Hallo zusammen!
Ich bin mir nicht sicher ob das hier rein passt, dennoch hoffe ich dass ihr mir helfen könnt.
Es geht folglich um meinen Freund, der heute zum Zugführer beordert wurde. Die zentrale Frage hierbei war : "Was haben Sie dann und dann falsch gemacht!"
Zugetragen hat sich folgendes:
Auf der Fahrt in die Kaserne saß mein Freund im Bistro der deutschen Bahn. Neben ihm ein Unteroffizier. Als der Schaffner kam zeigten alle brav wie sonst auch die Karte von der Bundeswehr, bis auf den Uffz, der seine vergessen hatte. Also fragte er meinen Freund ob er gleich seine haben könnte.
Und gestern kam dann wohl ein Brief vom Schaffner in der Kaserne an, dass mein Freund angeblich im Zug rumgemuckt hätte. Ist das jetzt echt Pech und kann er dafür belangt werden? Ist das nicht irgendwo ein Interessenkonflikt oder sowas in der Art?
Danke schon Mal im Voraus.
Ich würde sagen das ist sogar strafbar (Betrug), oder nicht?
sehe ich auch so
der einzigste der meiner Meinung nach belangt werden wird is der Uffz
Hat er die Karte denn hergegeben? Dann hätten wir auch eine Beihilfehandlung.
Ja, er hat ihm die Karte gegeben. Und der Schaffner hatte dann wegen des Namens auf der Fahrerkarte meinen Freund als Täter "identifiziert", obwohl er es logischerweise nicht war.
Aha, so wird doch ein Schuh draus. Das hatte ich mir bald gedacht.
Da wird es wohl darauf hinauslaufen, dass da nicht viel gemacht werden kann. Der Übeltäter ist ja nicht auszumachen, da ihr ihn ja wahrscheinlich nicht kennt.
Ansonsten glaube ich, ist es auch so, dass dein Freund seine Karte gar nicht rausrücken darf. Ob und wie das belangt werden kann, kann ich dir dann allerdings auch nicht sagen.
Ein Unteroffzier hat doch normalerweise keine "Karte" von der Bundeswehr.
Deshalb kann er sie doch im Rahmen eines Betruges nutzen.
Zitat von: mailmanEin Unteroffzier hat doch normalerweise keine "Karte" von der Bundeswehr.
Das weiß doch der ungediente Schaffner nicht ;)
Zitat von: wolverine
Hat er die Karte denn hergegeben? Dann hätten wir auch eine Beihilfehandlung.
Und ich dachte "Beihilfehandlung" wäre ein vornehmer Ausdruck für "Blowjob" :D
*schlammi auf die Finger hau*
Wir wollen nicht schon wieder abdriften.
Also an die Jura-Fraktion hier: kann das belangt werden? Und wie wird nach soner Aktion evtl verfahren? Theoretisch?
Gemäß meines juristischen Wissens könnten beide belangt werden
Der eine wegen Beihilfe zum Betrug, der andere wegen Betrug, wenigstens aber wegen Anstiftung zu selbigem.
Es können beide belangt werden. Erschleichen von Leistungen, Betrug (evtl. im Versuch) und Beihilfe. Weil eindeutig als Soldaten zu erkennen (Uniform, Militärfahrkarte) auch dienstlich. Wer was anklagt, ermittelt und einstellt ist Ermessenssache.
Unteroffiziere haben in dr Tat doch keine bahnberechtigungsausweise wie GWD7FWDL sondern nur aufgrund dessen nen Zuschuss von 25 % als Bahngutschein.
Also hätte sich dieser von vornherein ein Fahrschein kaufen müssen. hat er nicht ist das Vorsatz.
Lieg ioch da richtig?
Ich bin mir nicht ganz sicher, wie es mit einer widerruflichen Verpflichtung aussieht: Dann bezieht man doch in den ersten sechs Monaten Wehrsold und könnte trotzdem mit höherem Dienstgrad eingestellt sein. Könnte man dann nicht in dieser Zeit den Bahnberechtigungsausweis haben? Das wäre ein Fall, den ich mir vorstellen könnte, aber wie gesagt, ich bin mir nicht sicher.
