Mich würde es interessieren, ob man als SaZ12 die Zugfahrt erstattet bekommt. Zumindest während der Aga. Hinterher ja nicht mehr.
MfG Sabrina :)
Nein.
Hi!
Gilt das für alle SAZ oder nur SAZ12 ?
Mfg
Schorsch08
Natürlich für alle SaZ. Was meint ihr wozu man monatlich sein Geld überwiesen bekommt? ::)
Gruß Andi
Grundsätzlich gilt für SaZ:
Die Antrittsreise zur AGA wird erstattet.
Jede erste Anreise zu einem Lehrgang wird in der Regel erstattet-ebenso wie die Lehrgangsabreise.
Dazwischen erhält eine SaZ auf Antrag sogenannte "Reisebeihilfen", die alle 15 Tage bei verheirateten, und alle 30 (?) Tage bei unverheirateten gezahlt werden und i.d.R. in Höhe der Reisekosten der Deutschen Bahn bei Anwendung einer Bahncard 50 gezahlt werden.
Wie sieht es denn aus bei SaZ, die sich mit Widerrufsrecht verpflichtet haben und demnach zunächst nur Wehrsold erhalten? Kenne die Situation des Threadersellers nicht, mich betrifft es auch nicht, aber rein aus Interesse?
Diese sind in den ersten Monaten "stinknormale" Wehrpflichtige-und erhalten einen Bahnberechtigungsausweis..
...gilt natürlich nur für Männer...
Zitat von: Huey am 21. September 2008, 16:58:54
Grundsätzlich gilt für SaZ:
Die Antrittsreise zur AGA wird erstattet.
Jede erste Anreise zu einem Lehrgang wird in der Regel erstattet-ebenso wie die Lehrgangsabreise.
Dazwischen erhält eine SaZ auf Antrag sogenannte "Reisebeihilfen", die alle 15 Tage bei verheirateten, und alle 30 (?) Tage bei unverheirateten gezahlt werden und i.d.R. in Höhe der Reisekosten der Deutschen Bahn bei Anwendung einer Bahncard 50 gezahlt werden.
Müsste das nicht genau andersherum sein? Also 30 Tage bei verheirateten und 15 bei unverheirateten? Wäre doch unlogisch wenn unverheirateten die Möglichkeit gegeben wird, die Familie jeden Tag zu sehen und verheirateten nur den halben Monat ermöglicht wird, die eigene Frau zu sehen.
Ich glaube damit ist gemeint im Abstand von 30/15 Tagen bzw. für einen jeweiligen Zeitraum von 30/15 Tagen, womit Verheiratet bei 15 Tagen in jedem Fall besser gestellt wären.
Achso. Also könnte man sagen, unverheiratete bekommen nur einmal pro Monat so eine Zahlung und verheiratete zweimal. Richtig verstanden?
Japp, der Erklärung nach hast du das richtig verstanden...