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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Clausi am 23. Juli 2004, 20:25:59

Titel: Tauglichkeitsherabsetzungsverfahren in AGA
Beitrag von: Clausi am 23. Juli 2004, 20:25:59
Hi!
Bei mir wurde gerade (mitten in der AGA) :-\ festgestellt, dass mein Knie nicht in Ordnung ist und ich wohl untauglich bin. Bin grad kzh und warte auf weiteres, weiß nur, dass ich wohl in 6 Monaten eine Nachmusterung durchlaufen werde.
Weiß jetzt zufällig jemand, ob ich, wenn ich bis Oktober einen Studienplatz bekomme, den auch annehmen kann, oder ob ich noch Soldat bin und nix tun darf?
Und wie siehts finanziell aus, erhalte ich weiter Sold oder sitze ich nun auf dem Trockenen??
Darf bei ich überhaupt noch sport treiben, wenn ich doch untauglich sein soll (bin durchaus dazu in der Lage)?
Ich weiß, das hätte ich alles noch in der Kaserne fragen sollen, war aber so baff, dass ich auf einmal nach Hause kann, dass ich einfach gleich gegangen bin ;)
Titel: Re:Tauglichkeitsherabsetzungsverfahren in AGA
Beitrag von: Simon am 26. Juli 2004, 14:58:17
Zu den Fragen was Sie duerfen, muessen Sie wohl einfach mal den fuer Sie zusatendigen BW Arzt anrufen (Kaserne anrufen, Verbinden lassen), Grundsatz ist, Sie sind Soldat und haben selbst fuer Ihre Gesundheit zu sorgen.
Wenn Sie KzH (Krank zu Hause) sind, dann sind Sie Soldat und erhalten natuerlich fuer diese Zeit Sold und Verpflegungsgeld.
Solange Sie Soldat sind, koennen Sie nicht einfach Anfangen zu studieren, BEWERBEN sollten Sie sich aber fuer den Studienplatz in jedem Fall, denn wenn man Sie zulaesst koennen Sie der Uni melden, dass Sie derzeit noch Wehrdienst leisten. Der Studienplatz wird dann an einen anderen Bewerber vergeben, aber wenn Sie NACH Ihrem Wehrdienst erneut einen Antrag auf Zulassung bei der Uni stellen, haben Sie ein ANRECHT auf einen Studienplatz, unabhaengig von dem dann gueltigen Numerus Clausus oder anderen Bewerbungsvorraussetzungen.
Unabhaengig davon sollten Sie natuerlich aus egoistischen Gruenden auf eine zeitnahe Klaerung des weiteren Vorgehens seitens der BW hinwirken, Sie wollen ja wohl kaum (selbst bezahlt) die naechsten Monate einfach nur rumhaengen.

mfg,
Simon
Titel: Re:Tauglichkeitsherabsetzungsverfahren in AGA
Beitrag von: bob1 am 27. Juli 2004, 13:56:03
darf ich fragen wie das festgestellt wurde?
Titel: Re:Tauglichkeitsherabsetzungsverfahren in AGA
Beitrag von: schlammtreiber am 27. Juli 2004, 15:21:11
Wahrscheinlich bei einer ärztlichen Untersuchung?  ;)
Titel: Re:Tauglichkeitsherabsetzungsverfahren in AGA
Beitrag von: bob1 am 27. Juli 2004, 16:10:29
ich geh mal davon aus das er von selber nichts gesagt hat, aber wie wollen die das dann herausgefunden haben?
Titel: Re:Tauglichkeitsherabsetzungsverfahren in AGA
Beitrag von: mib am 27. Juli 2004, 17:12:26
@bob1
Selbst wenn in einem konkreten Fall die alleinige Untersuchung vielleicht keinen Befund ermöglicht, so hat der betroffene Soldat aber die Wahrheit über seinen Gesundheitszustand zu sagen (auch über zurückliegende Beschwerden).
Jedes andere Verhalten ist ein grober Verstoß gegen diverse Pflichten des Soldaten.
Titel: Re:Tauglichkeitsherabsetzungsverfahren in AGA
Beitrag von: Clausi am 29. Juli 2004, 15:49:12
Ganz einfach: Ich hab bei der Musterung angegeben, dass ich seit 3-4 Jahren Kniebeschwerden habe. Diese treten nur recht selten und in größeren Zwischenräumen auf und wurde ausgeleierten Kreuzbändern zugeschrieben. Man hat mich also nochmal zum Orthopäden geschickt, der mich fragte ob ich noch Probleme habe, und ich antwortete der Wahrheit gemäß, nein, seit Monaten schon nicht mehr.
Schon war ich t1!
Beim Bund ist mir dann auf einmal die Kniescheibe fast rausgesprungen, und der Fachartzt fand beim röntgen raus, dass ein gutes Stück davon seit meiner Geburt fehlt und man das operieren sollte!
Was bedeutet das nun für mich???
Titel: Re:Tauglichkeitsherabsetzungsverfahren in AGA
Beitrag von: bob1 am 29. Juli 2004, 15:56:55
naja ich würde sagen du wirst dafür ausgemustert, denn die knie sind wichtig.
Titel: Re:Tauglichkeitsherabsetzungsverfahren in AGA
Beitrag von: bob1 am 29. Juli 2004, 15:57:34
oder du bekommst nen schreibtischjob, da brauchste deine knie ja nicht wirklich
Titel: Re:Tauglichkeitsherabsetzungsverfahren in AGA
Beitrag von: Clausi am 31. Juli 2004, 18:32:32
Neue Lage:
Hatte mich vor der BW bei einer FH beworben, da die einem ja auch wenn man zum Bund muss den Platz ein Jahr frei halten. Hab jetzt grad erfahren, dass ich angenommen worden bin, wegen der Nachmusterung in 6 Monaten bin ich mir aber über eines im Unklaren: Mir hat jemand erzählt, dass ich bis zur endgültigen Ausmusterung, also wohl in 6 Monaten, noch Soldat bin, also nicht studieren kann.
Stimmt das?
Und wenn ja, dann müsste ich ja noch Geld kriegen, wär ja eigentlich unlogisch....
Wüsst einfach nur gern, ob´ich den platz annehmen kann, hab nämlich nur 10 Tage Zeit, erfahr aber erst in 2 (zwo ! ;D) Wochen oder so ob dieses Tauglichkeitsherabsetzungsverfahren durch ist oder nicht.
Recht kompliziert, ich weiß, aber vielleicht kennt sich ja jemand aus.
Titel: Re:Tauglichkeitsherabsetzungsverfahren in AGA
Beitrag von: schlammtreiber am 02. August 2004, 08:14:57
Schritt 1:
Zur Bank humpeln

Schritt 2:
Kontoauszug holen

Schritt 3:
diesen checken

Schritt 4:
binäres denken - IF "keine Kohle von Bw überwiesen wird" then go a)
IF "Kohle von Bw weiterhin überwiesen wird" then go b)

Schritt 5:
Ergebnis auslesen
a) Du erhälst keinen Sold von der Bw, was die Folgerung nahelegt, daß Du Dich nicht mehr in Diensten von Vater Staat befindest, d.h. Du kannst studieren bis der Arzt kommt
b) Du kriegst lecker Sold von Kumpel Struck, was wiederum den Schluß nahelegt, daß Du nur KzH bis DZE bist und nicht ausgemustert also noch Soldat, was einem Studium erstmal im Wege steht aber sich klären lässt (evtl)

Schritt 6:
System herunterfahren