Ich bin ja in einenm Transporthubschrauberregiment beordert. In diesem Verband würde ich auch gerne mal eine Wehrübung machen und die Einheit näher kennen lernen und zeigen was ich kann. (Möchte mind. versuchen RUA zu werden).
Bei meiner letzen Anfrage hieß es das keine WÜ Tage mehr frei werden und die auch nicht für Mannschaften vergeben werden. Man würde mich aber gerne als Uffz haben und zwar erst nach einer längern EWÜ. Und auch die würde erst nach einem Gespräch mit dem Staffelchef stattfinden. Ist das den so gängige Praxis?
Btw: Ich sitze auf einer SG Stelle (würde auch bei einer WÜ zum SG befördert werden unter Umständen) aber mit einer ATN die ich meiner Wehrdienstzeit nicht erworben habe. Ist dann die Uff stelle eine komplett andere?
Wie sieht das eigentlich aus wenn man noch in der Ausbildung ist, dann hatt man ja praktisch den Status Schüler und würde auch nicht zu Wehrübungen gezogen, richtig? Ebenso soll es zulässig sein WÜs im Urlaub abzuleisten, gibt es da eine Quelle? Und wie sieht es mit der Zustimmung seitens des AG aus??
Noch eine letzte Frage: Weiß jemand ob es bei den Heeresfliegern evtl Sicherungseinheiten gibt?
WÜ in der Urlaubszeit sind grundsätzlich nicht zulässig. Quelle ist das Bundesurlaubsgesetz, nachdem alles zu unterlassen ist, dass dem Zweck des Urlaubs (Erholung von Arbeit) zuwiderläuft. Fakt ist aber, dass es inoffizielle oft so gehandhabt wird und solange nichts passiert oder sonstwie auffällt keinen stört.
Reine Sicherungskompanien gibt es bei den Heeresfliegern nicht. Im Heer sichern sich Soldaten selbst und gegenseitig. Für WÜ ist der S1 des Beorderungsverbandes zuständig. Wenn dort die Politik ist, wie beschrieben, kann man wenig machen. Evtl. versuchen, den bezeichneten Weg über die RU-Laufbahn gehen oder nach einer anderen Beorderungsmöglichkeit umschauen.
Zitat von: wolverine am 10. Juli 2008, 08:38:11
Reine Sicherungskompanien gibt es bei den Heeresfliegern nicht.
Zumindest nicht mehr aktiv, das ist richtig.
Es gab aber (bis 1998 meines Wissens) früher aktive Heeresfliegersicherungsstaffeln. Diese wurden Ende der 90er zu nichtaktiven Einheiten umfunktioniert.
Ob es HFlgSichStff noch als solche Resi-Einheiten gibt, oder ob sie inzwischen komplett abgeschafft wurden, vermag ich nicht zu sagen.
Ich hab da auch mal ne Frage zur Wehrübung..
Sind Wehrübungen denn während der Ferienzeit erlaubt? Ich fange im August eine schulische Ausbildung an und da es schulisch ist, gibt es auch Ferien, ist es denn erlaubt während der Ferien eine Wehrübung zu machen?
Ferien sind kein Urlaub, daher gibt es ja auch die klassischen Ferienjobs für Schüler ;)
Das gleiche in grün gilt für Studenten und Semesterferien
Schreib einen formlosen Antrag an den Staffelchef!
Hiermit beantrage ich die Zulassung......... usw
Ah ok, dann kann ich während der ersten 2 Ausbildungsjahre jeweils in den Ferien WÜ machen :)
So mache ich das auch immer! Also in den Ferien mich zur WÜ einberufen lassen! Mache ja auch ne schulische Ausbildung! Und da is der Blick vom Lehrer immer so geil, wenn ich ihm die Einberufung übergebe!! :D (Eine ist ja für den "Arbeitgeber")
Könnte ich dann theoretisch auf meiner ersten WÜ zum HG oder sogar zum SG befördert werden. Das KWEA sagte mir SG d.R könnte man werden der Eintritt in die Bw 36 Monate her ist. Das würde auch als Reservist gehen.
Und für eine WÜ muß man sich an den S1 des Verbandes wenden und der macht dann die Termine mit der Einheit aus?
Bei einem ersten Kontakt wurde mir gesagt RFA könnte ich nicht werden aber RUA wäre möglich. Ist diese Laufbahn "offen" für die RF Laufbahn oder ist dann beim SU Edeka?
Es hieß weiterhin das unbekannte kein RUA würden sondern erst nach einer EWÜ von 1 bis 2 (!) Wochen.
Wie will man in der Stabsstaffel meine RUA Eigenung feststellen? Ich habe nicht mla die erforderliche ATN für meine MOB Stelle?
Sorry für die Fragen aber unser Reservistenunterricht war etwas naja bescheiden.
Du hattest wenigstens einen Reservisten unterricht ;)
Wenn ich nicht so gute Kontakte zur S1 Abteilung unseres Btl gehabt hätte (war schließlich S6er) wüsste ich nichts über das Reservistentum.
Was ich weiß, du kannst 36 Monate nach Eintritt in die SG werden, und zwar nach 12 WÜ-Tagen. Aber ich weiss nicht, ob du während einer WÜ HG und direkt weiter zum SG befördert werden kannst. Also quasi durchbefördert werden kannst.
Für eine WÜ wendest du dich an den S1Fw des Verbandes und sagst ihm wann du gerne WÜ machen würdest und dieser macht dann alles klar mit dem KWEA und du bekommst den Einberufungsbescheid.
Zu dem Rest kann ich dir leider nichts sagen.
Kann man eine Reserveübung eigentlich nur in seiner alten Stammeinheit machen, oder geht das auch woanders? Weil in meiner alten Stammeinheit haben die keinen Bedarf an Reservisten. Würde aber schon gerne eine Übung machen.
Du kannst auch außerhalb deines alten Verbandes eine WÜ machen. In dem Fall einfach an das KWEA wenden.
Und wie stehen im Allgemeinen die Chancen, eine WÜ als Mannschaftler, noch dazu in einer fremden Einheit, zu machen? In meiner alten Einheit hat man mir gesagt, dass nach ihrem Wissen meistens nur Uffze und höher einen Platz für eine WÜ bekommen.
kleiner tip für mannschafter ;) ;)
wer über seinen verband keine wü-tage bekommt (weil diese ja für "höherwertige" kameraden verplant werden
kann über die freiwillige reservistenarbeit --> FwRes einen Lehrgangskatalog anfordern und dort den ein oder andern Lehrgang als WÜ besuchen. Diese wü-tage stehen allgemein zur verfügung und sind nicht einem bestimmten truppenteil zugeordnet.
wer solche lehrgänge besucht sollte allerdings nicht nur aus spaß und freude daran teilnehmen sondern hinterher auch bei dvag´s das erlernte als ausbilder/hilfsausbilder/funktioner weiter geben
kann man bei diesen tagen genauso befördert werden?
nein, ohne Beorderung (auf einen passenden Dienstposten) keine Beförderung ...
Zitat von: bongschamong am 18. Juli 2008, 14:24:45
kann man bei diesen tagen genauso befördert werden?
wenn du eine beorderung hast - können diese tage auf deine "stehzeit" - übungszeitraum für die beförderung angerechnet werden