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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: p.m. am 06. Juli 2008, 23:12:38

Titel: BW Pullover
Beitrag von: p.m. am 06. Juli 2008, 23:12:38
Schönen guten Abend,
ich habe da eine Frage. Habe beim Stöbern durchs Internet folgenden Pullover gefunden
http://www.ranger-onlineshop.de/108345N-.ahtml

Dort steht ,dass die Trageerlaubnis laut ZDV 37/10 gegeben ist. Die 37/10 besagt aber ,dass man einen oliven Pullover tragen muss. Ist dieser Pullover in schwarz dann für den Dienstanzug gedacht oder wie ist das?

Meine zweite frage ist,ob ich mir den Pullover (schwarz oder grün je nachdem) einfach zulegen und zum Feldanzug Grundform tragen kann.

mfg p.m.
Titel: Re: BW Pullover
Beitrag von: Andi am 07. Juli 2008, 00:21:18
Zitat von: p.m. am 06. Juli 2008, 23:12:38
Dort steht ,dass die Trageerlaubnis laut ZDV 37/10 gegeben ist.

Richtig, als Ergänzung für den Dienstanzug.

ZitatDie 37/10 besagt aber ,dass man einen oliven Pullover tragen muss.

Dann ist die Vorschrift die du hast nicht aktuell. Für den Dienstanzug kann man im Heer als Ergänzung einen schwarzen oder grauen Pullover tragen, der olive darf nur innerhalb militärischer Liegenschaften als Ergänzung zum Dienstanzug getragen werden.

ZitatMeine zweite frage ist,ob ich mir den Pullover (schwarz oder grün je nachdem) einfach zulegen und zum Feldanzug Grundform tragen kann.

Ja, der olive Pullover darf genauso, wie z.B. auch die Feldjacke oder der Nässeschutz nach eigenem Gusto zum Feldanzug getragen werden (und dann nicht unter der Feldbluse, sondern darüber ;)), soweit (für den Dienst) nichts anderes befohlen ist.

Gruß Andi
Titel: Re: BW Pullover
Beitrag von: Pioneer am 07. Juli 2008, 15:23:47
Ahja, das ist ja interessant...

Das heißt also, ich kann den oliven Pullover über der Feldbluse tragen und darüber dann evtl. noch Nässeschutz oder Parka?? Dann kann ich meinen ja wieder rauskramen, dachte der darf nicht mehr getragen werden ;)

Gruß Hans, der seinen oliven Pulli sucht...
Titel: Re: BW Pullover
Beitrag von: Andi am 08. Juli 2008, 05:14:51
Ja darfst du. Er darf nur in Übung und Einsatz nicht das oberste Bekleidungsstück sein.

Gruß Andi
Titel: Re: BW Pullover
Beitrag von: erdpichel am 08. Juli 2008, 12:15:12
wobei sich dann auch die frage nach der einheitlichkeit aufdrängt...
Titel: Re: BW Pullover
Beitrag von: Andi am 08. Juli 2008, 16:01:12
Wieso? Die ist doch gegeben - und der Pullover wird weder festgeklebt oder angetackert, man kann ihn auch zeitweise ausziehen. Oder verbringst du deinen gesamten Dienst nur mit Antreten oder als Ausbilder in der AGA? Einziger Unterschied zu Feldjacke und Co. ist halt, dass dieser Anzug nicht befohlen werden darf, da der Pullover nicht zur fiskalischen Ausstattung gehört.

Gruß Andi
Titel: Re: BW Pullover
Beitrag von: erdpichel am 08. Juli 2008, 16:38:39
ok, treffer versenkt, aber ich hab es schon mitbekommen, dass leute angemault wurden, weil sie die ärmel kurz hatten, und andere nicht.... da is ja auch der anzug geändert... genauso, wenn der halbe zug feldjacke, die anderen nässeschutz tragen... wenn dann noch einer mit pulli kommt is ganz aus :P
Titel: Re: BW Pullover
Beitrag von: APDSFS-T am 08. Juli 2008, 19:57:21
Selbst in Stäben gibt es einheitliche Anzüge- wie in einer TE oder Kp. Der einheitliche Anzug liegt nicht nur immer dann vor, wenn man in der AGA ausbildet oder gerade antritt. Und auch bei einer Feldjägersteife sucht man vergeblich Tackernadeln- wie bei anderen Soldaten in anderen Funktionen auch.
Titel: Antw:BW Pullover
Beitrag von: Hei-Ko am 10. Oktober 2012, 20:25:44
Hat jemand evtl. die ZDv 37/10 parat und kann mal prüfen ob es in Sachen Pullover als Ergänzung zum DA Änderungen gegeben hat oder ob es immer noch der schwarze Pullover für das Heer ist.

MkG
Titel: Antw:BW Pullover
Beitrag von: miguhamburg1 am 10. Oktober 2012, 20:41:43
Ihre Frage hat doch Andi beantwortet: Der graue UND der schwarze Pullover sind zum DA zugelassen.

Richtig, auch für die Stabstätigen ist ein Dienstanzug vorgegeben. Doch haben die Stabsangehörigen die freie Entscheidung, welche zugelassenen Ergänzungen und Abwandlungen des festgelegten Anzuges sie tragen, es sei denn, es ist ein gesonderter Dienst für die Stabsangehörigen befohlen samt erforderlichem einheitlichen Anzug.
Titel: Antw:BW Pullover
Beitrag von: Hei-Ko am 10. Oktober 2012, 20:48:34
Seine Antwort ist aber von 2008, in der Zeit hätte sich ja beispielsweise die Farbe wieder ändern können, daher habe ich nochmal nachgefragt.
Titel: Antw:BW Pullover
Beitrag von: Andi am 10. Oktober 2012, 21:49:59
Seit dem hat sich nur geändert, dass der olive Pullover nicht mehr zum Feldanzug TD getragen werden darf.

Gruß Andi
Titel: Antw:BW Pullover
Beitrag von: phaser am 04. Dezember 2012, 21:18:51
Zitat von: Andi am 10. Oktober 2012, 21:49:59
Seit dem hat sich nur geändert, dass der olive Pullover nicht mehr zum Feldanzug TD getragen werden darf.

Meine 37/10 ist vom Frühjahr, wann hat sich das geändert? Bei mir steht es ganz klar als Ergänzung zur Grundform drin.

Grüße,
Felix
Titel: BW Pullover
Beitrag von: Holgi33 am 04. Dezember 2012, 22:58:50
Ja, ZDv 37/10 wurde im Jahr 2012 geändert.

Der olive Pullover ist raus.
Titel: Antw:BW Pullover
Beitrag von: phaser am 05. Dezember 2012, 13:48:41
Zitat von: Holgi33 am 04. Dezember 2012, 22:58:50
Ja, ZDv 37/10 wurde im Jahr 2012 geändert.

Der olive Pullover ist raus.

Gnarf - hab ich evtl sogar eine veraltete bekommen.
Muß ich mir mal eine aktuelle Version besorgen...

Viele Grüße,

Felix
Titel: Antw:BW Pullover
Beitrag von: Andi am 05. Dezember 2012, 15:19:54
Die 4. Änderung der ZDv 37/10 mit der die Ergänzung E2, also der olive Pullover für das Heer weggefallen ist ist vom 05.07.2012. Luftwaffe und Marine dürfen den Pullover, blau allerdings weiterhin zum Feldanzug als Ergänzung E2 tragen... ;D
Titel: Antw:BW Pullover
Beitrag von: apollo98 am 05. Dezember 2012, 16:33:01
Na das sieht bestimmt super aus. Probiere ich Morgen gleich aus.