Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: Marcomania am 17. Juli 2004, 21:13:57

Titel: fallschirmspringerlehrgang
Beitrag von: Marcomania am 17. Juli 2004, 21:13:57
hallo,

gibt es für mich als mob-beorderten reservisten irgendeine chance (und sei sie noch so klein) an einem springerlehrgang teilzunehmen?
oder ist das definitiv unmöglich?
hat jemand schon mal von einem resi gehört, der auf einem springerlehrgang war?

danke und gruß, marco.
Titel: Re:fallschirmspringerlehrgang
Beitrag von: Kobold am 18. Juli 2004, 00:26:23
Vergiss es.

Eher wird Dir die Bundeswehr die 5000 Euro Lehrgangskosten bar in die Hand drücken  ::)
Titel: Re:fallschirmspringerlehrgang
Beitrag von: marcomania am 18. Juli 2004, 15:27:40
schade...

okay, für resis wäre das sicher ein reines privatvergnügen. bleibt ja noch der zivile weg beim nächsten luftsportverein...

gruß, marco.
Titel: Re:fallschirmspringerlehrgang
Beitrag von: Piet am 18. Juli 2004, 15:34:47
Wo Du von "privat" sprichst: Es gibt ja diese ominösen Kurse in Holland, Tschechien etc., wo man ausländische Springerabzeichen machen kann. Wenns Dir nur ums Springen selbst geht und nicht um das Abzeichen bzw. das Tragen desselben, guck mal in die Anzeigen in der "Y", "loyal" etc., da stehen eigentlich immer Angebote drin, fängt bei ca. 250 Euro an (5 Tage, incl automatischen Absprüngen). Kann einen "echten" Lehrgang bei den Fallis nicht ersetzen, soll es auch gar nicht, aber wie gesagt: zum "Nur so springen" sollte es reichen.
Titel: Re:fallschirmspringerlehrgang
Beitrag von: Simon am 18. Juli 2004, 17:57:47
Soweit ich weiß, gibt es geringe Chancen, wenn man in einer LL Einheit Mob Verplant ist....jetzt natuerlich die Frage: Nehmen die einen ueberhaupt wenn man aus nicht LL Einheiten kommt  ::) Prinzipiel kann man alles anfordern.

mfg,
Simon
Titel: Re:fallschirmspringerlehrgang
Beitrag von: Wing51 am 12. Dezember 2005, 15:20:44
Moin,

solltest du bei einer "interessanten" Einheit Dienst tun, könnte deine übergeordnete Führung von der Notwendigkeit des Springerlehrgangs überzeugt sein und selbigen anfordern. Dies ist nicht der übliche Weg, kann aber zu überraschenden Erfolg führen. Üblicherweise kann sich der interessierte Reservist nur über deinen FwRes / TrpTeil melden, wenn er sich in einer springenden Einheit befindet.

Wobei bei einer springenden Einheit der KpChef garantiert schon von sich aus darum kümmert.

Springerlehrgang in Texel ist sehr gut, wird von ehem. / aktiven Marines der Holländer (Corps Mariniers vom Stützpunkt Den Helder) durchgeführt.

Wenn du den Springerlehrgang willst, gehe am Besten in eine springende Einheit (wozu übrigens auch das leichte Flugabwehregiment in Wuppertal mit seinen Stinger-Teilen zählt, nicht nur LL-Btl's). D.h. du fragst in der Einheit nach, ob du dort eine Wehrübung machen kannst, nach erfolgreicher WÜB noch mehr Übungen mitmachst und irgendwann automatisch auf dem SprgLhrg landest.
Wer den Adler haben will, muß auch was dafür tun.

Semper fidelis.

ehem. ZgFü FschJgTrp
Titel: Re:fallschirmspringerlehrgang
Beitrag von: Fitsch am 12. Dezember 2005, 15:49:20
heute sieht es allerdings anderst aus:
Man muß schon froh sein wenn man überhaupt in einem aktiven Truppenteil eine mob-Beorderung bekommt.

Und daß man auf nen Springerlehrgang kommt ohne auf einer Sprungstelle eingeplant zu sein halte ich für ein Gerücht.

