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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Sabrina am 21. September 2008, 15:14:09

Titel: Fahrtkostenerstattung als SaZ 12??
Beitrag von: Sabrina am 21. September 2008, 15:14:09
Mich würde es interessieren, ob man als SaZ12 die Zugfahrt erstattet bekommt. Zumindest während der Aga. Hinterher ja nicht mehr.

MfG Sabrina :)
Titel: Re: Fahrtkostenerstattung als SaZ 12??
Beitrag von: Andi am 21. September 2008, 15:35:31
Nein.
Titel: Re: Fahrtkostenerstattung als SaZ 12??
Beitrag von: Schorsch08 am 21. September 2008, 16:25:23
Hi!
Gilt das für alle SAZ oder nur SAZ12 ?

Mfg
Schorsch08
Titel: Re: Fahrtkostenerstattung als SaZ 12??
Beitrag von: Andi am 21. September 2008, 16:28:32
Natürlich für alle SaZ. Was meint ihr wozu man monatlich sein Geld überwiesen bekommt?  ::)

Gruß Andi
Titel: Re: Fahrtkostenerstattung als SaZ 12??
Beitrag von: Huey am 21. September 2008, 16:58:54
Grundsätzlich gilt für SaZ:

Die Antrittsreise zur AGA wird erstattet.

Jede erste Anreise zu einem Lehrgang wird in der Regel erstattet-ebenso wie die Lehrgangsabreise.

Dazwischen erhält eine SaZ auf Antrag sogenannte "Reisebeihilfen", die alle 15 Tage bei verheirateten, und alle 30 (?) Tage bei unverheirateten gezahlt werden und i.d.R. in Höhe der Reisekosten der Deutschen Bahn bei Anwendung einer Bahncard 50 gezahlt werden.
Titel: Re: Fahrtkostenerstattung als SaZ 12??
Beitrag von: Björn am 21. September 2008, 18:32:20
Wie sieht es denn aus bei SaZ, die sich mit Widerrufsrecht verpflichtet haben und demnach zunächst nur Wehrsold erhalten? Kenne die Situation des Threadersellers nicht, mich betrifft es auch nicht, aber rein aus Interesse?
Titel: Re: Fahrtkostenerstattung als SaZ 12??
Beitrag von: Huey am 21. September 2008, 18:50:51
Diese sind in den ersten Monaten "stinknormale" Wehrpflichtige-und erhalten einen Bahnberechtigungsausweis..
Titel: Re: Fahrtkostenerstattung als SaZ 12??
Beitrag von: Andi am 21. September 2008, 19:19:09
...gilt natürlich nur für Männer...
Titel: Re: Fahrtkostenerstattung als SaZ 12??
Beitrag von: Wolf359 am 21. September 2008, 21:17:35
Zitat von: Huey am 21. September 2008, 16:58:54
Grundsätzlich gilt für SaZ:

Die Antrittsreise zur AGA wird erstattet.

Jede erste Anreise zu einem Lehrgang wird in der Regel erstattet-ebenso wie die Lehrgangsabreise.

Dazwischen erhält eine SaZ auf Antrag sogenannte "Reisebeihilfen", die alle 15 Tage bei verheirateten, und alle 30 (?) Tage bei unverheirateten gezahlt werden und i.d.R. in Höhe der Reisekosten der Deutschen Bahn bei Anwendung einer Bahncard 50 gezahlt werden.

Müsste das nicht genau andersherum sein? Also 30 Tage bei verheirateten und 15 bei unverheirateten? Wäre doch unlogisch wenn unverheirateten die Möglichkeit gegeben wird, die Familie jeden Tag zu sehen und verheirateten nur den halben Monat ermöglicht wird, die eigene Frau zu sehen.
Titel: Re: Fahrtkostenerstattung als SaZ 12??
Beitrag von: Björn am 21. September 2008, 21:24:44
Ich glaube damit ist gemeint im Abstand von 30/15 Tagen bzw. für einen jeweiligen Zeitraum von 30/15 Tagen, womit Verheiratet bei 15 Tagen in jedem Fall besser gestellt wären.
Titel: Re: Fahrtkostenerstattung als SaZ 12??
Beitrag von: Wolf359 am 22. September 2008, 09:21:09
Achso. Also könnte man sagen, unverheiratete bekommen nur einmal pro Monat so eine Zahlung und verheiratete zweimal. Richtig verstanden?
Titel: Re: Fahrtkostenerstattung als SaZ 12??
Beitrag von: Pete85 am 22. September 2008, 11:16:40
Japp, der Erklärung nach hast du das richtig verstanden...