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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Gonzo am 23. Juli 2004, 09:40:40

Titel: Re:Nur 16 Tage GWD!
Beitrag von: Gonzo am 23. Juli 2004, 09:40:40
Wahrscheinlich hab ich mich im ursprünglichen Topic unklar ausgedrückt. Also:
Es ist richtig, dass mein Fuß vor Dienstantritt gebrochen war, allerdings sollte ich nach der Diagnose innerhalb von zwei Tagen entlassen werden. Daraus wurden 10. Und dadurch kann der Fuß nicht mehr operiert werden, weil er bereits falsch zusammen wächst.--> Dank der langsamen Entlassung bleibt das Handicap.

Ich hab da noch irgendwas von "Pflicht zur Gesunderhaltung und Heilfürsorge" im Ohr. Doch wie soll das möglich sein, wenn man trotz "bettruhe" über die Kaserne gescheucht wird um den Laufzettel aus zu füllen?

Ich hoffe, es wurde erkannt, das ich den Bund nicht für den Fakt des gebrochenen Fußes verklagen will.
Trotzdem wär ich dankbar, wenn die andern Fragen aus dem geschlossenen Thema beantwortet werden könnten. Schließlich handelt es sich hier um Ansprüche, die mir auch gesetzlich zustehen.
Titel: Re: Re:Nur 16 Tage GWD!
Beitrag von: mib am 23. Juli 2004, 10:46:13
Du musst Deine Fragen ein wenig genauer stellen:

zu1: Welche Kilometer möchtest Du mit welcher Pauschale erstattet bekommen?

zu4: Was war denn an dem Entlassungstag (16.) dass Du nicht mehr kommen brauchtest?
Grundsätzlich bist Du als GWDL zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung verpflichtet. Einfaches Fernbleiben begründet noch keinen Anspruch auf Auszahlung des Verpflegungsgeldes.
Titel: Re: Re:Nur 16 Tage GWD!
Beitrag von: schlammtreiber am 23. Juli 2004, 11:35:13
ZitatEs ist richtig, dass mein Fuß vor Dienstantritt gebrochen war,

Wieviel Tage vor Dienstantritt?


Zitatallerdings sollte ich nach der Diagnose innerhalb von zwei Tagen entlassen werden. Daraus wurden 10.

Wer hat die 2 Tage versprochen? Kannst Du Dir vorstellen, daß man einen GWDL nicht so ganz einfach über Nacht aus seiner staatsbürgerlichen Pflicht entlassen kann? Es müsste schon eine Verschleppung vorliegen...


ZitatUnd dadurch kann der Fuß nicht mehr operiert werden, weil er bereits falsch zusammen wächst.--> Dank der langsamen Entlassung bleibt das Handicap.

Ein Freund von mir hat sich mal im Urlaub den Handwurzelknochen zerdeppert. Auf See. Operation erst nach über einem Monat. Wird einfach künstlich neu gebrochen und der Verwuchs abgeschliffen.
Titel: Re: Re:Nur 16 Tage GWD!
Beitrag von: Gonzo am 23. Juli 2004, 12:08:03
Wow...hier geht das ja schnell mit den Antworten!

Ich hab gerade mit meinem ReFü telefoniert (besser gesagt mit der Urlaubsvertretung) und hab alle Fragen geklärt. Das Kilometergeld gibt es anteilsmäßig für die Tage. Das Verpflegungsgeld für den einen Tag Abwesenheit is auch schon im PC. Und mir wurde gesagt, dass ich sogar anteilsmäßig Weihnachtsgeld krieg!?!

Mit meiner "langen" Bundeswehrzeit lief halt alles ein bisschen bescheiden ab...es war aber die Gesmatsituation. Sonst wär ich gern da geblieben.

@schlammtreiber:
Ich kann hier auch nur Information weitergeben, die ich von meinem Zivilenarzt jetzt erhalten hab. Er meinte, dass der Fuß nach der OP (neuer Bruch+abschaben) zwar besser werden würde, jedoch durch das Schaben nie perfekt wird. --> OP wird aus Kostengründen von der Krankenkasse nicht übernommen. Solang wie ich keine Probleme mit dem Fuß krieg is auch von meiner Seite aus alles i.O.
Titel: Re: Re:Nur 16 Tage GWD!
Beitrag von: schlammtreiber am 23. Juli 2004, 12:59:35
ZitatOP wird aus Kostengründen von der Krankenkasse nicht übernommen.

Es lebe die Reform der Sozialversicherungen  >:(
Titel: Re: Re:Nur 16 Tage GWD!
Beitrag von: Gast am 25. Juli 2004, 18:11:14
Bei meinem Sohn hat es 14 Tage gedauert bis zur
Entlassung. Er hatte sich  2 Tage vor der Einberufung 3 Bänder im Knie gerissen. Er hatte
die Einberufung als SaZ 12 (OA) mit Widerrufsrecht.
Jetzt muß er bis 01.07.2005 warten.