trotz des momentanen mangels an offzen einen dann echt? das würd mcih ma echt interessieren...
Titel: Re: DSA als offz ( bzw oa) pflicht?
Beitrag von: knocki am 22. Juni 2008, 01:55:50
also ma ne andere frage gibts da eigentlich nen unterschied zwsichen Lw, Heer und Marine, eigentlcih net oder?
Titel: Re: DSA als offz ( bzw oa) pflicht?
Beitrag von: Simon am 22. Juni 2008, 09:20:38
Ja die entlassen Dich dann wirklich. Davon bleibt jetzt aber unberuehrt, ob der Chef evtl. ein paar Aenderungen an seinen Befehlen vornimmt, denn das DSA unbedingt bei Ihm abzulegen ist nicht vorgeschrieben.
Titel: Re: DSA als offz ( bzw oa) pflicht?
Beitrag von: APDSFS-T am 22. Juni 2008, 09:22:52
Das Ablegen des DSA ist nicht mit der Börse vergleichbar, wo es ein Auf und Ab gibt, gemessen an Angebot und Nachfrage. Die Bestimmungen sind klar und eindeutig. Nebenbei haben wir keinen Mangel an OA-im Gegenteil.
Im übrigen hat nicht ihr Chef das DSA schleifen lassen, sondern Sie ganz alleine.
Sie werden in wenigen Wochen ins Studium gehen, werden danach, wenn Sie Ihrer Truppengattung fest zugeordnet wurden, die Verantwortung gegenüber Ihrem unterstellten Bereich haben- da wird keiner da sein, der Sie an das DSA erinnert, welche Vorlesung Sie wann zu besuchen haben oder daß die Knöpfe der Uniform zu schließen sind. Daher kann es nicht sein, daß Ihnen acht Tage vor der Beförderung einfällt, daß Sie noch Disziplinen abzulegen haben.
Titel: Re: DSA als offz ( bzw oa) pflicht?
Beitrag von: knocki am 22. Juni 2008, 12:18:06
naja, also wir(bzw mein hörsaal und ich ) haben unseren chef immer wieder dran errinnert das er bitte noch als "prüfer" agieren soll, da er es unbedingt wollte, und meinte er will kein "zivies" dsa sehen...
naja und jetzt ist halt weniger die zeit, aber es sollte trotzdem zu schaffen sein , also nochmals vielen dank für die antworten...
gruß