Moin Jungs,
ich bin seit 1.7. 2008 bei der BW und mache grade AGA zum Sani (in Weißenfels). So nun hab ich bei mir zuhause in Dresden eine schwerbehinderte Großmutter, die zu 90% schwerbehindert ist und eine Begleitperson benötigt. Daher habe ich auch um eine Versetzung nach Dresden ersucht. Jetzt wollt ich wissen wie die Chancen stehen das der Antrag durchkommt für mich als Gwdl'er.
Gibt es in der ganzen Familie keine andere Begleitperson? Und wenn das so ist: Was macht die Großmutter seit Juli?
Naja also meine Eltern und mein Onkel sind arbeitstätig. Und für die ist es halt eine wirkliche Belastung zur Zeit, denn sie teilen sich sozusagen rein. Ich würde mich dann sozusagen nach Dienst immer um meine Großmutter kümmern.
Und weitere Begleitpersonen gibts nicht.
Zu den Chancen kann man wenig bis garnichts sagen. Mach dich im Zweifel auf Papierkrieg gefasst. Eigentlich werden gerade GWDL nicht im Stich gelassen...aber das soll vorerst keine Hoffnung machen.
Zitat von: wolverine am 14. September 2008, 14:51:58
Gibt es in der ganzen Familie keine andere Begleitperson? Und wenn das so ist: Was mach die Großmutter seit Juli?
Was ich hier oft im Forum lese das garnicht wirklich auf die frage beantwortet wird die da steht es muss gleich erst mal die Lebensgeschichte
erfragt werden wozu? was geht dich was an ob es noch andere Begleitpersonen gibt? was die Großmutter seit Juli macht? das wird doch garnicht gefragt, wenn es eine Begleitperson geben würde dann würde er doch garnicht fragen wegen Versetzung
Zitat von: Dennis812 am 14. September 2008, 16:25:10
Zu den Chancen kann man wenig bis garnichts sagen. Mach dich im Zweifel auf Papierkrieg gefasst. Eigentlich werden gerade GWDL nicht im Stich gelassen...aber das soll vorerst keine Hoffnung machen.
man kann das doch gleich so wie hier ;o)
Danke, ich brech dann mal wieder auf in mein Kasernchen. Ne ruhige woche mit Saniausbildung.
Grüße Sprembo.
Zitat von: adrianos am 14. September 2008, 16:53:50
Was ich hier oft im Forum lese das garnicht wirklich auf die frage beantwortet wird die da steht es muss gleich erst mal die Lebensgeschichte erfragt werden wozu?
Um den Sachverhalt bewerten zu können und darauf aufbauend dem Fragesteller eine hilfreiche Antwort und Hilfestellungen geben zu können.
Zitatwas geht dich was an ob es noch andere Begleitpersonen gibt? was die Großmutter seit Juli macht? das wird doch garnicht gefragt, wenn es eine Begleitperson geben würde dann würde er doch garnicht fragen wegen Versetzung
Ist dir langweilig? Nur weil du keine Ahnung hast muss das ja nicht jedem so gehen. Geh davon aus, dass es schon seinen Sinn und Zweck hat wenn Rückfragen kommen.
Andi
Nix los antworten konnte man auch ohne nachfragen.
Zunächst bin ich Ihnen überhaupt keine Rechenschaft schuldig, was ich hier wen frage! Wenn es jemanden (und damit meine ich den Befragten!) stört, braucht er mir ja nicht zu antworten. Und die Anzahl der Fragen, die ich hier sachlich richtig und zeitnah beantwortet habe, dürfte Ihre Hilfen um einen gewaltigen Faktor übersteigen. (Sie dürfen gerne ein wenig im Forum nachlesen)
Und nun zum Punkt: Ich stellte die Fragen, die ein Bearbeiter eines Antrags des Fragestellers stellen wird. Wie aus der Überschrift erkennbar, geht es hier um einen Härtefallantrag und damit um einen Ausnahmetatbestand. Da wäre es etwas wenig, wenn man einfach sagen müsste: "Ich habe eine kranke Oma" und Schwupps ist man an seinem Heimatort stationiert bzw. ganz aus der Wehrpflicht entlassen (auch diese Möglichkeit würde sich bei wirklicher "Härte" ergeben!). Also wird man sich fragen, ob der Antragssteller alle anderen Möglichkeiten (z. B. auch einen ambulanter/stationärer Pflegedienst) bzw. Hilfe durch andere Familienmitglieder ausgeschöpft hat. Zudem wird die Glaubwürdigkeit der Angaben geprüft ("Wenn es seit zweieinhalb Monaten ging, warum jetzt nicht mehr?" oder "Abends ist der Onkel da und der Antragssteller wäre auch erst nach Dienstschluss verfügbar"). Auf diese Fragen sollte man eine Antwort haben, wenn man einen derartigen Antrag stellt. Und da nur der Fragesteller selbst diese Antworten geben kann, habe ich ihn mit den Fragen konfrontiert, damit er schon einmal darüber nachdenkt. Aber Sie haben bestimmt mehr Erfahrung mit Verwaltungsverfahren! ::)