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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Rekrut am 10. Juli 2004, 18:08:18

Titel: Prüfung zum Gefreitem ???
Beitrag von: Rekrut am 10. Juli 2004, 18:08:18
Ich wollte euch mal fragen, wie so eine Prüfung zum Gefreiten aussieht?


Muss man etwas bestimmtes an Theorie wissen. muss man sportlich was hinbekommen  ?


Wie läuft sowas ab     ????


habe über die Suchfunktion leider nix zu diesem Tema finden können also sorry falls ich was übersehen haben sollte.


ah ja    

und wie könnte einen mögliche Verwendung als Kraftfahrer mit der B-Klasse aussehen ????

Würde mich über zahlreiche Antworten freuen !!

mfg
Rekrut

Titel: Re:Prüfung zum Gefreitem ???
Beitrag von: og d.r. am 10. Juli 2004, 18:51:36
gefreitenprüfung gibs net du meinst die rekrutenprüfung die findet in am ende der aga im rahmen eines biwaks statt beinhaltet meist einen langen marsch und man macht das was man gelernt hat alarmposten streife kompaßss san usw.

als kraftfahrer B kann es sein das du den ovwa rumfährts wenn du kvd bist und wache hast oder du bist chefahrer oder sowas.

gefreiter ist iene pflichtbeförderung nach der prüfung erhält man seine litzen ( also wie bei mir zum beispiel blaue)
Titel: Re:Prüfung zum Gefreitem ???
Beitrag von: mib am 11. Juli 2004, 23:46:15
@og d.r.:
Mit der Rekrutenprüfung hast Du recht, aber bei:

Zitat von: og d.r. am 10. Juli 2004, 18:51:36
gefreiter ist iene pflichtbeförderung nach der prüfung erhält man seine litzen

liegst Du etwas daneben.

Soetwas wie eine Pfichtbeförderung gibt es nicht!
Befördert wird immer nur bei Bedarf und nach Eignung.

Bedarf an Gefreiten gibt es sicher genug - aber ungeeignete Soldaten (und davon gibt es auch genug ;D ) werden nicht automatisch zum Gefreiten befördert!

Litzen in "Waffenfarbe" gibt es i.d.R. auch erst nach bestandener SGA (Wird aber z.T. wohl unterschiedlich gehandhabt)
Titel: Re:Prüfung zum Gefreitem ???
Beitrag von: TheAdmin am 12. Juli 2004, 00:40:10
Wie das mit der Litze gehandhabt wird entscheidet meist der KpChef, einige tragen die Dinger von Beginn an, manche nach der AGA, einige nach der SGA usw.

Wir waren damals stolzer auf unsere Litzen, als auf den ersten Balken.

Und bzgl. Beförderung. Pflicht ist sie nicht ABER sollte derjenige nicht bei Zeiten (also nach 3 Monaten) befördert werden, muss eine Begründung geschrieben werden. Da das aber mit Arbeit verbunden ist und man die nicht noch in jemanden stecken will, ders nicht wert ist, lässt man es meistens.
Titel: Re:Prüfung zum Gefreitem ???
Beitrag von: schlammtreiber am 12. Juli 2004, 08:07:28
Ich vier Jahren hab ich ein einziges Mal eine solche GWDL-Nichtbeförderung erlebt: vom Gefreiten zum Obergefreiten wurden zwei Mann des Zuges nicht befördert - war aber auch bitter nötig  ;)
Titel: Re:Prüfung zum Gefreitem ???
Beitrag von: mib am 12. Juli 2004, 09:45:37
Zitat von: M. Menges am 12. Juli 2004, 00:40:10
Und bzgl. Beförderung. Pflicht ist sie nicht ABER sollte derjenige nicht bei Zeiten (also nach 3 Monaten) befördert werden, muss eine Begründung geschrieben werden.

Quelle?? Die SLV gibt das nicht her.

Zitat
Da das aber mit Arbeit verbunden ist und man die nicht noch in jemanden stecken will, ders nicht wert ist, lässt man es meistens.

Mit so einer Dienstauffassung Chef zu werden ist wohl eher Glück als Können ...
Titel: Re:Prüfung zum Gefreitem ???
Beitrag von: TheAdmin am 12. Juli 2004, 11:51:28
Quelle?
Die letzten drei Chefs, bei denen ich in der AGA Ausbilder war.

Und der Satz stammt fast wörtlich von einem eben dieser Chefs, wobei ich dir mit dem Glück zustimmen muss :D
Titel: Nichtbeförderung
Beitrag von: KpTrpFhr am 12. Juli 2004, 16:55:20
In der Regel wird der Soldat , der GWDL nach 3 Monaten zum Gefreiten und nach 6 Monaten zum Obergefreiten befördert (Pflichtbeförderung).

Es sei denn, er hat eklatant gegen Vorschriften verstossen, z.B. wenn er gekifft hat.
Titel: Re:Prüfung zum Gefreitem ???
Beitrag von: mib am 12. Juli 2004, 17:53:28
Wo habt ihr denn alle den Begriff der Pflichtbeförderung her??

Aus welcher Vorschrift ergibt sich für wen die Pflicht jemanden zu befördern? Welche Rechtsansprüche hat ein betroffener eine Beförderung durchzusetzen?

Der Begriff weckt somit m.E. vollkommen falsche Erwartungen bzw. Hoffnungen.
Titel: Re:Prüfung zum Gefreitem ???
Beitrag von: TheAdmin am 12. Juli 2004, 17:55:10
Es gibt keine Pflichtbeförderungen, das würde dann nämlich einen rechtlichen Anspruch ergründen usw. usf.

Regelbeförderung triffts eher.
Titel: Re:Prüfung zum Gefreitem ???
Beitrag von: sailor am 13. Juli 2004, 00:12:59
Also ich habe es öfter erlebt dass Soldaten nicht zum Gefr. befördert wurden indem sie nämlich durch die Grundi (bzw. die Tests durchgefallen sind). Das waren pro GA immer so 3-6 im Zug.

Scheint aber anscheined nur bei der Marine so zu sein. :-)
Titel: Re:Prüfung zum Gefreitem ???
Beitrag von: schlammtreiber am 13. Juli 2004, 07:39:38
Ähhh, EINE Pflichtbeförderung gibt es anscheinend doch:

Ein UA muß ein Jahr nach Berufung zum Uffz befördert werden, wenn er den allg. UL bestanden hat und bisher keine Gelegenheit hatte, den Fachlehrgang zu bestehen.