Texel oder die Veranstaltungen mit Adi sind ja gut und recht, aber kommt blos nicht auf die Idee und haftet euch die Abzeichen an die Uniform.
(Bestimmungen zum Tragen von Abzeichen siehe ZDv 37/10 / siehe Vorschriften linke Seite)

Aber Kamerad F_K kann sicher auch noch das ein oder andere Wort darüber verlieren  ;D

Horrido
Titel: Re:fallschirmspringerlehrgang
Beitrag von: F_K am 12. Dezember 2005, 18:07:16
Lieber Marcomania:

Wie schon mal dargestellt:
Ist man als MobReservist (oder nun Personalreserve bzw. Verstärkungsreserve) in einer Zelle eingeplant, die springend geschlüsselt ist, so kann man auch als Reservist auf den Springerlehrgang gehen.

Klar ist, das dies nicht die einzige (bzw. erste) WÜ sein sollte, die man in dem TrT macht.
Außerdem besteht eine gewisse Schwierigkeit darin, eine solche MobStelle zu erhalten, da doch in der Regel auf Fallschirmjäger zurückgegriffen wird, wenn MobStellen zu besetzen sind.

In aller Regel gibt es lange Wartelisten, ohne "Beziehungen" ist da kaum etwas zu machen.

However: Bei entsprechendem Soldatenglück (oder seltene ATN) kann man eine solche MobStelle erhalten und darf dann auch springen gehen ...

@ Kobold:
"Einfach so" von der BW 5000 Euro in die Hand gedrückt zu bekommen, habe ich noch nicht geschafft, im übrigen sind andere Lehrgänge von 3 Wochen kaum "billiger", weil 5 x so ein kleiner Luftransport nicht so viel Geld kostet.
Titel: Re:fallschirmspringerlehrgang
Beitrag von: wolverine am 15. Dezember 2005, 09:15:11
Geht doch einfach den korrekten Weg: Formrichtiger Antrag an die zuständige Stelle. Ablehnen ist dann deren Sache. Vielleicht hat man ja Glück.
Titel: Re:fallschirmspringerlehrgang
Beitrag von: F_K am 15. Dezember 2005, 17:42:19
Lieber wolverine,

ich verstehe nicht, wie dein Ratschlag hier weiterhelfen soll.  ???

Lehrgänge werden in der Truppe nicht "beantragt", sondern VON DER ZUSTÄNDIGEN STELLE für einen Soldaten ANGEFORDERT.

Sprich: Der Soldat hat hier kein "Antragsrecht".

Der von mir dargestellte Weg ist die richtige Vorgehensweise.

(Es GAB mal Zeiten, da konnte man als Reservist verwendungsunhabhängig (zumindest theoretisch) am Fallschirmsprunglehrgang teilnehmen.

Ich kennen einen Offizier der Reserve, der hat diese theoretische Möglichkeit für sich  zu einer praktischen Möglichkeit gemacht (im Klagewege), seitdem ist auch die theoretische Möglichkeit DICHT.

Aber wie gesagt, das ist Geschichte .... )
Titel: Re:fallschirmspringerlehrgang
Beitrag von: Fitsch am 15. Dezember 2005, 19:05:19
egal wie´s läuft / wo mans beantragt / oder sonst was ...

Die Chancen stehen größer daß ich endlich Jessica Simpson rumkriege als daß ein Resi auf nen Springerlehrgang geschickt wird.
(Kamerad F_K mal ausgenommen)

Horrido
Fitsch

(Träumen darf man ja ....)
Titel: Re:fallschirmspringerlehrgang
Beitrag von: F_K am 15. Dezember 2005, 19:36:39
Lieber Fitsch,

ich kenne sogar zwei Reservisten (sollen aber nach eigenen Angaben zumindest in der LLBrig 31 tatsächlich die einzige sein), die den FREIFALLERlehrgang als Res gemacht haben und den Schein auch noch aktiv haben.
Desweiteren habe ich auch Kameraden kennengelernt, die den Auffrischerlehrgang als Res gemacht haben ....

(Ich warte ja noch auf die Aussage des DivArztes, soll aber Mitte Januar kommen  ;) )

Wie sehen, unmöglich ist nichts.

Was will ich? Was bin ICH bereit dafür zu tun?
( ... und das muss halt in einem sinnvollem Verhältnis stehen).

