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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: STFU NOOB am 16. September 2008, 18:27:37

Titel: Wehrübungen und Studium
Beitrag von: STFU NOOB am 16. September 2008, 18:27:37
Moin Moin!

Zu meiner Person: Ich war FWDL14 und wurde am 30.08.08 aus BW als HG entlassen (ZSanDstBw) und hat kein Reservistengespräch vor er Entlassung. Mein Spieß wollte mir eigentlich entsprechende Unterlagen per Post schicken. Nun studiere ich Wirtschaftsinformatik seit dem 15.09.08.

Ich würde gern 6 Monaten eine Wehrübung von 1 bis 2 Monaten ableisten.

Jetzt zu den Fragen:

1. Was bedeutet die Schutzfrist? Wenn ich das richtig verstanden habe, kann ich erst nach 12 Monaten eine Wehrübung machen und danach auch erst wieder in 12. Das ist ein sehr langer Zeitraum.

2. Muss ich während des Studiums freigestellt werden durch die Hochschule? Der Arbeitgeber muss ja normalerweise auch zustimmen.

3. Kann ich dadurch Nachteile bekommen, wenn währen der Semesterferien Prüfungen/Projekte laufen?

4. Hat jemand schon Erfahrungen diesbezüglich?


Gruß,
HG d.R., Stud. Oec. Inf

Titel: Re: Wehrübungen und Studium
Beitrag von: wolverine am 16. September 2008, 18:56:07
Das Wichtigste ist eine Beorderung zu bekommen und einen Truppenteil, der einen üben lässt. "Schutzfrist" kene ich nur von ehemaligen Berufssoldaten. Aber sei es ´drum: Auf diese kann verzichtet werden und es gibt Ausnahmegenehmigungen.
Solange keine Präsenzfrist bei den Veranstaltungen herrscht, ist man selbst für seine Zeiteinteilung verantwortlich. Nachteile können natürlich entastehen, wenn man hierbei wichtige Studieninhalte versäumt. Bei mir passte beides immer gut zusammen.
Titel: Re: Wehrübungen und Studium
Beitrag von: STFU N00b am 16. September 2008, 19:08:42
Danke schon mal!

Wie gehe ich jetzt am besten vor. Wie gesagt, habe während der Dienstzeit keine Infos erhalten und mein Spieß hat nur mit den Achseln gezuckt und gesagt, er schickt wir was zu.
Titel: Re: Wehrübungen und Studium
Beitrag von: der Lt am 16. September 2008, 19:15:11
Es gibt zwei Möglichkeiten:

1. Du wendest dich an dein zuständiges KWEA.
2. Du kontaktierst direkt eine Einheit (und dort z.B. den S1MobFw) aus dem OrgBereich ZSan.

Bedenke aber, dass die Chancen auf eine Wehrübung und Beorderung als Mannschaftsdienstgrad eher gering sind.
Was hast du denn zu bieten? Bw-Führerschein? Irgendwelche besonderen ATNs?
Titel: Re: Wehrübungen und Studium
Beitrag von: STFU NOOB am 16. September 2008, 19:22:39
Hab nur das, was jeder Soldat hat (Sicherungs-/Wachsoldat, SanSoldat, StabsdienstSoldat). Keinen BW-Führerschein, ne Förmliche, einen Heilfürsorgelehrgang. Eingesetzt war ich als TE-Führer G-Kartei und später StellV. TE-Führer Heilfürsorge. Zivil hab ich nur Abi und das angefangene Studium, was auch keinen juckt.

Also kann ich das wohl eher vergessen?
Titel: Re: Wehrübungen und Studium
Beitrag von: der Lt am 16. September 2008, 19:26:56
Ich sehe nur eine geringe Chance. Ich will dich aber nicht komplett entmutigen. Fragen kostet nichts - außer einen Anruf/eine E-Mail!
Titel: Re: Wehrübungen und Studium
Beitrag von: STFU NOOB am 16. September 2008, 19:33:04
Vielen Dank für die Auskünfte!

