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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Nina am 14. August 2008, 07:51:19

Titel: Bewerbung als Frau, Test KWEA
Beitrag von: Nina am 14. August 2008, 07:51:19

Hallo ihr Lieben,

am Montag hatte ich ein Gespräch beim Wehrdienstberater.
Er meinte ich werde nicht gemustert, dass geschieht alles beim ZNwG in Berlin. Ich solle aber nochmal ins KWEA kommen um dort einen Eignungstest zu machen. Dann werden meine ganzen Unterlagen zum ZNwG geschickt.
Meine Frage ist jetzt: Muss ich diesen Test jetzt wirklich auch noch machen? Ich habe schon genug bammel vor dem 2-tägigen Test in Berlin. Ich will meine Chancen nicht schon beim ersten Test eventuell verschlechtern.
Vor Jahren war ich schon mal bei einem Wehrdienstberater und der meinte ich soll mich direkt beim ZNwG bewerben.
Was ist nun besser?
Vielen Dank schon jetzt für eure Antworten!
Titel: Re: Bewerbung als Frau, Test KWEA
Beitrag von: BulleMölders am 14. August 2008, 08:26:51
Der Eignungstest ist schon mal eine Vorauswahl für das ZNwG.
Anhant dieses Eignungstestes werden die weiteren Teste am ZNwG aufgebaut.
Titel: Re: Bewerbung als Frau, Test KWEA
Beitrag von: Nina am 14. August 2008, 09:07:11
Das heißt ich muss diesen Test machen?!?
Kann ich den auch nicht bestehen und dann gar nicht erst zum ZNwG eingeladen werden?

Vielen Dank für deine Antwort!
Titel: Re: Bewerbung als Frau, Test KWEA
Beitrag von: BulleMölders am 14. August 2008, 10:04:21
Sicher kann auch sowas Passieren.
Titel: Re: Bewerbung als Frau, Test KWEA
Beitrag von: JuliaM. am 18. August 2008, 20:17:39
Zitat von: BulleMölders am 14. August 2008, 08:26:51
Der Eignungstest ist schon mal eine Vorauswahl für das ZNwG.
Anhant dieses Eignungstestes werden die weiteren Teste am ZNwG aufgebaut.

Aus war für Aufgaben besteht denn dieser Vortest? Ähnlich wie der im ZNwG?
Berufsspezifisch? Allgemein?
Titel: Re: Bewerbung als Frau, Test KWEA
Beitrag von: BulleMölders am 19. August 2008, 07:44:18
Also der Test beim KWEA ist eigentlich sehr Allgemein gehalten, da er ja dafür da ist Wehrpflichtige und nicht SaZ auf ihre Verwendungsfähigkeit zu Prüfen.
Vom Ablauf her sind die beiden wohl identisch, nur das beim ZNwG eben je nach Bewerbung des SaZ mehr auf den bestimmten Bereich geprüft wird.