In diesem Sinne, Fitsch: Entweder was unternehmen, oder von dem "Wollen" trennen.
Titel: Re:fallschirmspringerlehrgang
Beitrag von: wolverine am 15. Dezember 2005, 21:06:11
Wenn der Reservist beordert ist, ist seine S1Abteilung als kalenderführende Dienststelle doch für Lehrgänge zuständig, denke ich. Wenn ich da falsch liege lasse ich mich gerne belehren. Mein S1-Lehrgang ist nämlich erst im nächsten September für mich angefordert worden - von wem auch immer.
Titel: Re:fallschirmspringerlehrgang
Beitrag von: F_K am 16. Dezember 2005, 15:13:16
Genau Wolverine,

die S1 Abteilung ist zuständig (eben NICHT der Reservist).

Die S1 Abteilung fordert Lehrgänge an (ggf. nach Absprache mit dem Reservisten).
(Anders ist es bei Lehrgängen der freiw. ResArbeit und Lehrgängen für Offiziere, die direkt durchs PersABw gesteuert werden usw.).

"Die" S1 Abteilung muss aber auch für einen Lehrgang ANFORDERUNGSBERECHTIGT sein.
Gibt es keine springenden Stellen in dem Verband, dann darf dieser Verband auch keinen Springerlehrgang anfordern.

Also: "Antrag" vom Reservisten gibt es hier nicht ...
Titel: Re:fallschirmspringerlehrgang
Beitrag von: wolverine am 17. Dezember 2005, 09:27:26
Da der Mann nicht geschrieben hat, wo er eingesetzt ist und ich folglich nicht weiss, ob es in diesem Verband Stellen gibt, die die Sprungberechtigung voraussetzen, dachte ich, dass sein S1 Offz/ Fw der bessere Ansprechpartner für diese Frage ist. Und da ich ebensowenig weiss, welchen Kontakt der Reservist zu seinem Verband hält, hielt ich mich an die Vermutung der Briefzustellung. Ein Brief an seinen zuständigen S1 mit dem Inhalt der Einberufung für eine Wehrübung zur Durchführung des Lehrganges Militärfallschirmspringer/aut. könnte man gem. des Wortlautes durchaus als "Anforderung" oder "Antrag" bezeichnen. Und auf einen solchen bekommt der Soldat gewöhnlich eine Antwort und in der Regel auch die Gründe für diese Entscheidung, da nach der ZDV 10/1 die "...Sinnzusammenhänge darzustellen sind. Dies ist Aufgabe jedes Führers..." Und das hätte dem Reservisten durchaus helfen können. - So mein Gedanke -
Titel: Re:fallschirmspringerlehrgang
Beitrag von: Andy81 am 24. Januar 2006, 10:27:08
Hallo, ich hab meinen Wehrdienst bei den Fallis gemacht. Da gab es auch Reservisten, die den Springerlehrgang gemacht haben. (zwei Unteroffiziere und ein Offizier). Glaube aber nicht, dass das außerhalb einer Falli Mob-Beorderung geht und die ist sehr schwer zu bekommen. Ich habe mich selbst sehr darum bemüht. Leider wurde mein Bataillon aufgelöst. Nun bin ich bei der SystemInst. Versuche im moment verzweifelt zumindest irgentwas "grünes" zu bekommen. Das mit dem Springen kann ich mit jetzt leider auch abschminken. Zwar durfte ich den Lehrgang damals machen. Aber die Lizens ist jetzt abgelaufen. Nicht einmal für die Sprünge um die Lizens zu erhalten habe ich Plätze bekommen, weil ich nicht bei den Fallis beordert bin. Also sehe ich für den Springerlehrgang ziemlich schwar.
Zu den Lehrgängen in Holland und co: Die kann ich aus meiner Erfahrung nur bedingt empfhelen. Der in Holland zu 100%. Den in Tschechien nur bedingt. Haben da nur ca. 1h Landeübungen gamacht obwohl in unserer Gruppe auch welche ohne Springerabzeichen waren. Die Schirme sind dort allerdings größer, so dass die Landegeschwindigkeit geringer ist.
Ich hoffe ich konnte dir helfen.
P.S. Hat jemand eine gute Idee, wie ich von der Systeminst. Beorderung zu den Jägern oder so kommen. Mein S1 hat gesagt es wäre kein Problem wenn ich eine Stelle finde (bin OG; 24J.)
Titel: Re:fallschirmspringerlehrgang
Beitrag von: schlammtreiber am 24. Januar 2006, 10:52:06
Zitat von: Andy81 am 24. Januar 2006, 10:27:08
Den in Tschechien nur bedingt. Haben da nur ca. 1h Landeübungen gamacht obwohl in unserer Gruppe auch welche ohne Springerabzeichen waren. Die Schirme sind dort allerdings größer, so dass die Landegeschwindigkeit geringer ist.

