Servus,
ich bin mit meinem derzeitigem Job völlig unzufrieden und würde mich gerne wieder beim Bund verpflichten.
Da ich aber für fast alle Laufbahnen zu alt bin (26 Jahre) oder unterqualifizeirt bin (nur Ausbildung zum Wachmann bei einem Sicherheitsunternehmen) bleibt nur noch die Streifenhörnchen-Laufbahn für mich übrig mit der ich mich aber auch abfinden könnte.
Dazu einige Fragen:
Ich habe 18 Monate FWDL gedient, später insgesamt 8 Monate Wehrübungszeit abgeleistet und bin nun SG.
Ist so ein Wiedereinsteller als SaZ-MAnnschaften überhaupt noch möglich und wie wird meine bisherige Dienstzeit angerechnet?
Ist als SG ein "Direkteinstieg" als SaZ 8 möglich?
Ich weis, dass das eigentlich Fragen für den WDB sind, aber meinem Wehrdienstberater hier bei mit traue ich keinen Meter mehr. Der hat mir schon meinen Fw-Wiedereinsteller-Antrag versaut.
Aber ich denke hier im Forum gibt es sicherlich genug kompetete Kameraden die mir weiterhelfen können.
thx
naja, auf bundeswehr-karriere steht, dass höchstalter für mannschafter ist 32.jahre, das passt schonmal...
die schulische ausbildung spielt bei den manschaftern auch keine rolle, also sollte das auch passen....
rein logisch könnte es also gehen, immerhin hatte ich mal einen kameraden, der als HG wiedereingestellt wurde nach vorherigem FWDL23...
der einzige "haken" könnte vielleicht sein, dass du immerhin schon SG bist! vielleicht bist du einfach zu teuer, und davon ab gibt es ja glaube ich kaum OSG-stellen, so dass du eventuell 4 jahre ohne beförderung rumkommen müsstest...
Ich halte deine Aussichten auf Erfolg für gegen Null tendierend.
Du bringst keinerlei zivilberuflich verwertbare Qualifikation mit-und würdest nach max. 4 Jahren wieder mit Nichts auf der Strasse stehen.
Meiner Meinung nach solltest du dich auf dem zivilen Sektor eher nach einer Umschulung umschauen...aus der Erfahrung heraus sage ich dir, das du mit der Lösung "Bw" (selbst falls es funktionieren sollte-was ich mir nicht vorstellen kann) nicht gut beraten bist.
Um einen Termin beim WDB wirst du aber, bei einer event. Bewerbung, nicht herumkommen.
Chancen sind wie schon von den anderen erwähnt nicht gerade groß.Und den Sinn der Sache kommentiere ich auch nicht weiter, dazu hat Huey eigentlich alles gesagt.
Z4 grundsätzlich möglich, aber unwahrscheinlich; Z8 m.E.n. erlasswidrig.
Z4 ist in diesem Fall nicht möglich, weil schon insges. 26 Monate Dienst geleistet wurden.
Die tatsächliche Dienstzeit muss bei WE mind. 3 Jahre dauern.Das wäre bei Z4 nicht gegeben.
SaZ6+ wäre in diesem Fall also vorgeschrieben gemäß WE-Erlass.
Gibt es dafür eine Quelle (gerne auch als PN)?
WE-Erlass Abschnitt D. Einstellungskriterien Ziffer 14. Verpflichtungszeiten und Anlage 2
MkG