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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: hawaiitoast am 29. Juni 2008, 23:18:33

Titel: disziplinare ermittlungen... wie weit darf er gehen?
Beitrag von: hawaiitoast am 29. Juni 2008, 23:18:33
hallo zusammen!

hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen...
gegen mich wird zur zeit disziplinar ermittelt , weil ich eine AU vom zivilen krankenhaus nicht abgegeben habe, da ich davon ausgegangen bin, dass dies auch in den unterlagen für den truppenarzt steht...

der truppenarzt hat mich voll verwendungsfähig geschrieben und ich habe wieder ganz normal am dienst teilgenommen.

Fakt ist, dass ich diese AU hätte abgeben müssen und nicht darauf vertrauen, dass der arzt dies aus den unterlagen ersehen kann. Aber deshalb direkt ein ,,diszi"? okay, ist ermessenssache vom disziplinarvorgesetzten was er macht...
Bin jedoch der meinung, dass die art und weise wie gegen mich ermittelt wird in keinem verhältnis mehr steht!

Es kann nicht angehen, dass mein vorgesetzter sich meine AU mit diagnose kopiert. Die diagnose geht einzig und allein den arzt was an! Genauso wurde ich von ihm an der schulter gepackt und zum arzt gezerrt, dort hat er sich die g-akte öffnen lassen und zusammen mit einem 90/5 lehrgangstauglichkeit mit den worten ,,einmal auf lehrgangsuntauglichkeit unterschreiben" dem arzt in die hand gedrückt! (dieser hat es natürlich nicht unterschrieben da meine blutwerte wieder völlig i.O. sind) bin jedoch an dem tag KzH geschrieben worden auf wunsch meines hörsaalleiters... trotz des KzH bin ich aber trotzdem knapp 4 stunden vernommen worden. Die vernehmung fand auf der stube meines hörsaalleiters statt und ich musste auf dem bett sitzen. Nach etwa einer stunde sollte der protokollführer die stube verlassen und ich war allein mit meinem hörsaalleiter, der mir lauter verdrehte sätze in den mund gelegt hat! Genauso wurde mir am Mittwoch nachdem ich nicht mit wirkung zum 01.07 befördert wurde gesagt, ich müsse am nächsten morgen um 07 uhr zum chef was ich nicht verstand da um 0725 abmarsch zum bergmarsch war. Dachte mir gut, dann wird das gespräch wohl auch nicht so lange dauern. Pustekuchen, chef kam erst um 0840 und sagte zu mir ,,mir ist von einem kameraden zugetragen worden, dass sie gesundheitlich noch nicht in der lage sind am bergmarsch teilzunehmen und aufgrund meiner fürsorgepflicht bleiben sie heute hier und gehen jetzt auf stube." Ich erinnere daran, dass ich vom arzt 3 tage vorher voll verwendungsfähig geschrieben wurde und ich auch ohne probleme am sport teilgenommen habe!

das ist nur ein kleiner teil von dem was vorgefallen ist...

Was haltet ihr davon, findet ihr diese methoden gerechtfertigt?

Lieben gruß
Titel: Re: disziplinare ermittlungen... wie weit darf er gehen?
Beitrag von: Andi am 29. Juni 2008, 23:24:27
Wenn du dich ungerecht oder nicht korrekt behandelt fühlst dürftest du deine Rechte entsprechend der Wehrbeschwerdeordnung kennen, oder?

Es ist immer ein wenig müßig sowas im Netz durchzusprechen, wo man im Normalfall sowieso nur eine sehr subjektive Einscheitzung einer beteiligten Seite liest.

Gruß Andi
Titel: Re: disziplinare ermittlungen... wie weit darf er gehen?
Beitrag von: wolverine am 30. Juni 2008, 17:41:55
Vor allem: Was bringt es wenn wir uns jetzt alle mitleidig in den Armen liegen?! So - wie geschildert - waren sicher einige Verhaltensweisen nicht vorschriftsmäßig (ich denke nur an das "Anfassen"). Aber: Kennen wir die "andere Seite"? Wissen wir ob das alles so stimmt, was Sie sagen/ schreiben oder kennen wir Ihr Verhalten in der Situation (z. B. ist Schlagen verboten aber als Nowehr erlaubt). Gerne sieht man sein eigenes Verhalten aus der Sicht des "Verteidigers" und das Verhalten Anderer dagegen als "Ankläger".
Sie sind über das Recht zur formellen Beschwerde und informellen Eingabe zu Beginn Ihrer Ausbildung aufgeklärt worden. Wenn Sie etwas erreichen möchten, sind Sie damit weitaus besser bedient, als mit einem Meinungsspektrum aus einem Internetforum. Jedoch gilt auch dabei, dass das gerügte Verhalten nachgewiesen werden oder zumindest nachweisbar sein muss. Mit pauschalen Anschuldigungen ohne konkrete Details möglichst unter Angabe von Zeugen und Beweisen werden Sie auch dabei nicht weiterkommen.
Titel: Re: disziplinare ermittlungen... wie weit darf er gehen?
Beitrag von: schlammtreiber am 01. Juli 2008, 08:03:05
Zitat von: wolverine am 30. Juni 2008, 17:41:55
Vor allem: Was bringt es wenn wir uns jetzt alle mitleidig in den Armen liegen?!

Es erzeugt ein angenehm warmes Gefühl, ähnlich wie spontaner Urinabgang in die dienstlich gelieferten Beinkleider.
Titel: Re: disziplinare ermittlungen... wie weit darf er gehen?
Beitrag von: erdpichel am 01. Juli 2008, 12:20:22
gerade je nach dem, in welchem dienstgrad du gerade bist sollte man sich die VP zu herzen nehmen... die meissten sollten da eventuell n bisschen wissen haben und da manchmal ganz gut helfen können... ansonsten beschwerdeweg einhalte... ;)