Hmmm, nur eine Stunde Trockenübungen erscheint allerdings etwas wenig (obwohl ich Laie bin). Wieviel Stunden Landeübungen, Sprungturm etc kriegt man denn in Altenstadt vor dem ersten Sprung?
Titel: Re:fallschirmspringerlehrgang
Beitrag von: Fitsch am 24. Januar 2006, 11:05:48
@Andy81
ruf bei Deinem S1 an und sag daß Du die ResFw-Laufbahn einschlagen willst.

Horrido
Fitsch
Titel: Re:fallschirmspringerlehrgang
Beitrag von: Andy81 am 24. Januar 2006, 13:18:37
In Altenstadt fängt man erstmal mit Übungen auf der Matte an und steigert sich dann bis zum Pendel. Insg. waren es ca. 14 Tage. Am Schluss musst man noch einen Test machen. 4 perfekte Landungen. Erst dann durfte man wirklich springen.
Titel: Re:fallschirmspringerlehrgang
Beitrag von: schlammtreiber am 24. Januar 2006, 14:00:10
Schon ein leichter Unterschied zu 1h Fallübungen  ;D
Titel: Re:fallschirmspringerlehrgang
Beitrag von: Andy81 am 24. Januar 2006, 15:11:50
Das habe ich mir auch gedacht. Ok mir war es in dem moment egal, weil mein letzter Sprung gerade mal 2 Monate zurück lag.
In Holland fand ich es wesentlich besser. Da wurden die Leute überprüft was sie schon konnten und man konnte (wenn man noch aktiv war) so ein Formular mit PK und Diensstempel der einheit mitbringen, damit man sich das anrechnen lassen kann.
Dort wurde auch das Bodentraining ordentlich durchgeführt und man musste auch einen Test machen.
Alle wenn, dann nach Holland.
Titel: Re:fallschirmspringerlehrgang
Beitrag von: F_K am 29. Januar 2006, 12:18:56
Hallo Andy,

ich rate auch stark RUA / RFA / ROA an, als solcher gibt es ggf. zumindest die Chance, zu der springenden Truppe zurückzukehren.

Glück ab
Titel: Re:fallschirmspringerlehrgang
Beitrag von: Andy81 am 04. Februar 2006, 15:02:16
Danke für den Tipp; Passt zwar nicht zu der Überschrifft, aber wieviel Auffand ist mit den jeweiligen Laufbahnen verbunden? Gehe bald ins Referendariat und hab keine Ahnung wieviel Zeit man da bzw. wie flexibel man ist.
Titel: Re:fallschirmspringerlehrgang
Beitrag von: F_K am 04. Februar 2006, 15:43:44
Hallo,

zu den Laufbahnen gibt es schon genug Threads, einfach mal Suche benutzen und lesen.

So als Anhalt:
- ResUffz Lehrgang ca. 4 Wochen
- ResFw Lehrgang ca. 4 bis 6 Wochen
- ResOffz Lehrgänge und Praktika plus EignungsWÜ 2 Monate ..

jeweils plus weitere WÜs ...
Titel: Re:fallschirmspringerlehrgang
Beitrag von: Andy81 am 07. Februar 2006, 13:24:29
Danke, hab einiges gefunden. Nur noch eine vielleicht etwas merkwürde Frage. War ja Falli. Meine neue Mob-Beorderung ist ja SystemInst. Wenn ich jetzt eine Wehrübung mache. Hab ich dann grüne oder blaue Litzen?
Titel: Re:fallschirmspringerlehrgang
Beitrag von: Timid am 07. Februar 2006, 15:13:27
Du trägst Litze und Barett deines Mob-Verbandes. Und wenn dieser zur Instandsetzung gehört, wird das die blaue Litze zum korallenroten Barett sein.

Am besten rufst du mal bei dem Verband an und fragst nach, denn es gibt ja auch einige abweichende Regelungen.