Schade eigentlich, aber damit muss ich wohl leben.
Titel: Re: Wehrübungen und Studium
Beitrag von: Piet am 16. September 2008, 19:51:58
Mit WÜs habe ich auch immer die vorlesungsfreie Zeit überwintert und es war ein nettes Zubrot.  ;) Vielleicht wäre die ROA/RFA-Schiene ja was für Dich? Ich kann Dein Vorhaben nur wärmstens unterstützen!
Titel: Re: Wehrübungen und Studium
Beitrag von: wolverine am 17. September 2008, 08:57:13
Im beschriebenen Fall würde ich mich umgehend als ROA adW bewerben.
Titel: Re: Wehrübungen und Studium
Beitrag von: der Lt am 17. September 2008, 12:07:47
Eine solche Bewerbung ist nur dann zu empfehlen, wenn eine regelmäßige Wehrübungstätigkeit beabsichtigt ist.

Titel: Re: Wehrübungen und Studium
Beitrag von: wolverine am 17. September 2008, 13:03:55
So habe ich den Fragesteller verstanden.
Titel: Re: Wehrübungen und Studium
Beitrag von: STFU Noob am 17. September 2008, 16:36:07
Wie gesagt. Wehrübungen nebend dem Studium. Ich denke danach, wird man eher keine Zeit/Lust dazu haben und der Arbeitgeber sind es wahrscheinlich auch nicht gern, wenn Personen der Führung alle Halbejahr in Wehrübungen sind.

Zum ROA adW : Was bedeutet das? Was muss dafür tun? Wie sind die Chancen?
Titel: Re: Wehrübungen und Studium
Beitrag von: wolverine am 17. September 2008, 17:29:25
Reserveoffizieranwärter außerhalb der Wehrdienstzeit. Man führt seine Lehtgänge nach der Wehrdienstzeit in WÜ durch. Zu den Chancen wurde hier schon geschrieben. Kommt natürlich auf die Qualitäten des Bewerbers an.
Titel: Re: Wehrübungen und Studium
Beitrag von: STFU Noob am 06. Oktober 2008, 12:40:01
Hi!

Habe mich mal mit dem KWEA in Verbindung gesetzt. Die haben eine Bewerbung für den RUA/ROA oder eine Einstellung mit vorläufigem höheren Dienstgrad. In beiden Fällen hat man mir angeboten, meine Unterlagen ans Personalamt weiterzuleiten.

Frage zum ROA a.d.W.:

Angenommen, ich würde mich bewerben und zu einer Eignungswehrübung einberufen werden. Wer entscheidet, wann die stattfindet? Kann ich selbst darauf Einfluss nehmen? Wie gesagt, das Studium hat oberste Priorität und ich will wichtige Inhalte nicht versäumen. Ist eine Einberufung zu einer Wehrübung gleichzusetzen mit der Einberufung zum GWD? Ich hab nämlich keine Lust, dass wenn ich aus verschiedenen Gründen keine Zeit hätte, die Feldjäger bei mir vor der Türe stehen.
Welche Unterlagen werden eigentlich gebraucht? Habe da nichts Passendes auf "reserveoffizier-bundeswehr.de" gefunden.

Schöne Grüße!
Titel: Re: Wehrübungen und Studium
Beitrag von: der Lt am 06. Oktober 2008, 15:15:39
Falls du nach Vorlage der Bewerbungsunterlagen in die engere Auswahl der ROB kommen solltest, so wird sich das Personalamt mit dir in Verbindung setzen, um mit dir einen Termin für die Eignungswehrübung abzustimmen. Ein Einberufungsbescheid ist selbstverständlich keine unverbindliche "Einladung". Das heißt, dass du ohne vorherige Aufhebung des E-Bescheides verpflichtet bist, den Dienst anzutreten. Sofern man sich aber rechtzeitig vor dem Einberufungstermin (nicht erst 1 Tag vorher...) beim KWEA meldet, wird dieses bei Vorliegen wichtiger persönlicher Gründe den E-Bescheid aufheben.
Bewerbungsunterlagen:
-Anschreiben/Antrag auf Laufbahnwechsel
-letztes Dienstzeugnis der Bundeswehr
-Abschlusszeugnisse der Schule (Fach-/Abi oder Mittlere Reife)
-Nachweise über erbrachte Leistungen während des Studiums/der Berufsausbildung
-Immatrikulationsbescheinigung
-Lebenslauf

Titel: Re: Wehrübungen und Studium
Beitrag von: stfu n00b am 06. Oktober 2008, 19:06:12
Danke für die Infos!

