Mahlzeit zusammen!
ich hab da mal ne frage, und denke, man wird mir hier weiterhelfen können, ALSO:
zur situation:
ich heirate im august, und meine jetzige verlobte ist studentin, daher noch über ihre eltern versichert. wenn man heiratet, ist ja die frau im normalfall über den mann versichert. wie ist des dann nun, wo ich ja soldat bin?
muss sie sich selbst privat-versichern, oder ist sie auch über mich versichert!? muss ich sie gesetzlich versichern, und ihr beitrag geht dann nach meinem brutto?
wie gesagt, sie ist studentin und arbeitet auf freiberuflicher basis bei einer schülerhilfe...
vielen dank schonmal vorab für eure antworten!
Deine Frau ist dann Beihilfefähig. Wenn ich mich nicht irre zu 50%. Die Restlichen 50% müssen/sollten über ein Private Krankenversicherung abgesichert werden.
Aufgrund der Ausbildung deiner Frau könnte es allerdings auch sein, dass der Prozentuale Beihilfesatz höher liegt.
und das heisst!?
eine eventuelle behandlung müssten wir also erst selber bezahlen, danach könnte ich dann einen teil davon über die WBV wiederholen oder wie?
So ist es. Man bezahlt die Behandlung beim Arzt und reicht die Rechnung dann bei der Beihilfestelle (Wie das bei der Bundeswehr heißt kann ich nicht sagen) und bei der Privaten Krankenkasse und bekommt dann die Leistungen erstattet, soweit sie gesetzlich durch die Beihilfe und vertraglich durch die Krankenkasse gedeckt sind.
Das ist genauso wie bei jedem Beamten von Bund, Ländern und Kommunen.
gibt es denn ne alternative dazu?
das vorrauszahlen ist ja doch ganz schön lästig und das hinter seinem geld herrennen erst recht.....
und wenn es mal ne grössere behandlung ist ist das ja auch nicht mal eben hingelegt....
Damit haben aber alle Beamten zu kämpfen.
Ich als Beamter muss ja auch erstmal meine Behandlungskosten vorstrecken und mir sie dann von der Beihilfe und der Krankenkasse wiederhohlen.
Bei größeren Behandlungskosten gibt es mehrere Möglichkeiten.
Mit dem Arzt/Krankenhaus reden, dass man die Zahlung solange herausschiebt, bis die Beihilfe/Krankenkasse gezahlt haben.
Oder man tritt den Erstattungsanspruch an den Rechnungsaussteller ab.
Oder man versucht von der Beihilfe/Krankenkasse einen Vorschuss auf die zu erwartenden Behandlungskosten zu erhalten.