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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: JuliaM. am 29. August 2008, 19:31:50

Titel: Grundwehrdienst
Beitrag von: JuliaM. am 29. August 2008, 19:31:50
Kleine Frage:

Noch weiß ich ja nicht, ob ich jemals bei der Bundeswehr genommen werde,
aber nur für den Fall.

Die ersten zwei Monate bestehen ja aus Grundwehrdienst.
Muss ich dann die ganze Zeit in der Kaserne wohnen?
Frage nur, weil ich ja auch, je nach dem wo ich anfange, eine Wohnung suchen muss
und obendrein zwei Katzen haben, die ich ja für einige Zeit irgendwo unterbringen muss.
So 100%ig konnte mir das bisher niemand sagen ???
Titel: Re: Grundwehrdienst
Beitrag von: sliderbp am 29. August 2008, 19:54:44
In der Grundausbildung bist du verpflichtet in der Kaserne zu nächtigen. Du wirst dich in der Zeit ohnehin aufgrund des sehr eng gesteckten Dienstplanes fast ausschließlich in der Kaserne aufhalten.
Eine Wohnung ist nicht so dringend ... du bekommst im Normalfall auch nach der Grundausbildung in der Stammeinheit eine Stube gestellt. Diese siehst du allerdings sowieso nicht allzu oft solange du noch deine nötigen Lehrgänge absolvieren musst, welche im gesamten Bundesgebiet stattfinden können. Auch hier wirst du innerhalb der jeweiligen Standorten untergebracht sein.
Titel: Re: Grundwehrdienst
Beitrag von: Andi am 29. August 2008, 19:55:20
Zitat von: JuliaM. am 29. August 2008, 19:31:50
Die ersten zwei Monate bestehen ja aus Grundwehrdienst.

Nein! Der Grundwehrdienst dauert 9 Monate und ist Pflichtdienst für alle deutschen Männer.
Was du einst ist die Allgemeine Grundausbildung (AGA), welche grundsätzlich 3 Monate dauert, bzw. bei Marine und Sanitätsdienst nur zwei Monate mit anschließender spezifischer Ausbildung des Organisationsbereiches.

ZitatMuss ich dann die ganze Zeit in der Kaserne wohnen?

Bis zum Ende des 25. Lebensjahres ist ein Soldat verpflichtet zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft, das bedeutet aber nicht, dass der Soldat auch in der Kaserne schlafen muss, in der Regel haben Mannschaften und Unteroffiziere ohne Portepee nach Dienstschluss Ausgang bis zum Frühstüch (bzw. bis zum Beginn des Rahmendienstplanes ihrer Einheit) und können dementsprechend auch zu hause schlagen.
Während der AGA gibt es unter der Woche allerdings einen Zapfenstreich (in der Regel 23 Uhr) bis zu dem der Soldat in der Kaserne in seinem bett liegen und ruhen muss. Auf weiteren Lehrgängen (die mitunter im gesamten Bundesgebiet stattfinden können) kann es ebenfalls einen Zapfenstreich geben, genauso erfordern es im Alltagsdienst auch Übungen und Sonderdienste in der Truppenunterkunft zu schlafen.

ZitatFrage nur, weil ich ja auch, je nach dem wo ich anfange, eine Wohnung suchen muss

Und was bringt dir dass, wenn du nach drei Monaten AGA vermutlich sowieso wieder versetzt wirst und je nachdem in was für einer Laufbahn du einsteigen willst noch auf zig Lehrgänge in der ganzen Republik unterwegs bist?

Zitatund obendrein zwei Katzen haben, die ich ja für einige Zeit irgendwo unterbringen muss.

Würde ich mir überlegen, ob ich die nicht abschaffe. Während etwaiger Auslandseinsätze ist das auch etwas schwierig.

ZitatSo 100%ig konnte mir das bisher niemand sagen ???

Das wird dir auch weiterhin niemand sagen können. Du weißt ja noch nicht mal ob du eingestellt wirst, geschweige denn wohin du in welcher Laufbahn kommst.

Gruß Andi