Zum Rest: Vorsatz steht bei mir nicht in Frage, wenn jemand bewusst und willentlich ohne Fahrschein ein öffentl. Verkehrsmittel benutzt. Wenn es nicht gesondert gesetztlich normiet ist (z. B. fahrl. KV) sind in Deutschland sowieso nur Vorsatzdelikte strafbewehrt.
Zitat von: wolverine am 08. August 2008, 18:10:40
Ich bin mir nicht ganz sicher, wie es mit einer widerruflichen Verpflichtung aussieht: Dann bezieht man doch in den ersten sechs Monaten Wehrsold und könnte trotzdem mit höherem Dienstgrad eingestellt sein.
stimmt. garnich drann gedacht
Mal nebenbei - was hat der Titel mit dem Thema zu tun? Bevor ich wild editieren, würde ich vom TE gerne wissen, ob ein GvD-Dienst mit hier rein wiegt.Danke!
ich schätze mal das der Zgfhr dem GWD als EM GVD angedroht hat
Zitat von: Flexscan am 08. August 2008, 20:31:04
Zitat von: wolverine am 08. August 2008, 18:10:40
Ich bin mir nicht ganz sicher, wie es mit einer widerruflichen Verpflichtung aussieht: Dann bezieht man doch in den ersten sechs Monaten Wehrsold und könnte trotzdem mit höherem Dienstgrad eingestellt sein.
stimmt. garnich drann gedacht
Ne, bekommt man nicht. Verdienst ja dann auch genug.
Solange man Wehrsold bezieht?
Zitat von: wolverine am 08. August 2008, 18:10:40
Dann bezieht man doch in den ersten sechs Monaten Wehrsold und könnte trotzdem mit höherem Dienstgrad eingestellt sein.
Wenn man mit höherem Dienstgrad eingestellt wird absolviert man eine Eignungsübung. Hier erhält man reguläre SaZ Bezüge. In diesem Fall ist es nicht möglich eine Verpflichtungserklärung auf Widerruf zu unterzeichnen.
Alles klar - dann ist es auf jeden Fall "Erschleichen von Leistungen"
Vielleicht hat er ihm aus falsch verstandener Kameradschaft seine Karte gegeben..
... irgendwie läuft der Thread ja auf der Basis vieler Vermutungen...
der Zugbegleiter hat den beabsichtigten Schwindel wohl bemerkt, sonst hätte er kaum Anlass gehabt, die Truppe anzuschreiben. Also ist es wohl beim Versuch geblieben. Für den GWD bleibt damit die Beihilfe zum Versuch übrig. Wenn sein Vorgesetzter nun einen GvD (vorzugsweise am WE ;)) als EM in Aussicht stellt, dürfte er aus der Sache wohl lernen, daß man Fahrausweise nicht "verleiht", auch nicht an Personen, die mehr auf der Schulterklappe haben, als man selbst.
In der AGA ist ein Unteroffizier für Rekruten eben ein Vorgesetzter dessen Anweisungen (in diesem Fall eher Bitte), man unverzüglich Folge leistet.
Nicht zu akzeptieren in dieser Sache ist aus meiner Sicht in erster Linie das Verhalten des Uffz.
Vielleicht sollte man noch klarstellen, dass Sonderdienste keine EM sind sondern eben verhaltensunabhängige Sonderdienste!
@ wolverine
ein GvD am Wochenende mag nach der ZDv (ob nun links oder rechts-um-gedreht ;)) ein verhaltensunabhängiger Sonderdienst sein.
Unser Kompaniefeldwebel nutzte solche Situationen dadurch, dass er eben sagte, na dann tragen sie sich mal fürs Wochenende ein. (gemeint war GvD/Wache, KvD usw.).
Er meinte, bei einem Wochenend-Dienst hätte man vieeel mehr Zeit zum Nachdenken, denn am WE wären 24.00 Stunden doppelt so lange wie unter der Woche. Und damit stünde einem die doppelte Zeit zum Nachdenken zur Verfügung... :D
Ich habe nicht bestritten, dass es so etwas gibt. In ca. 20 Jahren habe ich davon gehört ;). Ich habe nur klargestellt, dass es unzulässig ist und einer Beschwerde stattzugeben wäre, sollte tatsächlich der Eindruck erweckt worden sein, es wäre eine EM.