Beim wem muss man sowas eigentlich an der Hochschule melden? Es gibt ja sicherlich irgendeine Abteilung, wo man seine Eineberufung angeben muss, damit die Bescheid wissen. Vielleicht auch beim Prüfungsamt?

Wie ist das mit der TSK? Das KWEA teilte mir mit, die Bewerbung sei TSK-übergreifend, wobei die Marine ja wegfällt. Ich selbst war ja im ZSanDst, was ja noch keine eigene TSK ist. Ich war 9Monate HUT und wurde über die SDH geführt, dann war ich MUT und wurde über die SDB weitergeführt. Spielt das eine Rolle?

Wenn die Marine wegfällt (da keine a.d.Wler) blieben ja nur noch Heer und Luftwaffe. Wie sieht das denn mit SKB und ZSanDst aus? Am Ende ist ja nur die Frage, in welcher Uniform (wobei ich meine Marine Uffz Uniform gern behalten würde :D) man steckt. Würde aber gern wissen, ob es da irgendwelche Regelungen gibt oder ab man bei seiner alten TSK/OrgBereich bleibt - also bei mir Marinesanitätsdienst.

Wer bestimmt die Wehrübungsdauer? Beim ROA a.d.W. steht immer 12 Tage pro Lehrgang. Heißt das die Gesamtdauer der Wehrübung beträgt nur 12 Tage? Man könnte ja in den Semesterferien locker ein oder zwei Monate reißen.

MFG
Titel: Re: Wehrübungen und Studium
Beitrag von: der Lt am 06. Oktober 2008, 20:22:48
Die Hochschule interessiert es nicht, was du in deinen Semesterferien treibst. Ergo musst du das dort niemandem melden.
Die Auskunft, dass die Bewerbung pauschal für alle TSK gilt, ist nicht korrekt.
Es gibt ein gesondertes Auswahlverfahren für die TSK Luftwaffe. Die Eignungsfeststellung für diese Bewerber erfolgt an der OPZ.
Für den Bereich ZSanDst kann ich dir keine Infos geben, da sich die Ausbildung der ROA a.d.W. für den OrgBereich ZSanDst meines Wissens nach noch in der Ausplanung befindet.
Falls du diesbezüglich Fragen hast, kannst du dich auch an die Abteilung IV des Personalamtes wenden:
Personalamt der Bundeswehr
- Abteilung IV Dezernat 3.2 -
Kölner Str. 262
51140 Köln
E-Mail: E-Mailpersabwabtivsanmilmusdez3@bundeswehr.org

Die folgenden Angaben gelten für die TSK Heer:
Die Gesamtdauer des ROL 1 und des ROL 2 beträgt jeweils 12 Tage. Hinzu kommt noch das Seminar Menschenführung im Einsatz an der OSH (1 Woche).
Die Anzahl der Wehrübungstage pro Truppenpraktikum bzw. die Anzahl der Truppenpraktika ist nicht festgelegt. Man kann beispielsweise auch die vorgeschriebenen 43 Wehrübungstage als Truppenpraktikum an einem Stück ableisten. Die Wehrübungstermine werden mit dir abgestimmt. Was die Lehrgänge betrifft, so bekommst du eine Übersicht mit den Lehrgangsterminen und -orten. Daraus kannst du dir die passenden Termine auswählen und wirst dann - sofern es ausreichend freie Plätze gibt - zu deinem Wunschtermin einberufen. In keinem Fall erfolgt eine Einberufung ohne vorherige Absprache mit dir.