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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: G Roman am 20. September 2008, 21:55:32

Titel: Anrechnungsfälle bzw. DUZ
Beitrag von: G Roman am 20. September 2008, 21:55:32
Tag Kameraden,

suche hier Hilfe weil ich die Sache mit den Anrechnungsfällen mal genau erklärt haben möchte.
Also ich weiß, dass man für UVD/GVD bzw Wache diese Anrechnungsfälle bekommt und, dass es eine Unterscheidung zw. 4-9 Dienstmonat und ab 10. Dienstmonat gibt!

Kann man pauschal sagen, dass ich bis zum 9. Dienstmonat für jedesmal UVD/GVD/WACHE nen halben Tag frei bekomme und ab dem 10. Monat einen ganzen?
Und wie spielt das da noch rein wenns ein Feiertag oder Samstag/Sonntag is? Also die Sache mit dem DUZ?
Die Geldbeträge interessieren mich dabei eig nur zweitrangig. Erstmal wär mir wichtig, dass ich das mit dem zusätzlichen Urlaubstagen verstehe!

Hoffe mir kann jemand helfen oder vielleicht einen nützlichen Link posten!

Titel: Re: Anrechnungsfälle bzw. DUZ
Beitrag von: Andi am 20. September 2008, 23:16:12
Zu DzuZ siehe hier.
Und DzuZ gibt es ab dem ersten Dienstmonat und nur für SaZ/BS!

Die Zulage für Soldaten mit besonderer zeitlicher Belastung wird ab dem vierten Dienstmonat gewährt und wird SaZ/BS, als auch GWDL/FWDL gewährt oder durch Freistellung vom Dienst ersetzt. Ob die Zulage ausbezahlt oder Freistellung vom Dienst gewährt wird liegt im Ermessen des Disziplinarvorgesetzten.
Bei der Zulage wird vom 4. bis zum Ende des 9. Dienstmonates nur jeweils die Hälfte eines halben oder eines ganzen Anrechnungsfalls ausbezahlt.
Ein halber Anrechnungsfall wird bei mehr als 12 und höchstens 16 Stunden Dienst erworben (halber Tag Freistellung vom Dienst oder entsprechende Zulage).
Ein ganzer Anrechnungsfall wird bei mehr als 16 und höchstens 24 Stunden Dienst erworben (ganzer Tag Freistellung vom Dienst oder entsprechende Zulage).
Gemäß dem Dienstzeiterlass wird ein Anspruch auf die Zulage und Dienstausgleich erst erworben wenn in der entsprechenden WOche eine Wochenarbeitszeit von 46 STunden überschritten wurde.

Gruß Andi